Nach der Einreise

Formalitäten und erste Schritte

  • 1. Schritt - Immatrikulation an der Hochschule

    Normalerweise sollte die Immatrikulation bei Einreise bereits vollständig abgeschlossen sein. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Online-Immatrikulation nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheids.

    Sollten Sie Probleme bei der Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Center vor Ort oder online. 

  • 1 b. Krankenkasse und Paketangebote

    Für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist es Pflicht, versichert zu sein.

    Sie müssen sich in Deutschland zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

    <30 Jahre = gesetzliche Krankenkasse

    >30 Jahre = private Krankenversicherung

    Weitere Informationen finden Sie unter: "Formalitäten"
     

    Paket-Angebote


    Es gibt mehrere Unternehmen, die eine Kombination aus Sperrkonto (erforderlich für die Aufenthaltsgenehmigung) und Krankenversicherungsschutz gegen einen Dienstleistungsaufschlag anbieten.

    Diese Lösungen sind allgemein akzeptiert und werden häufig genutzt.


    Fintiba:

    https://www.fintiba.com/


    Expatrio:

    https://www.expatrio.com/


    Coracle:

    https://www.coracle.de/
     

    Mawista:

    https://www.mawista.com/

  • 2. Schritt-Anmeldung bei der Stadt

    Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich alle Studierenden spätestens 14 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der sie zukünftig wohnen werden, anmelden. (Sollten Sie keinen zeitnahen Termin bekommen, entstehen daraus keine Konsequenzen, falls Sie die 14 Tage Frist nicht einhalten. Sie müssen sich aber "glaubhaft um einen zeitnahen Termin bemühen".) 

    In Köthen sowie Dessau können Termine online gebucht werden. Den jeweiligen Link finden Sie weiter unten.

    Nach erfolgreicher Anmeldung an Ihrem Wohnsitz erhalten Sie Ihre Steuer-ID, die Sie beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos benötigen. 

    Voraussetzungen sind in der Regel:

    • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) - vom  Vermieter/Studentenwohnheim
       
    • alternativ kann ein Vordruck selbst ausgedruckt werden und dem Vermieter zum Ausfüllen vorgelegt werden (klicken  Sie bitte hier)
       
    • Reisepass

     

    Sie können sich nur mit einer festen Anschrift anmelden, eine Jugendherberge oder Pension/Hotel zählen nicht.
     

    Bürgerservice Bernburg

    Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg

    Telefon: 03471 6590
    Email: stadt@bernburg.de

    Öffnungszeiten:

    Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr
    Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    BITTE BEACHTEN: Beim Einwohnermeldeamt
     

    Bürgeramt Dessau >>Klicken Sie hier um einen Termin zu vereinbaren<<

     

    Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

    Telefon: 0340 204-1031

    Email: buergeramt@dessau-rosslau.de

    Öffnungszeiten:
    Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
    Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag.
     

    Einwohnermeldeabteilung Köthen >>Klicken Sie hier um einen Termin zu vereinbaren<<

    Wallstraße 1-5, 06366 Köthen

    Telefon: 03496 425205

    Email: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de

    Öffnungszeiten:

    Montag 9:00-12:00 Uhr
    Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
    Freitag geschlossen und nach Vereinbarung

  • 3. Schritt-Deutsches Bankkonto

    Es ist empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Es wird immer wieder benötigt: zum Überweisen der Studienbeiträge (v.a. Rückmeldung in zukünftigen Semestern), der Miete, des Krankenversicherungsbeitrags etc. Ein Bankkonto können Sie bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. Bitte informieren Sie sich, ob die Bank Gebühren für die Eröffnung oder die Führung des Kontos oder für die Ausstellung einer EC-Karte verlangt.

    Mitzubringen sind in der Regel:

    • Reisepass
       
    • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
       
    • Steuer- ID (erhalten Sie ca. 1 Woche nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Stellen Sie sicher, dass ihr Name korrekt am Briefkasten angebracht ist!)
       
