Hinweisgeberschutz

Meldeportal

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, trat am 02.07.2023 das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in Kraft.

Die Hochschule Anhalt hat dazu ein Meldeportal eingerichtet und verpflichtet sich die gesetzlichen Vorgaben anzuwenden. Dies betrifft insbesondere den Schutz von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Des Weiteren die Prüfung der Meldungen und der damit verbundenen Folgemaßnahmen.

Über ein Meldeportal bieten wir Ihnen einen sicheren Raum, um Missstände oder Bedenken verantwortungsvoll zu äußern. Ihre Hinweise helfen uns, diese Fälle angemessen zu prüfen und, falls notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Anonymität ist, soweit gewünscht, jederzeit gewährleistet. Nur die Beauftragten für Hinweisgeberschutz unserer Hochschule haben als spezielle Vertrauenspersonen Zugriff auf die Informationen.

Das Meldeportal hilft uns nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es trägt auch dazu bei, gemeinsam ein vertrauensvolles, faires und rechtssicheres Hochschulumfeld zu erhalten sowie die Integritätsstandards unserer Hochschule zu schützen und mitzugestalten.

 

 

 

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Beauftragte für Hinweisgeberschutz