Gremien & spezifische Ansprechpartner

Aufgaben des Fachbereichsrats

Der Fachbereichsrat trägt als kollegiales Beschlussorgan des Fachbereiches die Verantwortung für die Organisation des Studiums, indem er im Rahmen der vorhandenen Ausstattung das Lehrangebot sicherstellt, über die Studien-und Prüfungsordnungen sowie über die Verleihung von Hochschulgraden entscheidet. Zugleich hat er die Aufgabe, die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf der Basis einer regelmäßigen Evaluierung der Lehre durchzuführen und die Initiative zur Reform des Studiums zu ergreifen. Der Fachbereichsrat setzt die Schwerpunkte für Forschungsvorhaben und für deren Koordination. Darüber hinaus obliegen ihm neben weiteren Aufgaben die Erarbeitung von Struktur- und Entwicklungsplänen, von Berufungsvorschlägen sowie von Satzungen zur Regelung der Verfahren und Kriterien für die Vergabe von Studienplätzen im Hochschulauswahlverfahren.

Hinweise

Alle Sitzungen sind öffentlich. Gäste melden sich bitte bis spätestens 4 Tage vor der Sitzung im Dekanat an.
Die TOP 1 & 2 werden nichtöffentlich besprochen, sodass Gäste ab ca. 15:00 Uhr bzw. 11:00 Uhr (in den Semesterverien) teilnehmen können.

Die Termine für die Sitzungen werden via Mail bekanntgegeben.
Die Sitzungen finden im Beratungsraum (02/-131) des Dekanats oder online statt.

Geschäftsordnung des FBR

Statusgruppe Professorinnen und Professoren

Studienfachberater Verfahrenstechnik & Prozesstechnik sowie Verantwortlicher für das duale Studium

Statusgruppe wissenschaftsunterstützende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Studentische Vertretung

Bachelorstudentin Pharmazeutische Chemie Johanna Barg