Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten der Hochschule Anhalt umfassen nach §73 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Mitwirkung bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen nach den Bedürfnissen behinderter Mitglieder und Angehöriger der Hochschule, bei der studien- und berufsvorbereitenden Beratung sowie bei der Ausführung notwendiger behinderungsgerechter technischer und baulicher Maßnahmen. Er setzt sich also für die Belange der behinderten Hochschulmitglieder und -angehörigen, d.h. das hauptamtlich oder hauptberuflich an der Hochschule Anhalt tätige Personal sowie die Studierenden ein. Wichtige Themen sind dabei die Barrierefreiheit der Hochschule und die Lehr- und Prüfungsbedingungen behinderter Studierender.
Die Behindertenbeauftragt der Hochschule Anhalt, Dr. Elke Eckhardt (Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung) steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie ihn, falls Sie Fragen haben oder Sie durch Ihre Situation vor Herausforderungen im Studium oder im Arbeitsleben stehen. Selbstverständlich werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt. Nehmen Sie bitte vorher per E-Mail oder telefonisch Kontakt auf.