Zulassungsvoraussetzungen

Auf dieser Seite finden Sie zu Ihrer Orientierung einen ersten Überblick zu den generellen sowie studiengangsspezifische Voraussetzungen für den Zugang zu unseren Bachelor- und Masterstudiengänge.

Generelle Voraussetzungen

Um an der Hochschule Anhalt in einem Bachelorstudiengang zu studieren, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Üblicherweise ist das die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife. Jedoch gibt es weitere Abschlüsse die zur Aufnahme eines Studiums berechtigen. Ist Ihre HZB auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese ggf. auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.

Ein weiterführendes Masterstudium können Sie mit einem anerkannten ersten akademischen Abschluss (z.B. Bachelor, Diplom) aufnehmen. Bitte beachten Sie auch die jeweils geltenden studiengangsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen.

Näheres zur Aufnahme eines Studiums regelt § 1 der aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in Verbindung mit dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.   

Abschluss Studienkolleg

Das Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt ist das erste Landesstudienkolleg der Bundesrepublik Deutschland. Es vermittelt insbesondere Studierenden ausländischer Herkunft, deren Vorbildungsnachweise einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht entsprechen, die erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Hochschulstudium, einschließlich der hinreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache.

Mit einem FSP-Zeugnis können Sie sich an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland für ein Studium bewerben. Bei der Wahl des Studienfaches ist der Kurs entscheidend, den Sie besucht haben.

Erforderliche Kurse für ein Bachelorstudium an der Hochschule Anhalt:

  • T-Kurs (u.a. Landwirtschaft, Architektur, Angewandte Informatik, Medientechnik)
  • W-Kurs (u.a. Betriebswirtschaft, International Business)
  • G-Kurs (u.a. Integriertes Design, Fachübersetzen - Software und Medien)

Link zum Landesstudienkolleg/ Standort Köthen

 

Weitere Wege ins Studium

  • Fachhochschulreife

    Die Fachhochschulreife kann nachgewiesen werden durch:

    • Das Zeugnis über den theoretischen Teil der Fachhochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis des praktischen Teils (z.B. zweijährige Berufsausbildung, FSJ, sonstige einjährige Tätigkeit (Praktikum)). Die Anerkennung erfolgt über das zuständige Landesschulamt. Näheres regelt das Kultusministerium - Erlass für Sachsen-Anhalt.
    • Das erworbene Abschlusszeugnis an der Bundeswehrfachschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft oder Sozialpädagogik.
    • Das erworbene Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule.
    • Weitere gesetzlich anerkannte und der Fachhochschulreife gleichgestellte Qualifikationen.

     

    Weitere Information hierzu sind der Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) vom 17.04.2009 zu entnehmen.

  • Berufliche Qualifikation

    Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung, sofern ihr eine mindestens zweijährige anerkannte und erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung voranging:

    • Meister im Handwerk nach den §§ 45 , 51a und 122 der Handwerksordnung,
    • Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 , 54 des Berufsbildungsgesetzes und den §§ 42 , 42a der Handwerksordnung bestehen sowie Fortbildungsabschlüsse von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die auf vergleichbaren Prüfungsordnungen beruhen,
    • vergleichbare Qualifikationen im Sinne der Seeleute-Befähigungsverordnung, 
    • Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung (Beschluss-Sammlung Nr. 430),
    • Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbaren Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe

     

    Der genaue Wortlaut ist der Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 2 (13 e) vom 17.04.2009 zu entnehmen.

  • Studieren ohne Abitur

    Feststellungsprüfung für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung

    Berufstätige, die auf Grund ihrer Begabung, Persönlichkeit und schulischen sowie beruflichen Vorbildung ein Studium anstreben, ohne im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung zu sein, können sich einer Feststellungsprüfung der Studierfähigkeit unterziehen.

    Bewerbungsfristen für die Antragstellung:
    15.01. für das Sommersemester und 31.03. für das Wintersemester.

    Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Befähigung von Berufstätigen für ein Studium untergliedert sich in die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und das Bestehen der zweiteiligen Feststellungsprüfung.

    1. Zugangsvoraussetzungen:

    • Realschulabschluss oder gleichgestellte Abschlüsse und
    • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierten Bereich erfolgreich absolviert hat und
    • mindestens drei Jahre in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Beruf tätig war. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.


    2. Zweiteilige Feststellungsprüfung:

    • schriftliche Prüfung über die Dauer von max. 2 Stunden mit studiengangsspezifischen Lehrinhalten, festgelegt vom zuständigen Prüfungsausschuss des Fachbereichs
    • mündliche Prüfung über die Dauer von max. 30 Minuten mit Inhalten zur Allgemeinbildung sowie speziellen beruflichen Kenntnissen

     

    Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Noten der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 4,0 (ausreichend) lauten.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie der Ordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung 2017 entnehmen.

  • Anerkannte ausländische HZB

    StudienbewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium, wenn

    • die eingereichten Zeugnisse im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglichen,
    • die Zeugnisse den Hochschulzugang gemäß der anabin-Datenbank entsprechen und
    • die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen sind.

     

    Wenn Sie feststellen, dass Ihnen die Aufnahme eines Studiums mit Ihren Nachweisen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Studienkolleg.

    Wichtiger Hinweis: Studieninteressierte mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich ab April 2018 über uni-assist.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

  • Vorpraktikum

    In den folgenden Studiengängen ist ein Vorpraktikum zu erbringen:

    • Bachelor Ökotrophologie (4 Wochen bis zum Ende des 3. Semester nachzuweisen)
    • Bachelor Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (8 Wochen bis zum Ende des 4. Semester nachzuweisen)
  • künstlerische Eignungsfeststellung

    Die Einschreibung für die Studiengänge am Fachbereich Design setzt den Nachweis einer studienbezogenen künstlerischen Eignung (Eignungsprüfung und/oder Portfolio) voraus.

    Hinweise zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den Seiten Ihres Wunschstudiengangs.

  • Eignungsfeststellung

    Eine Eignungsfeststellung kann beispielsweise in Form eines Eignungsgesprächs oder mittels eines Motivationsschreiben erfolgen. Einige Studiengänge setzen ein Empfehlungsschreiben bzw. Referenzen voraus.

  • Berufserfahrung

    Bei den meisten berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengängen ist eine ein- oder mehrjährige Berufstätigkeit erforderlich.

  • Praktikums- oder Arbeitsvertrag

    Bei unseren dualen Studiengängen muss ein Praktikums- bzw. Arbeitsvertrag mit einem branchentypischen Unternehmen über die gesamte Studiendauer vorliegen.

  • Sprachkenntnisse

    Die Bachelorstudiengänge unserer Hochschule werden, mit Ausnahme von B.A. International Business, ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet.

    Für internationale Bewerber erfordert die Aufnahme für einen deutschsprachigen Studiengang folgende Nachweise:

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe 2)
    • TestDaF, Niveaustufe 4 (in allen 4 Teilprüfungen)
    • ggf. gleichwertige Nachweise

     

    Die Sprachnachweise sind ebenfalls für die deutschsprachigen Masterstudiengänge zu erbringen.

    Das Studienkolleg hilft Ihnen weiter, wenn Sie die erforderliche Sprachqualifikation erwerben möchten.

     

    Für englischsprachige Masterstudiengänge gelten folgende Nachweise:

    • IELTS
    • TOEFL
    • TELC
    • vergleichbare