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Ausnahmeregelung für die Durchführung des Abschlusskolloquiums zur Master-, Bachelor und Diplomarbeit an der Hochschule Anhalt im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.03.2020 veröffentlicht

Für die Durchführung des Abschlusskolloquiums zur Master-, Bachelor- und Diplomarbeit an der Hochschule Anhalt im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.03.2020 gilt ab sofort folgende Ausnahmeregelung.

Nachweise von Studienleistungen (Prüfungen), die ihrem Wesen nach die Gesundheit und Sicherheit nicht beeinträchtigen, insbesondere solche, die keine physische Anwesenheit erfordern - dazu können z. B. Online-Tests, schriftliche Arbeiten (Haus-, Beleg-, Seminar- und Abschlussarbeiten etc.) gehören -, sind von dieser Ausnahmeregelung nicht berührt und können entsprechend Studien- und Prüfungsordnung erbracht werden.