Gleichstellungsarbeit an der Hochschule Anhalt
Im Rahmen des staatlichen Gleichstellungsauftrags gem. § 72 HSG-LSA beraten und unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Anhalt die Leitung, die Fachbereiche und die zentralen Gremien bei der Umsetzung der Gleichstellungsarbeit.
Aufgabenbereiche
- Etablierung der Chancengleichheit für Mitglieder und Angehörige der Hochschule
- Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligung
- personelle, organisatorische, soziale Maßnahmen und Förderprogramme
- Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Schutz vor Diskriminierung und (sexueller) Belästigung
- Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten in Gleichstellungsfragen
- Einbeziehung von Themen der Geschlechterforschung in die wissenschaftliche Arbeit
Die Wahrnehmung fachübergreifender Gleichstellungsaufgaben an der Hochschule Anhalt wurde Christine Ihloff gem. § 18 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule Anhalt übertragen.
- Gleichstellungskonzept
- Professorinnenprogramm
- Richtlinie/Verhaltenskodex


Stand: 11.08.2018