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Die Entwicklung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage - eine Erfolgsgeschichte?

Kolloquium an der Hochschule Anhalt (FH)

Am Dienstag, dem 27. Mai 2008, findet um 16:00 Uhr ein Kolloquium zum Thema "Die Entwicklung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage - eine Erfolgsgeschichte"? am Standort Bernburg-Strenzfeld der Hochschule Anhalt (FH) statt.

Naturschutzverbände haben in Deutschland die Möglichkeit, insbesondere gegen Infrastrukturprojekte und gegen Bauvorhaben in Naturschutzgebieten zu klagen, wenn naturschutzrechtliche Vorschriften verletzt werden. Zunächst bestanden derartige Klagerechte nur in einigen Bundesländern, seit 2002 gibt es auch eine bundesrechtliche Regelung (§ 61 BNatSchG). Die Befürworter sehen in der Verbandsklage ein notwendiges Instrument zur Durchsetzung des Naturschutzes, Kritiker befürchten hingegen eine Klageflut, die Überlastung der Gerichte und die Verzögerung von Investitionen. Wie ist die Klagetätigkeit der Naturschutzverbände tatsächlich zu beurteilen - positiv oder negativ? Dazu wurde eine empirische Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführt, deren Ergebnisse im Kolloquium vorgestellt werden.

Der Referent Prof. Dr. Alexander Schmidt lehrt Umwelt- und Planungsrecht am Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung an der Hochschule Anhalt (FH).

Die Veranstaltung findet im Hörsaal des Hellriegel-Hauses auf dem Campus Bernburg-Strenzfeld statt. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

Kontakt

Eileen Klötzer