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Hochschule Anhalt reakkreditiert internationalen Masterstudiengang erfolgreich

Dem englischsprachigen Masterstudiengang Landscape Architecture der Hochschule Anhalt wurde erneut das Siegel des Akkreditierungsrates verliehen. Damit steht fest: Der Studiengang hat die Qualitätsprüfung bestanden und alle vom Akkreditierungsrat festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Bei der Reakkreditierung wird im Vergleich zur Erstakkreditierung, die sich auf fachlich-inhaltliche Standards konzentriert, der Studienerfolg geprüft. Grundlage hierfür bilden zahlreiche statistische Daten wie Studienanfängerzahlen, die Überprüfung der Berechnung studentischer Arbeitsbelastungen, Prüfungsergebnisse, Abbrecherquoten sowie Absolventenverbleibstudien. Besonders im internationalen Kontext ist diese Reakkreditierung von Vorteil, da der Studiengang so transparenter wird und mit anderen Studiengängen im Ausland verglichen werden kann. Die Berufsaussichten in den Heimatländern der Absolventen werden durch den international anerkannten Abschluss erheblich verbessert.

Seit der Einführung des Bachelor-Master-Systems im Wintersemester 2005 fanden in allen Fachbereichen der Hochschule Anhalt umfangreiche Akkreditierungsverfahren statt. An der Hochschule Anhalt waren bisher die Akkreditierungsagenturen AQAS, ASIIN, FIBAA und ZEvA. Alle Agenturen sind vom deutschen Akkreditierungsrat zertifiziert.

Wie ist das allgemeine Vorgehen? Die Studienprogramme werden anhand der Antragsunterlagen und einer Vor-Ort-Begehung durch ausgewählte Gutachter geprüft. Ausführliche Gesprächsrunden mit der Hochschulleitung, der Studiengangsleitung, mit den lehrenden Professorinnen und Professoren sowie den Studierenden ergeben ein Gesamtbild, wonach die Gutachter in einem Bericht ihr Urteil zum Studienprogramm zusammenfassen. Dem Urteil der Gutachter i. d. R. folgend, spricht die Akkreditierungskommission dem Studiengang die Akkreditierung für fünf Jahre aus. Meist müssen in diesem Zusammenhang noch Auflagen innerhalb von 12 Monaten erfüllt werden. Eine Reakkreditierung wird für sieben Jahre ausgesprochen. Danach muss sich der Studiengang einer erneuten Prüfung durch eine Akkreditierungsagentur unterziehen.