Landesgraduierten­stipendium

Die Hochschule Anhalt nutzt die vom Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zur Vergabe von Promotionsstipendien zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie zur Stärkung der Forschungsschwerpunkte der Hochschule Anhalt.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage dafür ist das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Graduiertenförderungsgesetz - Grad FG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.07.2001 (GVBI. LSA. 318), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesgraduiertenfördergesetzes vom 10. Dezember 2015 (GVBl.LSA S. 613),

und der

Verordnung zur Durchführung des Graduiertenfördergesetzes (Graduiertenförderungsverordnung - GradFVO) vom 02.06.1992 (GVBl. LSA S. 402) zuletzt geändert durch die dritte Verordnung zur Änderung der Graduiertenförderungsverordnung vom 04.02.2016 (GVBI. LSA S. 52)

Finanzielle Förderung

Die Regellaufzeit beträgt 3 Jahre, 1 Jahr Verlängerung kann in Ausnahmefällen beantragt werden.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.400 Euro und maximal 1.100 Euro pro Jahr für Sach- und Reisekosten.
Zuschläge sind für Familien und Schwerbehinderungen möglich.

Hinweise zur Antragstellung und zur Stipendiengewährung

Für einen vollständigen Antrag sind die Unterlagen, wie unter “Erstantrag auf ein Stipendium” aufgelistet erforderlich. Bitte beachten Sie das MERKBLATT für Stipendien gem. Grad FG des Landes Sachsen-Anhalt.

Alle Unterlagen sind im Download-Bereich rechts zu finden.

Termine:
Die Vergabe der Promotionsstipendien erfolgt zu bestimmten Terminen. Diese Termine werden vorher hier bekannt gegeben.

Nächster Bewerbungsschluss: Mo. 31.08.2026

  • In der aktuellen Ausschreibungsrunde können bis zu zwei Stipendien vergeben werden.
     
  • Laufzeit der Stipendien ist 01.10.2026 bis 30.09.2029
     

Antragsstellung:
Anträge auf Gewährung eines Stipendiums nach der Graduiertenverordnung können an der Hochschule Anhalt über das FTGZ eingereicht werden. Über die Vergabe von Stipendien entscheidet die Vergabekommission.

Prozessfluss eines Graduiertenstipendiums:

Weiterführende Informationen