Formalitäten und erste Schritte
Normalerweise sollte die Immatrikulation bei Einreise bereits vollständig abgeschlossen sein. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Online-Immatrikulation nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheids.
Sollten Sie Probleme bei der Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Center vor Ort oder online.
Für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist es Pflicht, versichert zu sein.
Sie müssen sich in Deutschland zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
<30 Jahre = gesetzliche Krankenkasse
>30 Jahre = private Krankenversicherung
Weitere Informationen finden Sie unter: "Formalitäten"
Paket-Angebote
Es gibt mehrere Unternehmen, die eine Kombination aus Sperrkonto (erforderlich für die Aufenthaltsgenehmigung) und Krankenversicherungsschutz gegen einen Dienstleistungsaufschlag anbieten.
Diese Lösungen sind allgemein akzeptiert und werden häufig genutzt.
Fintiba:
https://www.fintiba.com/
Expatrio:
https://www.expatrio.com/
Coracle:
Mawista:
https://www.mawista.com/
Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich alle Studierenden spätestens 14 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der sie zukünftig wohnen werden, anmelden. (Sollten Sie keinen zeitnahen Termin bekommen, entstehen daraus keine Konsequenzen, falls Sie die 14 Tage Frist nicht einhalten. Sie müssen sich aber "glaubhaft um einen zeitnahen Termin bemühen".)
In Köthen sowie Dessau können Termine online gebucht werden. Den jeweiligen Link finden Sie weiter unten.
Nach erfolgreicher Anmeldung an Ihrem Wohnsitz erhalten Sie Ihre Steuer-ID, die Sie beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) - vom Vermieter/Studentenwohnheim
- alternativ kann ein Vordruck selbst ausgedruckt werden und dem Vermieter zum Ausfüllen vorgelegt werden (klicken Sie bitte hier)
- Reisepass
Einwohnermeldeamt Bernburg
Sie können sich nur mit einer festen Anschrift anmelden, eine Jugendherberge oder Pension/Hotel zählen nicht.
Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 659-0
Email: stadt@bernburg.de
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossem
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00
Samstag: 09:00-12:00 (jedern ersten Samstag im Monat
BITTE BEACHTEN: Im Einwohnermeldeamt Bernburg gibt es keine Termine. Sie ziehen eine Nummer und warten.
Bürgeramt Dessau >>Klicken Sie hier um einen Termin zu vereinbaren<<
Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 204-1031
Email: buergeramt@dessau-rosslau.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag.
Einwohnermeldeabteilung Köthen >>Klicken Sie hier um einen Termin zu vereinbaren<<
Wallstraße 1-5, 06366 Köthen
Telefon: 03496 425-205
Email: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
Öffnungszeiten:
Montag: 9:00-12:00 Uhr
Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 9:00-12:00 Uhr
Donnerstag 9:00-10:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich.
Wir empfehlen Ihnen ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Dieses Konto werden Sie brauchen für die Überweisung Ihrer Studienbeiträge (Rückmeldung für zukünftige Semester), Ihrer Miete und Ihrer Krankenversicherungsbeiträge etc. Ein Bankkonto können Sie bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. Ihr Girokonto wird im Normalfall dann mit Ihrem Sperrkonto verknüpft. Durch diese Verknüpfung erhalten Sie Ihre monatlichen Raten von Ihrem Sperrkonto und können Ihre Kosten (Miete, Essen etc.) begleichen.
In der Regel müssen Sie dafür mitbringen:
- Reisepass
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Steuer- ID (erhalten Sie ca. eine Woche nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Name korrekt am Briefkasten angebracht ist!)
- Gebühr für die Kontoeröffnung
Typische Banken mit Filialen und vor-Ort-Service in fast allen Städten sind:
- Sparkasse
- Volksbank
- Commerzbank
Alternativ können Sie auch eine Online-Bank nutzen. Zu den Beliebtesten zählen:
Sollten Sie aus Ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland erhalten haben, sind Sie entsprechend des Ablaufdatums berechtigt in Deutschland zu bleiben. Sie müssen dann rechtzeitig bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.
Der Antrag für Ihre Aufenthaltserlaubnis kann zwischen 6 bis 8 Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag also so schnell wie möglich nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ein, spätestens jedoch 8 Wochen vor Ablauf!
