Der Rahmenplan für den eingeschränkten Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 wurde angepasst. Dieser sieht nun eine vierstufige Regelung des Lehrbetriebs je nach Inzidenzwert am jeweiligen Hochschulstandort vor. Es gelten folgende Stufen:
Stufe 4: Der Inzidenzwert am jeweiligen Hochschulstandort liegt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165.
Stufe 3: Der Inzidenzwert am jeweiligen Hochschulstandort liegt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 oder an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 165.
Stufe 2: Der Inzidenzwert am jeweiligen Hochschulstandort liegt mindestens sieben Tage unter 100.
Stufe 1: Der Inzidenzwert am jeweiligen Hochschulstandort liegt mindestens sieben Tage unter 50.
Details zu den jeweiligen Stufen finden Sie im Rahmenplan zur Durchführung des Sommersemesters 2021 (Stand: 27.04.2021).
Die gültige Stufe für den jeweiligen Hochschulstandort wird durch die Hochschulleitung festgelegt und bekanntgegeben.