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Blühstreifen, Weidetiere, wiedervernässte Moore: Wie Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam gewinnen

  • Zwei dunkle Rinder mit großen Hörnern stehen auf einer Wiese in der Oranienbaumer Heide - einem Renaturierungsprojekt der Hochschule Anhalt: ein ausgewachsenes Tier und ein junges Kalb, das sich an den Erwachsenen drängt. © hochschule anhalt | catherin nolte
    In der Oranienbaumer Heide gehören landwirtschaftliche Nutzung und Artenvielfalt zusammmen.

Am Feldrand wächst ein Blühstreifen. Weidetiere grasen auf artenreichem Grünland. Ein Moor speichert wieder Wasser. Was nach klassischem Naturschutz klingt, ist auch Landwirtschaft – eine, die dauerhaft trägt. Genau das zeigt eine neue Stellungnahme, die zwei wissenschaftliche Beratungsgremien des Bundes gemeinsam erarbeitet haben: der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Am 12. Mai übergab Leitautorin Prof. Dr. Sabine Tischew von der Hochschule Anhalt das Papier an Bundesminister Rainer.

Klimaanpassung funktioniert mit Biodiversitätsstrukturen in der Landschaft viel besser.

Prof. Dr. Sabine Tischew

Der Anlass ist konkret: Deutschland erarbeitet gerade seinen Nationalen Wiederherstellungsplan auf Grundlage der europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO), die seit August 2024 gilt. Sie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise zu sanieren. Das betrifft zum Beispiel Flächen, die durch Entwässerung, Nutzungsintensivierung, aber auch Nutzungsaufgabe an ökologischer Qualität verloren haben. Landwirtschaftliche Flächen machen rund die Hälfte der deutschen Landesfläche aus. Ohne die Landwirt:innen ist dort nichts zu erreichen.

Bestäuber, Erosionsschutz, stabile Erträge

„Klimaanpassung funktioniert mit Biodiversitätsstrukturen in der Landschaft viel besser", sagt Sabine Tischew. Wer Hecken und Feldraine erhält, schützt den Boden vor Erosion. Wer Moore wiedervernässt, speichert Wasser und Kohlenstoff. Wer Blühstreifen anlegt, bekommt Gegenspieler für Schädlinge und Bestäuber zurück. Gerade unter den Bedingungen des Klimawandels seien diese Leistungen die Grundlage stabiler Erträge.

Die Stellungnahme zeigt, dass die Wiederherstellungsverordnung und eine erneuerte Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nur dann wirken, wenn sie zusammengedacht werden. Die GAP regelt, wie Landwirt:innen in Europa gefördert werden. Sie wird nach 2027 neu verhandelt. Dieses Fenster müsse genutzt werden, so die Botschaft der Stellungnahme: mit Maßnahmen, die tatsächlich etwas bewirken und die Landwirt:innen unterstützen. Dafür braucht es auch zukünftig eine umfassende und stabile Finanzierung umweltwirksamer  Maßnahmen durch die GAP sowie entsprechende Kofinanzierungen durch Bund und Länder.

Drei Ansätze, die in der Praxis funktionieren und ausgebaut werden sollten

Die Stellungnahme benennt konkrete Wege. 

  • Ergebnisorientierte Honorierung: Landwirt:innen werden für das bezahlt, was sie leisten. Wer im Grünland eine bestimmte Zahl charakteristischer Pflanzenarten nachweist, erhält gestaffelte Förderung. Das setzt Anreize, ohne vorzuschreiben.
  • Landschaftliche Kooperativen: Mehrere Betriebe tun sich zusammen, um gemeinsam größere Landschaftsausschnitte zu entwickeln. Ein gebündelter Förderantrag reduziert den Verwaltungsaufwand. Sachsen-Anhalt ist hier Vorreiter. Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt, der Prof. Tischew über den Vorstand angehört, setzt dieses Modell bereits um.
  • Reallabore: Landwirt:innen, Forschende und Verwaltungen entwickeln in regionalen Projekten gemeinsam Wiederherstellungsmaßnahmen, setzen sie um und werten sie aus. Was funktioniert, wird übertragen. Was nicht funktioniert, wird angepasst.

Für GAP und W-VO: Positive Beispiele sichtbar machen

Die Stellungnahme diskutierten Sabine Tischew und ihre Beiratskolleg:innen mit Bundesminister Rainer am 12. Mai intensiv – mit gegenseitigem Verständnis. „Es gibt bereits gute Beispiele für Betriebe, die Verantwortung übernehmen und zeigen, dass sie trotzdem wirtschaften können“, sagt sie. Doch dazu brauche es eine wirtschaftlich auskömmliche Honorierung ihrer ökologischen Leistungen, weniger Bürokratie und auch bessere Beratung. Die Verhandlungen zur GAP nach 2027 und die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans laufen gerade parallel. Das sei eine seltene Gelegenheit, Förderpolitik und Naturschutzrecht so aufeinander abzustimmen, dass sie sich gegenseitig stärken. 

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar: https://www.genres.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/SITE_GENRES/downloads/docs/Beirat-GR/Gutachten_Stellungnahmen/05-2026_WBBGR_SRU_Stellungnahme_Fuer_eine_zkf_LW_GAP_und_W-VO_zusammen_denken_nbf.pdf

Biodiversität in der Forschung der Hochschule Anhalt | Prof. Dr. Sabine Tischew

Die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und nachhaltige Landnutzung gehören zu den Forschungsschwerpunkten an der Hochschule Anhalt. Biodiversität in der Stadt, artenreiches Grünland, ökologische Bildung: die Projekte bringen seit fast 20 Jahren Theorie und Praxis zusammen. Das Wissen teilen die Forschenden über die gemeinsame Plattform offenlandinfo.de

Die Projekt “Halboffene Weidelandschaft Oranienbaumer Heide” und “KompetenzGrün” wurden als UN-Dekade-Projekte ausgezeichnet. 

Prof. Dr. Sabine Tischew lehrt und forscht an der Hochschule Anhalt zum Schwerpunkt “Vegetationskunde und Landschaftsökologie”. Zahlreiche Forschungsprojekte und Publikationen zum Thema gehen auf ihre Initiative zurück. Mehr dazu auf ihrer persönlichen Seite: https://www.hs-anhalt.de/hochschule-anhalt/service/personenverzeichnis/person/prof-dr-sabine-tischew.html

Im Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) ist sie seit 2025 aktiv: https://www.bmleh.de/DE/ministerium/organisation/beiraete/bio-div-organisation.html

 

 

Redaktion

Claudia Aldinger

 

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