Studieninhalte und -ziele
Mit dem dualen Studiengang Recht und Steuern werden zwei anerkannte Abschlüsse erlangt: der Berufsabschluss als Rechtsanwalts-/ oder Steuerfachangestellten und der Hochschulabschluss "Bachelor of Arts".
Zulassungsvoraussetzungen
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Hochschulzugangsberechtigung
- Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Berufliche Qualifikationen, die als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden
- Studieren ohne Abitur
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Sprachkenntnisse Deutsch
Die Bachelorstudiengänge unserer Hochschule werden ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet.
Anerkannte deutsche Sprachzertifikate für internationale Bewerber:
- DSH2
- TestDaF-4xTDN4
- ggf. gleichwertige Sprachnachweise
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Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten ist nachzuweisen.
Ein Muster eines Ausbildungsvertrages erhalten Sie auf Anfrage bei den Studienfachberaterinnen oder bei der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.
Berufliche Perspektiven
Absolventen können in einer Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei sowie in leitenden Positionen im Finanz- und Rechnungswesen, im Controlling oder in Rechts- und Steuerrechtsabteilungen arbeiten. Auch ein weiterführendes Masterstudium und der Weg zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer stehen offen.