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„Wir treffen für die Studierenden die günstigste Entscheidung.“

  • Dr. Kristin Schöps im Interview

Dr. Kristin Schöps, Leiterin des Studierenden-Service-Center, im Gespräch über die Herausforderung, flexible Regelungen für die Einschreibungen, Prüfungsphasen und den Stundenplan zu finden.


Frau Dr. Schöps, das Studierenden-Service-Center ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende. Viele von ihnen haben sich in den vergangenen Wochen an Sie und ihr Team gewandt. Mit welchen Anfragen beschäftigten Sie sich am häufigsten?
Seit der Einstellung des Lehrbetriebes erreichten uns vor allem Fragen rund um die Einschreibung ins Sommersemester. Viele Bewerberinnen und Bewerber wollen wissen, ob die Bewerbungsfrist angesichts der Corona-Krise verlängert wird und wie es möglich ist, sich ohne persönlichen Kontakt für einen Studienplatz zu immatrikulieren. Besonders die internationalen Studienbewerber sind sehr verunsichert. Sie können nicht nach Deutschland einreisen und fragen sich, ob sie ihr Studium überhaupt beginnen können. Wir führen derzeitig ausschließlich eine postalische Einschreibung durch. Dazu ist es auch erforderlich, den Semesterbeitrag zu überweisen. Für die internationalen Studierenden ist das die nächste Herausforderung: Auch Banken im Ausland sind momentan geschlossen. Viele Studierende bitten uns um einen Zahlungsaufschub. Darunter sind auch diejenigen, die sich für das Sommersemester zurückmelden. Wir versuchen allen Belangen gerecht zu werden. Je nach Einzelfall treffen wir für die Studierenden die günstigste Entscheidung.

Die Einschreibung kann übrigens noch bis zum 20. April 2020 durchgeführt werden. Bewerber, die ihr Studium lieber erst zum Wintersemester 2020/21 beginnen möchten, behalten ihre Zulassung zum Studium.


Die Einstellung des Lehrbetriebes traf genau auf die zweite Prüfungsperiode des Wintersemesters. Prüfungen konnten nicht durchgeführt und Abschlussarbeiten nicht verteidigt werden. Wann wird es Nachholtermine für die Studierenden geben?
Zu diesem Zeitpunkt waren wir besonders gefragt. Viele der Studierenden konnten ihre mündlichen Bachelor- oder Masterprüfungen nicht mehr ablegen. Um den zukünftigen Absolventinnen und Absolventen dennoch den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen, verabschiedete das Präsidium speziell für das Abschlussverfahren eine Ausnahmeregelung. Diese besagt, dass die Studierenden, die bereits alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, ihr Studium auch ohne Verteidigung ihrer Abschlussarbeit planmäßig beenden können. Das gilt übrigens auch noch für alle anstehenden Verfahren bis zum 20. April 2020. Alle weiteren verschobenen Prüfungen aus der regulären Prüfungsperiode des vergangenen Wintersemesters sollen semesterbegleitend durchgeführt werden. Die Planung der konkreten Prüfungstermine obliegt jetzt dem Lehrkörper der Fachbereiche.


Bibliotheken, Computer-Pools, Labore oder Werkstätten können für das Selbststudium und die Prüfungsvorbereitung relevant sein. Im Moment ist alles geschlossen. Müssen die Studierenden ihre Arbeiten rechtzeitig abgeben oder ist es angedacht, die Abgabefristen für Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeiten zu verlängern?
In den Ausnahmeregelungen, die das Präsidium der Hochschule Anhalt erlassen hat, werden die angesprochenen Themen behandelt. Bis zum 20. April 2020 werden die Abgabefristen für Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten gestreckt. Das heißt, sie können bis auf einen Zeitraum von fünf Wochen (13. März bis 19. April 2020) verlängert werden. Die Entscheidung über den Zeitraum der Verlängerung des Abgabetermins, entscheidet der Prüfungsausschuss der Fachbereiche. Ein Formular dazu ist im Studierendenportal verfügbar. Studierende, die nicht auf die Arbeit in der Bibliothek oder in den Werkstätten sowie im PC-Pool oder Labor angewiesen sind, können natürlich ihre Abschlussarbeiten fristgerecht beenden und elektronisch einreichen. Die Vorgabe, Abschlussarbeiten in gedruckter und gebundener Form abzugeben, wurde aufgehoben.

Die konkreten Ausnahmeregelungen und Beschlüsse der Hochschulleitung sind hier zu finden:

Ausnahmeregelung zur Durchführung des Abschlusskolloquiums vom 16. März. bis 31. März 2020 (Stand: 16. März.2020)

Erste Ergänzung zur Ausnahmeregelung vom 16. März.2020 (Stand: 20. März.2020)

Ausnahmeregelung zur Durchführung des Lehr- und Prüfungsbetriebs ab 20. April.2020 (Stand: 30. März 2020)


BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger sorgen sich zudem, dass sie ihr Studium nicht in der regulären Zeit abschließen können und in eine finanzielle Notlage geraten. Wie helfen Sie ihnen?
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes ist für die Umsetzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zuständig. Studierende, die sich aufgrund der aktuellen Situation in wirtschaftlicher Notlage befinden, wenden sich bitte direkt an das Studentenwerk. Das Studentenwerk wird im Rahmen seiner Möglichkeiten finanzielle Hilfen anbieten.


Der Vorlesungsbetrieb startet am 20. April 2020, und zwar in digitaler Form. Wie gestalten sich die neuen Stundenpläne und wann ist mit ihnen zu rechnen?
Die Stundenpläne für die Standorte Bernburg, Dessau und Köthen bleiben als Planungsgerüst erhalten. Das Semester wird also nicht komplett umgeworfen, sondern um die digitalen Lehrangebote der Fachbereiche ergänzt. Teilweise wird es auch einen Austausch zwischen den Modulen des Sommer- und Wintersemesters geben. Nicht bei allen Veranstaltungen wird es möglich sein, digitale Angebote zu schaffen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir den Studierenden nach Ostern einen Stundenplan zur Verfügung stellen können.