Hier können Sie den Antrag für Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen:
Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Ein Antrag für Ihre Aufenthaltserlaubnis (vollständig und ausgefüllt!)
- Ihren aktuellen und gültigen Reisepass (inkl. Visa-Aufklebers)
- 1 aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate alt!)
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
- Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse)
- Ein Nachweis, der belegt, dass Sie über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügen. Dafür geeignet sind:
- Nachweis eines Sperrkontos. Für einen Aufenthaltstitel für 12 Monate benötigen Sie den Nachweis eines Sperrkontos von 11.904,00€, (wovon 992,00€ als monatliche Rate zur freien Verfügung stehen) oder
- ein Nachweis einer Verpflichtungserklärung nach
§ 68 Aufenthaltsgesetz von der Ausländerbehörde des Unterstützers (Bitte beachten: Der Unterstützer muss entweder deutscher Staatsbürger sein, oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.-Zusätzlich zum Nachweis finanzieller Stabilität)
- Der Nachweis eines Stipendiums (auf Laufzeit achten)
Das Eröffnen des Sperrkontos kann bzw. sollte bereits vor Reisebeginn geschehen, kann aber zusätzliche Kosten beinhalten. Am besten nutzen Sie die Paket-Angebote, siehe Punkt 2.
Wenn alle Angaben und Dokumente eingereicht sind, dauert die Bearbeitung und Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels mindestens drei bis vier Wochen.
Wichtig (!) Läuft Ihr Visum aus und Sie haben Ihren Aufenthaltstitel noch nicht erhalten (bzw. eine vorläufige Bescheinigung/ Fiktionsbescheinigung), halten Sie sich illegal in Deutschland auf! Stellen Sie den Antrag also frühzeitig.
Das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular dient ausdrücklich nur zur Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels im Bereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und damit dem Hochschulstandort bzw. der Ausländerbehörde Köthen!!
- Antragsformular (PDF)
- Zusatzdokumente (Wohnungsgeberbescheinigung, Merkblatt zur Beantragung/Checkliste, englische Übersetzungen der relevanten Gesetztestexte)
Bitte füllen Sie das Antragsformular digital aus! Anschließend drucken Sie es aus und unterschreiben es. Das Antragsformular schicken Sie dann an die angegebene Adresse.
Wichtig! Per Einschreiben mit Rückschein versenden, um einen Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde zu erhalten, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind und die Dokumente eingegangen sind.
Das Foto, welches Sie mit dem Antrag abgeben, MUSS ein biometrisches sein! Außerdem darf das Foto nicht älter als 6 Monate und vor allem NICHT VERÄNDERT sein (z.B. durch Bearbeitung am Computer).
Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie den Antrag also so früh wie möglich ein! (Beim Erstantrag am besten direkt nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.)
05 b. Antragsformular für Bernburg
Das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular dient ausdrücklich nur zur Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels im Bereich des Landkreises Bernburg/Salzlandkreis und damit dem Hochschulstandort bzw. der Ausländerbehörde Bernburg!!
Bitte füllen Sie das Antragsformular digital aus! Anschließend drucken Sie es aus und unterschreiben es. Das Antragsformular schicken Sie dann an die angegebene Adresse.
Wichtig! Per Einschreiben mit Rückschein versenden, um einen Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde zu erhalten, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind und die Dokumente eingegangen sind. Oder alternativ legen Sie den Nachweis zum persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde vor.
Das Foto, welches Sie mit dem Antrag abgeben MUSS ein biometrisches sein! Außerdem darf das Foto nicht älter als 6 Monate alt und vor allem NICHT VERÄNDERT sein (z.B. durch Bearbeitung am Computer).
Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie den Antrag also so früh wie möglich ein! (Beim Erstantrag am besten direkt nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.)
Die Ausländerbehörde Dessau hat den Beantragungsprozess für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16 b AufentG) vollständig digitalisiert.
Nur für die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke müssen Sie persönlich erscheinen.
Sie folgen dem Prozess über ein Online-System Schritt für Schritt. Die notwendigen Nachweise/Dokumente können Sie digital hochladen.
Achten Sie darauf, dass Scans der Dokumente eine ausreichende Qualität besitzen. Nutzen Sie keine einfachen Fotografien von Dokumenten durch ihr Mobiltelefon, sondern echte Scans!
WICHTIG! Bei dem Foto, dass Sie mit dem Antrag abgeben MUSS es sich um ein biometrisches Fotos handeln! Es darf nicht älter als 6 Monate und vor allem NICHT VERÄNDERT sein (z.B. durch Bearbeitung am Computer).
Achtung! Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie Ihren Antrag also so frühzeitig wie möglich ein! (Beim Erstantrag am besten direkt nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.)
Als Student und Studentin aus der EU können Sie ohne ein Visum in Deutschland einreisen und benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis – ein Ausweis des Heimatlandes genügt.
Sie müssen allerdings innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind, so dass Sie das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können. Dies erfolgt durch die Registrierung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
In Deutschland gibt es ein sehr großes Medienangebot in Form von Zeitungen, Radio- und Fernsehsendern, sowie Online-Angeboten.
Radio- und Fernsehsender werden in öffentlich-rechtliche und private Sender eingeteilt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt (da politisch und monetär unabhängig) die Meinungsvielfalt sicher. Die Fernsehprogramme (+ Online-Mediatheken) von Das Erste, ZDF, 3sat, MDR und den Radiosendern von Deutschlandradio, MDR aktuell, MDR Sachsen-Anhalt etc. bieten Ihnen Information und Unterhaltung. Sie werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert, der für jede Wohnung verpflichtend gezahlt werden muss.
Nach der Registrierung beim Einwohnermeldeamt, erhalten Sie nach einiger Zeit einen Brief des Beitragsservice. Dort werden Sie aufgefordert, sich für den Rundfunkbeitrag anzumelden. Geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Bei Bedarf können Sie zur Abbuchung des Beitrags auch ein SEPA-Lastschriftmandat verwenden.
Wichtig! Der Beitrag ist Pflicht für jede Wohnung und nicht optional bzw. abhängig davon, ob Sie die Medien überhaupt konsumieren.
Die monatliche Höhe beträgt momentan 18,36€. Zahltermin ist jeweils der 15. eines Dreimonatszeitraums.
Achtung! Der Betrag wird pro Wohnung erhoben! Das heißt, wenn Sie in einer WG leben, muss nur ein Bewohner oder Bewohnerin den Rundfunkbeitrag anmelden. Die anderen MitbewohnerInnen können sich unter der Hauptbeitragsnummer mit anmelden. Die Teilung der Kosten muss dann individuell privat geklärt werden.
Falls Sie Deutschland dauerhaft verlassen (z.B. Rückkehr ins Heimatland nach erfolgreichem Studium), melden Sie sich bitte nicht nur beim Einwohnermeldeamt ab, sondern auch aktiv beim Beitragsservice mit der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes. Es können sonst Schulden entstehen, die bei einer erneuten Einreise nach Deutschland zurückgefordert werden könnten.
Weitere wichtige Informationen und Antworten finden Sie auf der Seite des Beitragsservice.
- Häufigste Art der privaten Versicherung in Deutschland - nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert
- Deckt Situationen ab, in denen die versicherte Person einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt hat
- Sie haben beim Radfahren versehentlich einen Fußgänger/Fußgängerin angefahren?
- Ihre Wohnung brennt aufgrund eines Kurzschlusses ab und das Gebäude wird durch das Feuer und Löschwasser beschädigt?
- Sie verlieren vor einem fahrenden Bus die Kontrolle über Ihren Koffer und verursachen einen Unfall, bei dem mehrere Personen verletzt werden und der Bus beschädigt wird?
-> Schnell entstehen Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro
Mehr Informationen finden Sie hier:
Der Willkommenskompass ist ein mehrsprachiger Ratgeber für alle die neu nach Dessau-Roßlau kommen. Hier finden Sie Informationen zu den Themen:
Grundrechte, Aufenthalt, Geld, Wohnen, Gesundheit, Bildung, Kinder und Familie, Freizeit, Arbeit, Mobilität, Versicherungen, Medien, Zusammenleben und Religion, sowie Unterstützungsangebote.
Der Willkommenskompass ist im Rahmen einer Kooperation mit dem Integrationsbüro der Stadt Dessau-Roßlau und der St. Johannis GmbH und Studierenden der Hochschule Anhalt entstanden.
Sie können den Willkommenskompass in folgenden Sprachen erhalten:
Englisch, Deutsch, Mandarin, Arabisch und Farsi.