    • Gebühr für die Kontoeröffnung
  • 4. Aufenthaltstitel beantragen (nicht-EU-Bürger)

    Sollten Sie aus Ihrem Heimatland das Visum für Deutschland erhalten haben, sind die berechtigt, 90 Tage (3 Monate) in Deutschland zu bleiben. Sie müssen dann innerhalb dieser 90 Tage bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

    Der Antrag für die Aufenthaltserlaubnis kann bis zu 4 Wochen, manchmal auch 6 Wochen dauern. Reichen Sie Ihren Antrag also so schnell wie möglich nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ein.

    Sollten Sie nicht alles in der Zeit bei der Ausländerbehörde einreichen können, kontaktieren Sie umgehend die Ausländerbehörde und setzen Sie diese darüber in Kenntnis.

    Stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltstitel bei der jeweiligen Ausländerbehörde:
    Bernburg, Dessau, Köthen

    Wenn Sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung / Aufenthaltskarte). Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind (=dass Sie das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können).

    Für den Antrag müssen Sie vorlegen:

    •  den vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
       
    •  Ihren aktuellen und gültigen Reisepass
       
    •  1 aktuelles, biometrisches Foto (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
       
    •  Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
       
    •  Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte)
       
    • einen Nachweis, der belegt, dass Sie über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügen. Dafür geeignet sind:
       
    1. Ein Nachweis eines Sperrkontos. Für einen Aufenthaltstitel für 12 Monate benötigt man den Nachweis eines Sperrkontos von 11208€ (! ab WiSe 2022/23 !), wovon 934€ im Monat zur freien Verfügung stehen) oder
       
    2. Ein Nachweis einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz von einer Ausländerbehörde

     

    Das Eröffnen des Sperrkontos kann bzw. sollte bereits vor Reisebeginn geschehen, kann aber  zusätzliche Kosten beinhalten. allyWays- bietet zum Beispiel ein günstiges 3 in 1 Paket aus Sperrkonto, Krankenversicherung und Reiseversicherung. 


    Ihr Einreisevisum ist maximal drei Monate gültig.
    Sie müssen für die Dauer Ihres Studienaufenthalts in Deutschland bei der
    Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
    Wenn alle Angaben und Dokumente vorliegen, dauert die Bearbeitung und
    Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels mindestens 3-4 Wochen.
    Denken Sie bitte daran, wenn Sie Ihr Einreisevisum erhalten.
    Läuft Ihr Visum aus und Ihr Aufenthaltstitel ist noch nicht erteilt, halten Sie sich illegal in Deutschland auf. Stellen Sie diesen Antrag also bis spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft in Deutschland.

     

    Ausländerbehörde Bernburg

    Friedensallee 25, 06406 Bernburg

    Telefon: 03471 6841316

    Öffnungszeiten:

    Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

    Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

    Freitag: 09:00-12:00 Uhr

    Website


    Ausländerbehörde Dessau

    Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau

    Telefon: 0340 204 2033

    Öffnungszeiten:

    Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr

    Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr

    Website


    Ausländerbehörde Köthen

    Am Flugplatz 1, 06366 Köthen

    Telefon: Sekretariat: 03496 60 1521; 03496 601513, -1514, -1509

    Öffnungszeiten:

    ACHTUNG: Studenten nur nach Terminvereinbarung

    Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr

    Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

    Freitag: 09:00-12:00 Uhr

    Website

     

    Gebühren

    Im folgenden sehen Sie die Kosten, die bei der Antragstellung der Aufenthaltserlaubnis anfallen:

    Antrag für Aufenthaltserlaubnis: 100 €

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 96 €

    Es ist nur Barzahlung möglich.


    Ausnahmen

    Sollten Sie Empfänger eines Stipendiums aus öffentlichen Mitteln sein, dann fallen diese Gebühren weg. Sie müssen die Stipendiumsurkunde vorzeigen. Kontaktieren Sie bitte die Ausländerbehörde um sicher zu stellen, dass diese Befreiung für Sie zutrifft.

  • 4 a. Aufenthaltstitel-Antragsformular (!Köthen!)

    Das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular dient ausdrücklich nur zur Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels im Bereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und damit dem Hochschulstandort bzw. der Ausländerbehörde Köthen!!
     

