Auf dieser Seite finden Sie zu Ihrer Orientierung einen ersten Überblick zu den generellen sowie studiengangsspezifische Voraussetzungen für den Zugang zu unseren Bachelor- und Masterstudiengänge.
Generelle Voraussetzungen
Um an der Hochschule Anhalt in einem Bachelorstudiengang zu studieren, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Üblicherweise ist das die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife. Jedoch gibt es weitere Abschlüsse die zur Aufnahme eines Studiums berechtigen. Ist Ihre HZB auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese ggf. auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.
Ein weiterführendes Masterstudium können Sie mit einem anerkannten ersten akademischen Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom) aufnehmen. Bitte beachten Sie auch die jeweils geltenden studiengangsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen.
Näheres zur Aufnahme eines Studiums regelt § 1 der aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in Verbindung mit dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Abschluss Studienkolleg
Das Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt ist das erste Landesstudienkolleg der Bundesrepublik Deutschland. Es vermittelt insbesondere Studierenden ausländischer Herkunft, deren Vorbildungsnachweise einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht entsprechen, die erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Hochschulstudium, einschließlich der hinreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache.
Mit einem FSP-Zeugnis können Sie sich an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland für ein Studium bewerben. Bei der Wahl des Studienfaches ist der Kurs entscheidend, den Sie besucht haben.
Erforderliche Kurse für ein Bachelorstudium an der Hochschule Anhalt:
- T-Kurs (u.a. Angewandte Informatik, Architektur, Biotechnologie, Landwirtschaft, Maschinenbau)
- W-Kurs (u.a. Betriebswirtschaft, Immobilien- und Baumanagement, Wirtschaftsingenieurwesen)
- G-Kurs (u.a. Integriertes Design, International Business, Wirtschaftsrecht)
Link zum Landesstudienkolleg/ Standort Köthen
Weitere Wege ins Studium
Die Fachhochschulreife kann nachgewiesen werden durch:
- Das Zeugnis über den theoretischen Teil der Fachhochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis des praktischen Teils (z.B. zweijährige Berufsausbildung, FSJ, sonstige einjährige Tätigkeit (Praktikum)). Die Anerkennung erfolgt über das zuständige Landesschulamt. Näheres regelt das Kultusministerium - Erlass für Sachsen-Anhalt.
- Das erworbene Abschlusszeugnis an der Bundeswehrfachschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft oder Sozialpädagogik.
- Das erworbene Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule.
- Weitere gesetzlich anerkannte und der Fachhochschulreife gleichgestellte Qualifikationen.
Weitere Information hierzu sind der Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) zu entnehmen.
Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung, sofern ihr eine mindestens zweijährige anerkannte und erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung voranging:
- Meister im Handwerk nach den §§ 45 , 51a und 122 der Handwerksordnung,
- Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 , 54 des Berufsbildungsgesetzes und den §§ 42 , 42a der Handwerksordnung bestehen sowie Fortbildungsabschlüsse von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die auf vergleichbaren Prüfungsordnungen beruhen,
- vergleichbare Qualifikationen im Sinne der Seeleute-Befähigungsverordnung,
- Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung (Beschluss-Sammlung Nr. 430),
- Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbaren Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
Der genaue Wortlaut ist der Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 2 (13 e) zu entnehmen.
Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, Persönlichkeit und schulischen sowie beruflichen Vorbildung ein Studium anstreben, ohne im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung zu sein, können sich auf Probe in einen Studiengang einschreiben, wenn die Berufsausbildung und -erfahrung einschlägig zum gewünschten Studiengang sind.
Zugangsvoraussetzungen:
- eine mind. zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- mind. drei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung; für Stipendiat:innen des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes mind. zwei Jahre
Probestudierende werden befristet für zwei Semester eingeschrieben, innerhalb welcher sie Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 30 ECTS erbringen müssen; Anrechnungen und Anerkennungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Sind innerhalb des ersten Monats des dritten Semesters die erforderlichen Credits nicht verbucht, gilt das Probestudium als nicht bestanden und es erfolgt die Exmatrikulation. Ein erneutes Probestudium oder eine Feststellungsprüfung sind für diesen Studiengang nicht möglich.
Die Frist für die Bewerbung ist der 15.08. für das Wintersemester und der 15.02. für das Sommersemester.
Der formlose Antrag auf Zulassung zum Probestudium ist beim zuständigen Immatrikulationsamt per E-Mail einzureichen. Beizufügen sind:
- Lebenslauf mit der Darstellung der beruflichen Tätigkeiten
- Kopie/Scan des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- Kopie/Scan des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- ggf. Kopien/Scans sonstiger beruflicher Qualifikationsnachweise
- Kopien/Scans von Arbeitszeugnissen/Bestätigungen über die Berufspraxis
- formlose Erklärung, dass der/die Bewerbende ein Probestudium oder eine Feststellungsprüfung für den gewählten Studiengang an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt oder eine gleichwertige Prüfung an einer Hochschule in einem anderen Land im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht endgültig nicht bestanden hat
Das Immatrikulationsamt leitet die Bewerbungsunterlagen nach formaler Prüfung an die Studiengangsverantwortlichen weiter. Diese bescheinigen dem/der Bewerbenden die Einschlägigkeit von beruflicher Qualifikation und Studium. Mit dieser Bescheinigung erfolgt anschließend die Bewerbung im SSC-Portal.
Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, Persönlichkeit und schulischen sowie beruflichen Vorbildung ein Studium anstreben, ohne im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung zu sein, können sich einer Feststellungsprüfung der Studierfähigkeit unterziehen.
Die Frist für die Antragstellung legt der jeweilige Studiengang fest; bitte wenden Sie sich an die betreffende Studiengangsleitung bzw. -koordination.
Der formlose Antrag auf Zulassung zur Feststellungsprüfung ist beim zuständigen Immatrikulationsamt per E-Mail einzureichen. Beizufügen sind:
- Lebenslauf mit der Darstellung der beruflichen Tätigkeiten
- Kopie/Scan des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- Kopie/Scan des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- ggfs. Kopien/Scans sonstiger beruflicher Qualifikationsnachweise
- Kopien/Scans von Arbeitszeugnissen/Bestätigungen über die Berufspraxis
- formlose Erklärung, dass der/die Bewerbende ein Probestudium oder eine Feststellungsprüfung für den gewählten Studiengang an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt oder eine gleichwertige Prüfung an einer Hochschule in einem anderen Land im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht endgültig nicht bestanden hat
Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Befähigung von Berufstätigen für ein Studium untergliedert sich in die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und das Bestehen der zweiteiligen Feststellungsprüfung.
Zugangsvoraussetzungen:
- eine mind. zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- mind. drei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung; für Stipendiat:innen des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes mind. zwei Jahre
zweiteilige Feststellungsprüfung:
- schriftliche Prüfung über die Dauer von max. 2 Stunden mit studiengangspezifischen Lehrinhalten, festgelegt vom zuständigen Prüfungsausschuss des Fachbereichs
- mündliche Prüfung über die Dauer von max. 30 Minuten mit Inhalten zur Allgemeinbildung sowie speziellen beruflichen Kenntnissen
Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Noten der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 4,0 (ausreichend) lauten.
Die Bestätigung über die bestandene Prüfung wird dem/der Bewerbenden digital übermittelt. Mit dieser Bescheinigung erfolgt anschließend die Bewerbung im SSC-Portal.
Studieninteressierte mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich bitte über uni-assist.
Sollte Ihnen bereits eine offizielle Anerkennung Ihres Abschlusses (z.B. seitens KMK/ZAB) vorliegen, bewerben Sie sich direkt über das SSC-Portal.
Wenn gemäß anabin-Datenbank kein direkter Hochschulzugang möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Studienkolleg.
Ergänzende studiengangspezifische Voraussetzungen
Im folgenden Studiengang ist ein Vorpraktikum zu erbringen:
- Bachelor Ökotrophologie (4 Wochen bis zum Ende des 3. Semester nachzuweisen)
Eine Eignungsfeststellung kann beispielsweise in Form eines Eignungsgesprächs oder mittels eines Motivationsschreibens erfolgen.
Letzteres betrifft insbesondere auch unsere internationalen Studiengänge mit Lehrsprache Englisch.
Bitte informieren Sie sich auf der Seite Ihres Wunschstudienganges.
Die Einschreibung für die Studiengänge am Fachbereich 4 [Design] sowie für die Architektur-Studiengänge am Fachbereich 3 setzt den Nachweis einer studienbezogenen künstlerischen Eignung (Eignungsprüfung und/oder Portfolio) voraus.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den Seiten Ihres Wunschstudiengangs.
Bei den meisten weiterbildenden Studiengängen ist eine ein- oder mehrjährige Berufstätigkeit erforderlich.
Dies gilt insbesondere für berufsbegleitende Studienprogramme sowie für internationale Masterstudiengänge.
Bei unseren dualen Studienvarianten muss ein Praktikums- bzw. Arbeitsvertrag mit einem branchentypischen Unternehmen über die gesamte Studiendauer vorliegen.
Die Bachelorstudiengänge unserer Hochschule werden, mit Ausnahme von B.A. International Business, ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet.
Für internationale Bewerber erfordert die Aufnahme für einen deutschsprachigen Studiengang einen der folgenden Nachweise:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe 2)
- TestDaF, Niveaustufe 4 (in allen 4 Teilprüfungen)
- ggf. gleichwertige Nachweise
Diese Sprachnachweise sind ebenfalls für die deutschsprachigen Masterstudiengänge zu erbringen.
Für englischsprachige Studiengänge gelten folgende Nachweise:
- IELTS
- TOEFL
- TELC
- PTE
- vergleichbare
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Bildungsabschluss zur Aufnahme eines Studiums berechtigt? Wenden Sie sich direkt an unsere Kollegen der Allgemeine Studienberatung.