Wohnen

Ein Zimmer im Wohnheim

An allen drei Hochschulstandorten sind die Wohnheimsplätze begrenzt. Wenn Sie dort ein Zimmer beziehen wollen, müssen Sie sich darauf bewerben. Jedoch garantiert eine Bewerbung keinen Platz zum Beginn des Semesters, da viele Studierende Interesse an einem Zimmer haben und möglicherweise Wartelisten existieren. Weitere Informationen zu den Wohnheimplätzen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Halle.


Mietwohnung oder WG-Zimmer

Als Studierender können Sie sich alternativ privat eine Wohnung mieten. Die Höhe der Miete hängt von der Größe ab. In den meisten Fällen sind Mietwohnungen nicht möbliert. In einigen Fällen ist eine Küche vorhanden, oder von dem Vormieter oder Vormieterin übernommen wird. Oft gibt es eine Mindestmietdauer im Mietvertrag.

Bitte gehen Sie unbedingt sicher, dass Sie alle Bedingungen im Detail verstehen, besonders wenn Ihnen der Mietvertrag nur auf Deutsch vorliegen sollte (nutzen Sie einen Übersetzer).
 

Bei Wohnungsangeboten finden Sie häufig eine Unterteilung in Kalt- und Warmmiete:

Kaltmiete = der Preis für die Nutzung der Wohnfläche

Warmmiete = Kaltmiete + Nebenkosten (Gas, Wasser, Betriebskosten, Müll etc.)

Zusätzlich können Kosten für Internet, Versicherungen oder z.B. für den Rundfunkbeitrag hinzukommen.

Am einfachsten können Sie eine Mietwohnung anmieten, wenn Sie direkt vor Ort sind und sich persönlich mit dem Vermieter oder der Vermieterin treffen. Dadurch können sie sich schon kennenlernen und anschließend den Mietvertrag unterschreiben.

Für kurzfristige Aufenthalte oder zur Überbrückung empfehlen wir Ihnen die Übernachtung in einem Hostel oder Hotel.


Wichtig! Wenn Sie eine Wohnung oder Zimmer anmieten, bestehen Sie immer auf einen schriftlichen Mietvertrag!

Barzahlungen der Miete oder Kaution sind grundsätzlich legal möglich, wir raten Ihnen jedoch zu großer Vorsicht! Ohne schriftlichen Vertrag haben Sie keine Möglichkeit das Mietverhältnis nachzuweisen, oder die Kaution zurückzufordern!

Als Faustregel in Deutschland gilt: Alles schriftlich festhalten!

Achtung!

Für die Anmeldung bei der Stadt brauchen Sie einen festen Wohnsitz (dazu zählen NICHT Pension/Hotel/Airbnb). Bei Beantragung Ihres Aufenthaltstitels für Ihr Studium müssen Sie widerum die Anmeldung bei der Stadt nachweisen. Kümmern Sie sich deshalb zeitnah um eine Unterkunft.

Bitte beachten Sie: Erst wenn Sie sich am Wohnort registriert haben, ist die Ausländerbehörde im jeweiligen Landkreis für Sie zuständig.

Sie haben bereits eine Unterkunft?

Hier finden Sie die ersten Schritten nach Ihrer Ankunft am Studienort.

Wichtig!

Halten Sie Ihre Adresse im SSC-Portal immer aktuell, damit die Hochschule mit Ihnen in Kontakt bleiben kann.

Wie Sie nach jedem Umzug/Adressänderung ihre Adresse aktualisieren lernen Sie hier:

SCHRITTE ZUR ADRESSÄNDERUNG IM SSC-PORTAL