Erasmus+

Erasmus+ 2021-2027

Studierende können mit Erasmus+ an einer Partnerhochschule in einem anderen Programm- oder Partnerland studieren oder in einem Programmland ein Praktikum absolvieren, um ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Hier finden Sie eine Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen.

Die Neuerungen im Überblick

  • Flexibilität

    Die Mindestaufenthaltsdauer für Standardmobilität wird für Studienaufenthalte von 3 auf 2 Monate verkürzt. Sie beträgt für Studierende, Praktikanten und Doktoranden nun 2 bis 12 Monate je Studienabschnitt. Ferner können alle Mobilitäten um virtuelle Mobilitätsphasen ergänzt werden. Dadurch ist es nun auch möglich, dass z.B. Studierende, die nicht an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität teilnehmen können, eine kurze physische Mobilitätsaktivität von 5 bis 30 Tagen durchführen und diese mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombinieren.

  • Internationale Dimension

    Die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur soll durch das Programm gestärkt werden. Hochschulen können bis zu 20 Prozent des bewilligten Projektbudgets für die weltweite Mobilität von Studierenden, Praktikanten, Doktorandinnen und Doktoranden, Dozentinnen und Dozenten und Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeitern in Richtung der Partnerländer verwenden, ohne, dass vorab ein qualitativer Antrag eingereicht werden muss. Zusätzlich wird ab 2022 die ausführliche eigenständige Beantragung von Mobilität in der Internationale Dimension (ehemals KA107) möglich sein, die einem qualitativen Auswahlprozess unterliegt.

  • Praktika

    Praktika für Studierende und Graduierte als zentraler Bestandteil des Erasmus+ Programms erhalten in der neuen Programmgeneration zukünftig ein höheres und europaweit einheitlich festgelegtes Top-up von 150,- EURO pro Monat.

  • Blended Intensive Programmes (BIP)

    BIPs können genutzt werden, um gemeinsam mit Partnerhochschulen in Programmländern kurze, intensive Mobilitätscurricula zu konzeptionieren, welche eine physische Kurzzeit-Mobilität von 5 bis 30 Tagen mit einer virtuellen Komponente vereint, die Gesamtdauer der einzelnen BIPs ist nicht begrenzt. Mit einem BIP sind z.B. Sommer- und Winterschulen förderbar. Mehr dazu auf unserer BIP Seite.

  • Grüne Reisen

    Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren. Ein Top-up von 50,- Euro sowie die Berücksichtigung von bis zu 4 Reisetagen für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel sollen dies in der klassischen Studierendenmobilität unterstützen. Reisekostenpauschalen für alle Mobilitäten sind bei grünem Reisen erhöht.

  • Inklusion und Vielfalt

    Das Programm zielt darauf ab, Chancengleichheit, Inklusion, Vielfalt und Fairness in allen Bereichen zu fördern. Zukünftig sollen mehr Menschen mit Behinderung und diejenigen, die zur Gruppe der „fewer opportunities“ zählen, gezielt angesprochen werden. Seit dem Programmjahr 2021 erhalten Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 20, Eltern mit Kind und Studierende mit einer chronischen Erkrankung im Ausland monatlich pauschal 250,- Euro zusätzlich. Bei einem Bedarf darüber hinaus besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit der Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland. Im Verlauf der Programmgeneration werden die angesprochenen Personenkreise weiter ausgedehnt.

Geförderte Mobilitätsmaßnahmen

Haftungsklausel

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.