Recht und Steuern (B.A.)

Fachbereich Wirtschaft

Studieninhalte und -ziele

Mit dem dualen Studiengang Recht und Steuern werden zwei anerkannte Abschlüsse erlangt: der Berufsabschluss als Rechtsanwalts-/ oder Steuerfachangestellten und der Hochschulabschluss "Bachelor of Arts".

Zulassungsvoraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
    • Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
    • <link studieren wege-ins-studium zulassungsvoraussetzungen.html>Berufliche Qualifikationen, die als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden
    • <link studieren wege-ins-studium>Studieren ohne Abitur
  • Sprachkenntnisse Deutsch

    Die Bachelorstudiengänge unserer Hochschule werden ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet.

    Anerkannte deutsche Sprachzertifikate für internationale Bewerber:

    • <link international vorbereitende-programme-fuer-ein-studium studienkolleg fspdsh.html internal link in current>DSH2
    • TestDaF-4xTDN4
    • ggf. gleichwertige Sprachnachweise
  • Ausbildungsvertrag

    Ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten ist nachzuweisen.

    Ein Muster eines Ausbildungsvertrages erhalten Sie auf Anfrage bei den Studienfachberaterinnen oder bei der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.

     

     

     

Berufliche Perspektiven

Absolventinnen und Absolventen können in einer Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei sowie in leitenden Positionen im Finanz- und Rechnungswesen, im Controlling oder in Rechts- und Steuerrechtsabteilungen arbeiten. Auch ein weiterführendes Masterstudium und der Weg zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer stehen offen.