Registrieren Sie sich für Ihren Aufenthalt über die REST-Richtlinie
Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch in anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks) für bis zu 360 Tage studieren. Für das Vereinigte Königreich galt die Research and Studies (REST) Richtlinie bereits vor dessen Austritt aus der EU nicht. Dänemark und Irland haben die REST-Richtlinie nicht umgesetzt.
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Ihr Aufenthaltstitel muss dazu für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein.
Die deutsche Hochschule muss Ihren Aufenthalt vorher dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilen.
Ihr persönliches Vorsprechen bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.