    Bitte füllen Sie das Antragsformular digital, drucken und unterschreiben es und senden es danach an die angegebene Adresse.

    (Wichtig! Per Einschreiben mit Rückschein versenden, um einen Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde zu erhalten, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und die Dokumente eingegangen sind.)

    WICHTIG! Bei dem Foto, dass Sie mit dem Antrag abgeben MUSS es sich um ein biometrisches Fotos handeln! Es darf nicht älter als 6 Monate und vor allem NICHT VERÄNDERT sein (z.B. durch Bearbeitung am Computer).

    Achtung! Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie Ihren Antrag also so frühzeitig wie möglich ein! (Beim Erstantrag am besten direkt nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.)

  • 4 b. Aufenthaltstitel-Antragsformular (!Bernburg!)

     

    Das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular dient ausdrücklich nur zur Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels im Bereich des Landkreises Bernburg/Salzlandkreis und damit dem Hochschulstandort bzw. der Ausländerbehörde Bernburg!!
     

     

     

     

    Bitte füllen Sie das Antragsformular digital, drucken und unterschreiben es und senden es danach an die angegebene Adresse.

    Wichtig! Per Einschreiben mit Rückschein versenden, um einen Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde zu erhalten, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und die Dokumente eingegangen sind.) Oder alternativ zum persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde vorlegen.

    WICHTIG! Bei dem Foto, dass Sie mit dem Antrag abgeben MUSS es sich um ein biometrisches Fotos handeln! Es darf nicht älter als 6 Monate und vor allem NICHT VERÄNDERT sein (z.B. durch Bearbeitung am Computer).

    Achtung! Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie Ihren Antrag also so frühzeitig wie möglich ein! (Beim Erstantrag am besten direkt nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.)

     

  • 4 c. Aufenthaltstitel ONLINE BEANTRAGEN (!Dessau!)

    Die Ausländerbehörde Dessau hat den Beantragungsprozess für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16 b AufentG) vollständig digitalisiert.
    Sie müssen lediglich im weiteren Verlauf zur Abgabe Ihrer Fingerabdrücke persönlich erscheinen.

    Sie folgen dem Prozess über ein Online-System Schritt für Schritt. Die notwendigen Nachweise/Dokumente können Sie im Verlauf digital hochladen.

    Achten Sie darauf, dass Scans der Dokumente eine ausreichende Qualität besitzen. Nutzen Sie keine einfachen Fotografien von Dokumenten durch ihr Mobiltelefon, sondern echte Scans!


    >> HIER GEHT ES ZUM ONLINE ANTRAG <<


    WICHTIG! Bei dem Foto, dass Sie mit dem Antrag abgeben MUSS es sich um ein biometrisches Fotos handeln! Es darf nicht älter als 6 Monate und vor allem NICHT VERÄNDERT sein (z.B. durch Bearbeitung am Computer).

    Achtung! Denken Sie daran die Bearbeitungszeit des Antrags mit einzuberechnen. Reichen Sie Ihren Antrag also so frühzeitig wie möglich ein! (Beim Erstantrag am besten direkt nach erfolgter Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.)

     

  • 4 d. Freizügigkeit (EU-Bürger)

    Als Studierender aus der EU können Sie ohne ein Visum in Deutschland einreisen und benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis – ein Ausweis des Heimatlandes genügt.

    Sie müssen allerdings innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind (= dass Sie das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können).

    Für den Antrag müssen Sie vorlegen:

    •  den vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
       
    •  Ihren aktuellen und gültigen Reisepass
       
    •  1 aktuelles, biometrisches Foto (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
       
    •  Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
       
    •  einen Kontoauszug, der belegt, dass Sie über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügen
       
    •  Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte)

     

    Stellen Sie den Antrag  bei der jeweiligen Ausländerbehörde.

  • 5. Der Rundfunkbeitrag-Verpflichtend!

    In Deutschland gibt es ein sehr großes Medienangebot in Form von Zeitungen, Radio- und Fernsehsendern sowie Onlineangeboten.

