REST-Richtlinie

Registrieren Sie sich für Ihren Aufenthalt über die REST-Richtlinie

Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch in anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks) für bis zu 360 Tage studieren. Für das Vereinigte Königreich galt die Research and Studies (REST) Richtlinie bereits vor dessen Austritt aus der EU nicht. Dänemark und Irland haben die REST-Richtlinie nicht umgesetzt.

Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Ihr Aufenthaltstitel muss dazu für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein.

Die deutsche Hochschule muss Ihren Aufenthalt vorher dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilen.

Ihr persönliches Vorsprechen bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.

Bitte Füllen Sie das untenstehende Anmeldeformular aus und laden Sie die entsprechenden Nachweise hoch.

So erleichtern Sie uns die Meldung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

REST-Bitte ausfüllen!

Persönliche Daten
Details zum Aufenthalstitel
Angaben zur Hochschule im ersten EU-Mitgliedstaat
Details zum Aufenthalt in Deutschland
Erforderliche Nachweise- Bitte laden Sie alle benötigten Dokumente hoch (Nur PDF!)