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Landtag Sachsen-Anhalt beschließt neues Hochschulgesetz

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat heute ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Als eine der wesentlichen Änderungen wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) im Land, die Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg, für ihre forschungsstarken Fachrichtungen das Promotionsrecht zuerkannt bekommen können. Nachdem bereits Hessen diesen Weg beschritt und in Nordrhein-Westfalen derzeit ein Promotionskolleg der HAWs mit Promotionsrecht entsteht, ist Sachsen-Anhalt nunmehr das dritte Bundesland und das erste in den neuen Bundesländern, das neue Möglichkeiten der Promotion an HAWs eröffnet.

„Dem zukunftsweisenden und mutigen Weg, den Hessen 2016 beim eigenständigen Promotionsrecht für forschungsstarke HAWs eingeschlagen hat, folgt nun auch Sachsen-Anhalt. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen und honoriert die Leistungen und die enorme Entwicklung der HAWs in der angewandten Forschung und beim Transfer“, freut sich Prof. Dr. Karim Khakzar, Sprecher der HAWs in der Hochschulrektorenkonferenz und Präsident der Hochschule Fulda.

„Das eigenständige Promotionsrecht stärkt die HAWs in Sachsen-Anhalt und die Anwendungsorientierte Forschung an unseren Hochschulen insgesamt. Die Entscheidung in Magdeburg ist daher eine gute Entscheidung für die HAWs bundesweit.“ erklärt Prof. Dr. Marcus Baumann, Rektor der FH Aachen und Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der HAWs in NRW.

Das eigenständige Promotionsrecht ist eine langjährige Forderung der HAWs, welche einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für die angewandte Forschung sowie einen praxisorientierten Wissen- und Technologietransfer leisten. Damit wirken sie als unverzichtbare Innovationsmotoren. Die anwendungsorientierte Forschung an den Hochschulen ist die Basis für Technologietransfer in die regionale Wirtschaft und für eine wachsende Zahl an Ausgründungen von Hochschulangehörigen. Nicht zuletzt, zeugt die Auswahl aller vier HAWs in Sachsen-Anhalt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2017 als „Innovative Hochschulen“ im gleichnamigen Förderprogramm von der hohen Qualität in Forschung und Innovation.

Prof. Dr. Jörg Bagdahn, Sprecher der HAW-Gruppe in der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt und Präsident der Hochschule Anhalt, sagt: „Wir freuen uns, dass mit dem neuen Hochschulgesetz nunmehr die Voraussetzung geschaffen wurde, die anwendungsorientierte Forschung an den Hochschulstandorten in Sachsen-Anhalt weiter zu stärken. Für unsere forschungsstarken Professorinnen und Professoren wird nunmehr die Möglichkeit bestehen, die in ihren Forschungsprojekten beschäftigten jungen Doktorandinnen und Doktoranden eigenständig zu betreuen“. Mit der neuen gesetzlichen Möglichkeit steigt die Attraktivität des Hochschulstandortes Sachsen-Anhalt weiter. Für die HAW erhöht sich damit auch die Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung und dem Halten von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie Professorinnen und Professoren.