- Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsprüfung
- Unternehmensbewertung
- Rechnungswesen
- Finanzwirtschaftliche Betriebslehre
- Volkswirtschaftslehre
8 Semester
StudienbeginnWintersemester oder Sommersemester
Gebühren1.460 Euro je Semester
Semesterbeitrag51 Euro
Duales Studium
UnterrichtsspracheDeutsch
Credits180
Akkreditierungakkreditiert bis 31.03.2030
15.03. – 15.08. (WiSe)
15.09. – 15.02. (SoSe)
15.05. – 15.09. (WiSe)
15.11. – 15.03. (SoSe)
Studieninhalte und -ziele
Mit dem dualen Studiengang Recht und Steuern werden zwei anerkannte Abschlüsse erlangt: der Berufsabschluss als Rechtsanwalts-/ oder Steuerfachangestellten und der Hochschulabschluss "Bachelor of Arts".
Zulassungsvoraussetzungen
- Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Berufliche Qualifikationen, die als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden
- Studieren ohne Abitur
Die Bachelorstudiengänge unserer Hochschule werden ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet.
Anerkannte deutsche Sprachzertifikate für internationale Bewerber:
- DSH2
- TestDaF-4xTDN4
- ggf. gleichwertige Sprachnachweise
Ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten ist nachzuweisen.
Ein Muster eines Ausbildungsvertrages erhalten Sie auf Anfrage bei den Studienfachberaterinnen oder bei der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen können in einer Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei sowie in leitenden Positionen im Finanz- und Rechnungswesen, im Controlling oder in Rechts- und Steuerrechtsabteilungen arbeiten. Auch ein weiterführendes Masterstudium und der Weg zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer stehen offen.
- Dieser Studiengang ist kostenpflichtig.
- Neben dem Bachelor wird auch der Berufsabschluss Rechtsanwaltsfachangestellte/ Steuerfachangestellte erworben.
Recht und Steuern - Bachelor - Studien- und Prüfungsordnung - 2023 - dual
Recht und Steuern - Bachelor - dual - Studien- und Prüfungsordnung - 2023 - Änderungssatzung - 2025