Medienfreiheitsgesetz

Medienfreiheitsgesetz (EMFA). Transparenz über staatliche Werbeausgaben an der Hochschule Anhalt

Das European Media Freedom Act (EMFA) stärkt die Transparenz im Umgang mit staatlicher Werbung innerhalb der Europäischen Union. Öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen, Universitäten, Kliniken und Behörden sind verpflichtet, ihre Ausgaben für staatliche Werbung und Informationskampagnen jährlich offenzulegen. Die Hochschule Anhalt kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung nach und stellt auf dieser Seite transparent dar, welche Werbemaßnahmen und Aufträge im jeweiligen Berichtsjahr vergeben wurden.

 

Was regelt das Medienfreiheitsgesetz?

Der EMFA (Verordnung (EU) 2024/1083) dient dem Schutz der Freiheit, Unabhängigkeit und Transparenz der Medien in Europa.
Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch, nachvollziehbar und benutzerfreundlich zu veröffentlichen.

Ziel ist es, transparent darzustellen, welche öffentlichen Mittel an Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen fließen.

 

Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlicht die Hochschule Anhalt einmal jährlich folgende Angaben zu staatlicher Werbung:

  • Art der Maßnahme: z. B. Printanzeige, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kampagne, Recruiting-Anzeige
  • Empfänger oder Auftragnehmer: z. B. Verlag, Sender, Agentur oder Plattform
  • Volumen der Ausgaben: Betrag in Euro
  • Zeitraum / Berichtsjahr: Jahr der jeweiligen Maßnahme

Die Veröffentlichungspflicht gilt für alle entgeltlichen Werbe- und Informationskampagnen, die über Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen beauftragt werden.

 

Was zählt als staatliche Werbung?

Als staatliche Werbung gelten alle bezahlten Kommunikationsmaßnahmen, die die Hochschule Anhalt bei Mediendiensten oder Plattformen beauftragt, insbesondere:

  • Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder Online-Portalen
  • Radio- oder TV-Spots
  • Social-Media-Kampagnen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Recruiting-Anzeigen oder Imagekampagnen
  • Beauftragte Kooperationen, bei denen Dritte Werbung im Auftrag der Hochschule schalten

Nicht darunter fallen:

  • Plakate, Flyer, Broschüren, Banner oder Fahrzeugbeschriftungen
  • Interne Kommunikation
  • Unentgeltliche Öffentlichkeitsarbeit oder Pressearbeit

     

Wie setzt die Hochschule Anhalt das um?

Die Hochschule Anhalt veröffentlicht jährlich eine tabellarische Übersicht über alle relevanten Ausgaben für staatliche Werbung.

Die Daten werden:

  • in den zuständigen Fachbereichen erhoben,
  • geprüft und zusammengeführt,
  • anschließend zentral veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt elektronisch, transparent und barrierearm entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung.

 

Warum ist diese Veröffentlichung wichtig?

Mit dem EMFA soll sichergestellt werden, dass:

  • staatliche Werbung transparent und nachvollziehbar vergeben wird,
  • keine politische oder institutionelle Einflussnahme auf Medien erfolgt,
  • Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Verwendung öffentlicher Mittel erhalten.

Die Hochschule Anhalt leistet damit einen Beitrag zu Rechtskonformität, Transparenz und Vertrauen in die öffentliche Kommunikation.

 

Ausgaben 2025

MEDIENDIENSTANBIETER KOSTEN
Google Ireland Limited 44.616,69 €
Meta Platforms, Inc. 31.340,93 €
LinkedIn Germany GmbH 2.855,74 €
Verantwortlicher
Porträtfoto von Torsten Schaper