Gleichstellungsarbeit an der Hochschule Anhalt
Im Rahmen des staatlichen Gleichstellungsauftrags gem. § 72 HSG-LSA beraten und unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Anhalt die Leitung, die Fachbereiche und die zentralen Gremien bei der Umsetzung der Gleichstellungsarbeit.
Aufgabenbereiche
- personelle, organisatorische, soziale Maßnahmen und Förderprogramme
- Gleichstellungsentwicklungen
- Erhöhung des Anteils von Frauen in wissenschaftlichen Berufen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Schutz vor Diskriminierung und (sexueller) Belästigung
- Etablierung der Chancengleichheit
- Beratung von Mitarbeiter*innen sowie Student*innen
- Unterstützung von Frauen und Männern in den Bereichen Lehre und Forschung
Die Wahrnehmung fachübergreifender Gleichstellungsaufgaben an der Hochschule Anhalt wurden Frau Prof. Dr. Zümrüt Gülbay-Peischard gem. § 12 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule Anhalt übertragen.
- Gleichstellungskonzept
- Professorinnenprogramm
- Richtlinie/Verhaltenskodex

Stand: 11.08.2018