    Radio- und Fernsehsender werden in öffentlich-rechtliche und private Sender unterschieden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt laut Grundgesetz die Meinungsvielfalt sicher. Die Fernsehprogramme (+Online Mediatheken) von Das Erste, ZDF, 3sat,MDR und den Radiosendern von Deutschlandradio, mdr aktuell, mdr Sachsen-Anhalt etc. bie- ten Ihnen Information und Unterhaltung.

    Sie werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert, der für jede Wohnung verpflichtend gezahlt werden muss.
     

    A) Nach der Registrierung beim Einwohnermeldeamt, erhalten nach einiger Zeit einen Brief des Beitragsservice. Dort werden Sie aufgefordert, sich für den Rundfunkbeitrag anzumelden. Geben Sie Ihre persönlichen Details an. Bei Bedarf können Sie zur Abbuchung des Beitrags auch ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbaren.
     

    B) Wichtig! Der Beitrag ist Pflicht für jede Wohnung und nicht optional bzw. abhängig davon, ob Sie die Medien überhaupt konsumieren.
     

    C) Die monatliche Höhe beträgt momentan 18,36€. Zahltermin ist jeweils der 15. eines Dreimonatszeitraums.
     

    D) Achtung! Der Betrag wird pro Wohnung erhoben! Das heißt, leben Sie in einer Wohngemeinschaft, muss nur ein Bewohner den Rundfunkbeitrag anmelden. Die anderen Mitbewohner können sich unter der Hauptbeitragsnummer mit anmelden. Die Teilung der Kosten muss dann individuell bzw. privat geklärt werden.

    E) Falls Sie Deutschland dauerhaft verlassen (z.B. Rückkehr ins Heimatland nach erfolgreichem Studium), melden Sie sich bitte nicht nur beim Einwohnermeldeamt ab, sondern auch aktiv beim Beitragsservice mit der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes. Es könnten sonst Schulden auflaufen, die bei einer erneuten Einreise nach Deutschland zurückgefordert werden könnten.
     

     

    Alle Wichtigen Informationen und Antworten finden Sie auf der Seite des Beitragsservice:

    >>> ZUM BEITRAGSSERVICE <<<

  • 6. Haftpflichtversicherung- Dringend Empfohlen!
    • Häufigste Art der privaten Versicherung in Deutschland - nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert
       
    • Deckt Situationen ab, in denen die versicherte Person einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt hat
       
    • Sie haben beim Radfahren versehentlich einen Fußgänger angefahren? 
       
    • Ihre Wohnung brennt aufgrund eines Kurzschlusses ab und das Gebäude wird durch das Feuer und Löschwasser beschädigt?
       
    • Sie verlieren vor einem fahrenden Bus die Kontrolle über Ihren Koffer und verursachen einen Unfall, bei dem mehrere Personen verletzt werden und der Bus beschädigt wird'
       

    -> Schnell entstehen Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro

     

    >>Hier gibt es alles Wissenswerte über Haftpflichtversicherungen & einen Anbietervergleich<<

  • Willkommenskompass (für Dessau)

    Welcome-Tutoren setzen sichtbares Zeichen der interkulturellen Öffnung

    Fast die Hälfte der Studierenden auf dem Dessauer Campus kommt aus dem Ausland. So verwundert es nicht, dass sich gerade hier internationale Studierende für Menschen engagierten, die für die Dauer ihres Studiums oder auch länger nach Dessau kommen.

    In Kooperation mit dem Integrationsbüro der Stadt Dessau-Roßlau und der St. Johannis GmbH erarbeiteten Studierende der Hochschule Anhalt (Welcome-Tutoren) den sogenannten Willkommenskompass.

    Entstanden ist ein mehrsprachiger Ratgeber für alle die neu nach Dessau-Roßlau kommen. Dort finden sich Tipps für das alltägliche Leben in der Stadt Dessau-Roßlau. Interessierte erhalten einen Überblick über verschiedene Einrichtungen und Unterstützungsangebote.

    Der Willkommenskompass liegt bereits in vier Sprachen vor. An der Übersetzung in weitere Sprachen wird noch gearbeitet.

    Zum Download klicken Sie bitte hier.