Aktuelles

Hochschulentwicklungsplan der Hochschule Anhalt

Ausgewählte Schwerpunkte

1. Die Hochschule sieht mit dem Bericht des Wissenschaftsrates ihre strategische Ausrichtung und ihr Profil bestätigt. Struktur und Lehrprofile werden nicht in Frage gestellt (70% der Studienplätze für MINT-Fächer). Notwendige Abstimmungen auf den Gebieten
- Wirtschaftswissenschaften
- Maschinenbau
- Informatik
sind mit den Hochschulen Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg erfolgt und bilden die Grundlage für die weiteren Jahre. Die vom Wissenschaftsrat geforderte Intensivierung der Zusammenarbeit im regionalen Umfeld wird vollzogen z.B.
- Masterstudiengang Design Research gemeinsam mit Stiftung Bauhaus
- Masterstudiengang Internationales Projektmanagement gemeinsam mit
  Umweltbundesamt

2. Unter Beachtung künftiger Finanzierungsmöglichkeiten aber vor allem aus der Sicht der Weiterentwicklung der Wissensgebiete wurde die Prioritätenliste für Berufungen bis 2024 beschlossen.

3. Die Hochschule wird trotz Reduzierung des Personals eine Kürzung der Studienplätze nicht vornehmen. Die im Hochschulstrukturplan der Landesregierung avisierten nicht mehr über Haushaltsmittel finanzierten 200 Studienplätze werden durch zusätzliche Drittmittel der Hochschule kompensiert.

4. Die Hochschule baut zunächst für die Lehre ein Qualitätsmanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 auf. Auf der Grundlage der Zertifizierung wird eine Systemakkreditierung vorbereitet.

5. Im Rahmen der angewandten Forschung strebt die Hochschule Anhalt zunächst für den forschungsstarken Bereich Life Sciences ein kooperatives Promotionsrecht an. Es muss endlich möglich sein, dass talentierte MasterabsolventInnen der Hochschule nach gleichen Grundsätzen wie universitäre AbsovententInnen zur Promotion zugelassen und die angewandten Forschungsthemen als Promotionsthemen akzeptiert werden sowie ProfessorInnen der Hochschule die Betreuung ermöglicht wird. So wie der Wissenschaftsrat ursprünglich für die Kunsthochschule ein kooperatives Promotionsrecht empfohlen hatte, soll dabei die Mehrheit universitärer GutachterInnen gewährleistet bleiben. Eine solche Regelung erfordert keine zusätzlichen finanziellen Mittel, erhöht aber die Attraktivität für Talente aus dem In- und Ausland.

6. Neben der von der Landesregierung vorgegebenen Einsparsumme für den Zeitraum bis 2024 in Höhe von 550.000 Euro je Jahr berücksichtigt die Hochschule auch die derzeit aufgelaufene Unterfinanzierung (500.000 Euro) sowie eine Tarifvorsorge (500.000 Euro im Jahr 2024).
Unter Beachtung freiwerdender Mittel aus der Titelgruppe 96 (nicht strukturgerechtes Personal aus der Kürzung von 2004) sind 22 Stellen abzubauen. Die entsprechenden Personalstellen sind nach Struktureinheiten und Jahresscheiben mit Senatsbeschluss festgelegt.

Hochschulentwicklungsplan kurz

Hochschulentwicklungsplan lang