Schutzrechte

an der Hochschule Anhalt

Der Erwerb von Gewerblichen Schutzrechten für innovative Forschungsergebnisse ist ein unabdingbarer Bestandteil zum Schutz des geistigen Eigentums der Forschenden, Studierenden und Mitarbeitenden. Die Hochschule Anhalt fördert und unterstützt die Erfinder bei der Entwicklung patentfähiger Lösungen.

Am 07.02.2002 trat eine Novellierung des § 42 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) in Kraft. Das bisherige „Hochschullehrerprivileg“ ist entfallen. Universitäten und Fachhochschulen werden gleich behandelt. Es gelten einheitliche Bestimmungen für alle Hochschulbeschäftigten.

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen den Hochschulen den Zugriff auf Erfindungen, die ihre Beschäftigten im Rahmen der ihnen obliegenden Tätigkeit gemacht und der Hochschule gemeldet haben. Diese sogenannten Diensterfindungen können im Namen der Hochschule schutzrechtlich gesichert und verwertet werden. Selbstverständlich steht es den Beschäftigten und Studierenden einer Hochschule nach wie vor frei, auch Erfindungen, die keine Diensterfindungen sind, der Hochschule zur schutzrechtlichen Sicherung und Verwertung anzubieten.

Die Universitäten, Fachhochschulen und ausgewählte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Sachsen-Anhalts haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Vermarktung von Hochschulerfindungen voranzutreiben. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Sachsen-Anhaltische Fördergemeinschaft für Erfindungsverwertung“ (SAFE). Die SAFE wird gefördert durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi im Rahmen der WIPANO-Initiative (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen).

Im Intranet der Hochschule Anhalt steht ein Formular für die Meldung von Diensterfindungen an die Hochschulleitung zur Verfügung. Ergänzend wurde ein Leitfaden für das Vorgehen bei der Anmeldung von Arbeitnehmererfindungen (Stand: 17.01.2019) sowie die Leitlinien für den Umgang mit geistigem Eigentum (Stand: 07.04.2020) an der Hochschule Anhalt erarbeitet .

Weitergehende Informationen, Rechtsvorschriften, Formulare und Merkblätter finden Sie unter: