Formalitäten und erste Schritte
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Willkommenskompass
Welcome-Tutoren setzen sichtbares Zeichen der interkulturellen Öffnung
Fast die Hälfte der Studierenden auf dem Dessauer Campus kommt aus dem Ausland. So verwundert es nicht, dass sich gerade hier internationale Studierende für Menschen engagierten, die für die Dauer ihres Studiums oder auch länger nach Dessau kommen.
In Kooperation mit dem Integrationsbüro der Stadt Dessau-Roßlau und der St. Johannis GmbH erarbeiteten Studierende der Hochschule Anhalt (Welcome-Tutoren) den sogenannten Willkommenskompass.
Entstanden ist ein mehrsprachiger Ratgeber für alle die neu nach Dessau-Roßlau kommen. Dort finden sich Tipps für das alltägliche Leben in der Stadt Dessau-Roßlau. Interessierte erhalten einen Überblick über verschiedene Einrichtungen und Unterstützungsangebote.
Der Willkommenskompass liegt bereits in vier Sprachen vor. An der Übersetzung in weitere Sprachen wird noch gearbeitet.
Zum Download klicken Sie bitte hier.
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Anmeldung bei der Stadt
Nach der Ankunft in Deutschland und noch vor der Immatrikulation müssen sich alle Studierenden spätestens 14 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der sie zukünftig wohnen werden, anmelden.
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Meldeformular – erhältlich bei der jeweiligen Meldebehörde
- Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter/ Studentenwohnheim –
ebenfalls von der Meldebehörde bzw. hier: Wohnungsgeberbescheinigung
(für Dessau klicken Sie bitte hier)
- Reisepass
Sie können sich nur mit einer festen Anschrift anmelden, eine Jugendherberge oder Pension zählen nicht.
Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 6590
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 2041933
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Samstag (jeden 2. und 4. Samstag im Monat): 08:00 - 12:00 Uhr
Einwohnermeldeabteilung Köthen
Wallstraße 1-5, 06366 Köthen
Telefon: 03496 425205
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:30 Uhr, 13:30-18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:30 Uhr, 13:30-17:00 Uhr
Samstag (jeden 2. Samstag im Monat): 09:00 - 12:00 Uhr
- Meldeformular – erhältlich bei der jeweiligen Meldebehörde
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Deutsches Bankkonto
Es ist empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Es wird immer wieder benötigt: zum Überweisen der Studienbeiträge, der Miete, des Krankenversicherungsbeitrags etc. Ein Bankkonto können Sie bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. Bitte informieren Sie sich, ob die Bank Gebühren für die Eröffnung oder die Führung des Kontos oder für die Ausstellung einer EC-Karte verlangt.
Mitzubringen sind in der Regel:- Reisepass
- Gebühr für die Kontoeröffnung
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Reisepass
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Aufenthaltstitel beantragen (nicht-EU-Bürger)
Sollten Sie aus Ihrem Heimatland das Visum für Deutschland erhalten haben, sind die berechtigt, 90 Tage (3 Monate) in Deutschland zu bleiben. Sie müssen dann innerhalb dieser 90 Tage bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.
Der Antrag für die Aufenthaltserlaubnis kann bis zu 4 Wochen, manchmal auch 6 Wochen dauern. Dafür müssen Sie alle nötigen Dokumente 4-6 Wochen vor Ablauf ihres Visums einreichen.
Sollten Sie nicht alles in der Zeit bei der Ausländerbehörde einreichen können, kontaktieren Sie umgehend die Ausländerbehörde und setzen Sie diese darüber in Kenntnis.
Stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltstitel bei der jeweiligen Ausländerbehörde:
Bernburg, Dessau, Köthen
Wenn Sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung / Aufenthaltskarte). Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind
(=dass Sie das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können).
Für den Antrag müssen Sie vorlegen:- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ihren aktuellen und gültigen Reisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Foto (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
- Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte)
- einen Nachweis, der belegt, dass Sie über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügen. Dafür geeignet sind:
- Ein Nachweis eines Sperrkontos (z.B. für einen Aufenthaltstitel für 12 Monate benötigt man den Nachweis eines Sperrkontos von 10.332 €, wovon 861 € im Monat zur freien Verfügung stehen) oder
- Ein Nachweis einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz von einer Ausländerbehörde
Das Eröffnen des Sperrkontos kann bzw. sollte bereits vor Reisebeginn geschehen, kann aber zusätzliche Kosten beinhalten. allyWays- bietet zum Beispiel ein günstiges 3 in 1 Paket aus Sperrkonto, Krankenversicherung und Reiseversicherung.
Ihr Einreisevisum ist maximal drei Monate gültig.
Sie müssen für die Dauer Ihres Studienaufenthalts in Deutschland bei der
Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wenn alle Angaben und Dokumente vorliegen, dauert die Bearbeitung und
Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels mindestens 3-4 Wochen.
Denken Sie bitte daran, wenn Sie Ihr Einreisevisum erhalten.
Läuft Ihr Visum aus und Ihr Aufenthaltstitel ist noch nicht erteilt, halten Sie sich illegal in Deutschland auf.
Stellen Sie diesen Antrag also bis spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland.Ausländerbehörde Bernburg
Friedensallee 25, 06406 Bernburg
Telefon: 03471 6841316
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Ausländerbehörde DessauZerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 204 2033
Öffnungszeiten:
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Ausländerbehörde KöthenAm Flugplatz 1, 06366 Köthen
Telefon: Sekretariat: 03496 60 1521; 03496 601513, -1514, -1509
Öffnungszeiten:
ACHTUNG: Studenten nur nach Terminvereinbarung
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Gebühren
Im folgenden sehen Sie die Kosten, die bei der Antragstellung der Aufenthaltserlaubnis anfallen:
Antrag für Aufenthaltserlaubnis: 100 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 96 €
Es ist nur Barzahlung möglich.
Ausnahmen
Sollten Sie Empfänger eines Stipendiums aus öffentlichen Mitteln sein, dann fallen diese Gebühren weg. Sie müssen die Stipendiumsurkunde vorzeigen. Kontaktieren Sie bitte die Ausländerbehörde um sicher zu stellen, dass diese Befreiung für Sie zutrifft. - den vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
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Aufenthaltstitel-Antragsformular (Nur für Köthen!)
Das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular dient ausdrücklich nur zur Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels im Bereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und damit dem Hochschulstandort bzw. der Ausländerbehörde Köthen!!
- Zusatzdokumente (Wohnungsgeberbescheinigung, Merkblatt zur Beantragung/Checkliste, englische Übersetzungen der relevanten Gesetztestexte)
Bitte füllen Sie das Antragsformular digital, drucken und unterschreiben es und senden es danach an die angegebene Adresse.
(Wichtig! Per Einschreiben mit Rückschein versenden, um einen Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde zu erhalten, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und die Dokumente eingegangen sind.)Achtung! Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie diesen also 4-6 Wochen VOR Ablauf Ihres Visums ein.
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Freizügigkeit (EU-Bürger)
Als Studierender aus der EU können Sie ohne ein Visum in Deutschland einreisen und benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis – ein Ausweis des Heimatlandes genügt.
Sie müssen allerdings innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind (= dass Sie das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können).
Für den Antrag müssen Sie vorlegen:- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ihren aktuellen und gültigen Reisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Foto (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
- einen Kontoauszug, der belegt, dass Sie über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügen
- Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte)
Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Ausländerbehörde.
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
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Immatrikulation an der Hochschule
Schritt 1
Zulassung
Sie haben Ihre Zulassung für ein Studium an der Hochschule Anhalt online als Download erhalten. In diesem Schreiben war die Zulassung sowie ihre persönliche Bewerbernummer enthalten. Dies benötigen Sie für eine erfolgreiche Immatrikulation an der Hochschule.Schritt 2
Semesterbeitrag bezahlen
Es ist für alle Studierende Pflicht den Semesterbeitrag zu bezahlen. Sollten Sie dies nicht rechtzeitig tun, folgt eine Mahngebühr und dann die Exmatrikulation.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für das Studentenwerk Halle (80 €) und dem freiwilligen Studierendenschaftsbeitrag (6 €) zusammen.
Außerdem gibt es studienfachspezifische Zusatzbeiträge. Bitte klären Sie, ob dies für Sie zutrifft.
Schritt 2a
Kontodaten
Bitte überweisen den Semesterbeitrag von 86 € auf folgendes Konto:
Empfänger: Hochschule Anhalt
Geldinstitut: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE35 8100 0000 0081 0015 39
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck:
Bewerbernummer, Nachname, Vorname, Studiengangskürzel
Beispiel: 567891, Smith, Anton, BWL
Schritt 3
Immatrikulation/ Studierendenausweis
Nachdem Sie an der Hochschule Anhalt angekommen sind, müssen Sie die Immatrikulation abschließen, um Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis zu erhalten.
Unterlagen, die vorgelegt werden müssen:
1) Ihr persönliches Zulassungsschreiben
2) Kopie eines gültigen Reisepasses / Nationalen Ausweises EU
3) Nachweis zur Krankenversicherung
4) Beleg / Nachweis über Einzahlung des Studierendenbeitrages
5) Nicht-EU Studierende: Aufenthaltsgenehmigung
6) Biometrisches Passbild für den Studierendenausweis
Die Immatrikulation muss bis 30.10 für das Wintersemester und 30.04 für das Sommersemester erfolgen!
Studierendenverwaltung der Universität. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Studium unter „Bewerbung und Einschreibung“ und im Zulassungsbescheid, den Sie erhalten.