Liebe Studierende,
Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, am Buddy-Programm des International Office teilzunehmen und internationale Studierende in ihrem Alltag zu unterstützen.
Vielleicht waren Sie selbst schon eine längere Zeit im Ausland und wissen, wie wertvoll es ist, eine direkte Ansprechpartnerin zu haben?
Genau dieser direkte Kontakt sind Sie für die internationalen Studierenden, die neu an unserem Campus ankommen. Sie helfen Ihnen bei Behördengängen und zeigen Ihnen das Studentenleben vor Ort.
Unser Buddy-Leitfaden hilft Ihnen, bei der Betreuung nicht den Überblick zu verlieren und zeigt Ihnen die genaue Reihenfolge für die Behördengänge auf. (Bitte halten Sie diese ein!)
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Spaß bei der Betreuung Ihres Buddys! Vielen Dank für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
das Team des International Office der Hochschule Anhalt
Buddy-Leitfaden
Was muss ich als Buddy beachten?
- Versetzen Sie sich in die Rolle Ihres Buddys: Was ist für ihn/sie ungewöhnlich oder neu? Was sollte er/sie noch wissen?
- Sie repräsentieren die Hochschule Anhalt. Seien Sie bitte eine gute Gastgeberin.
- Die Intensität der Betreuung entscheiden Sie selbst, basierend auf gegenseitiger Sympathie und dem Informationsbedarf des internationalen Studierenden.
- Sie können auch bei akademischen Aufgaben helfen, müssen dies aber nicht (!).
- In den meisten Fällen ist es gut und hilfreich, wenn Sie Ihren Buddy bei den verschiedenen Anmeldungen begleiten.
Wichtig (!) Halten Sie die Reihenfolge ein! Sie erhalten von den einzelnen Behörden/Stellen immer wieder Dokumente, die Sie bei der nächsten Behörde/Stelle vorzeigen müssen.
Was sind meine Aufgaben als Buddy?
- Sie betreuen ehrenamtlich 1–2 internationale Studierende.
- Als Erstens, kontaktieren Sie die Studierenden vor der Anreise und holen Sie vom Bahnhof Ihres jeweiligen Hochschulstandortes ab.
- Im zweiten Schritt unterstützen Sie sie beim Einzug in die Unterkunft.
- Anschließend erkunden sie gemeinsam Ihren Hochschulstandort.
- Sie begleiten die internationalen Studierenden auch bei Behördengängen und anderen Ansprechpartner:innen.
Wie kann ich mit meinem Buddy in Kontakt treten?
Wir schicken Ihnen eine E-Mail zu mit allen Kontaktdaten Ihres Buddys.
Bitte nehmen Sie dann so schnell wie möglich Kontakt zu Ihrem Buddy auf. Erklären Sie, wer Sie sind und warum Sie den Studenten anschreiben. Teilen Sie Ihre Handynummer mit, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern und notwendige Absprachen bezüglich der Anreise zu klären.
Wichtig (!) Sie können die Details mit Ihrem Buddy selbst vereinbaren, jedoch sollten Sie Ihren Buddy persönlich an Ihrem Studienstandort empfangen.
Falls Sie keine Rückmeldung von Ihrem Buddy erhalten, melden Sie sich bitte bei uns.
Wie kann ich meinem Buddy beim Thema Wohnen helfen?
Ihr Buddy braucht eventuell Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Schlüsselübergabe und dem Mietvertragsabschluss etc.
Kontakt zur Wohnheimplatzvermittlung des Studentenwerkes Halle:
Die Mitarbeiter:innen der Wohnheimplatzvermittlung des Studentenwerkes Halle sind die ersten Ansprechpartner:innen für internationale Studierende bei Fragen rund ums Wohnen. In den meisten Fällen wurden für die internationalen Programmstudierenden (Studienaufenthalt ohne Abschluss) im Vorfeld Unterkünfte beim Studentenwerk reserviert.
Wenn Ihr Buddy bei Kontaktaufnahme noch keine Unterkunft hat, bitten wir Sie, ihn/sie online für ein Zimmer/eine Wohnung beim Studentenwerk Halle anzumelden.
Evtl. benötigte Unterlagen bei Abschluss des Mietvertrages:
- Reisepass Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger)
- Bankverbindung
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Private Studentenwohnungen
Neben den Einzelzimmern und Wohnungen des Studentenwerkes Halle gibt es zahlreiche private Anbieter:innen von Studentenwohnungen. Sie sollten beachten, dass diese Wohnungen meistens unmöbliert sind. Auch müssen die Betriebskosten (Wasser, Gas, Strom etc.) extra bezahlt werden, sofern sie von Dienstleistungsunternehmen bereitgestellt werden.
Achten Sie bitte darauf, dass die Studenten keine Jahresverträge abschließen, wenn sie kein Jahr hier sind!
Wann muss sich mein Buddy bei der Stadt melden?
Ihr Buddy muss sich innerhalb von zwei Wochen nach seiner/ihrer Ankunft in der jeweiligen Universitätsstadt persönlich anmelden. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt ist eine rechtliche Verpflichtung.
Muss mein Buddy den Rundfunkbeitrag bezahlen?
Ja, Ihr Buddy ist rechtlich dazu verpflichtet. Einige Zeit nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird Ihr Buddy vermutlich Post bekommen und zur Zahlung des Rundfunkbeitrages aufgefordert werden.
Dabei müssen Sie Folgendes beachten:
Wohngemeinschaften
• Müssen 55,08 € (Stand 2025) für jeweils 3 Monate (vierteljährlich) bezahlen. (Eine monatliche Bezahlung ist nicht möglich)
• Eine Person in der Wohnungsgemeinschaft muss die Zugangsinhaberin sein, die die Handlungsfähigkeit und die Verantwortung hat, die gesamte Gebühr zu bezahlen.
• Die anderen Wohnpartner:innen müssen an sie ihren eigenen Anteil an der Gebühr bezahlen, z.B. 1/3 der Gesamtgebühr bei 3 Personen, oder bei 5 Personen muss jeder 1/5 an die Gebührenzahlerin bezahlen.
• Es sollte vorher geklärt werden, ob in der Wohngemeinschaft schon jemand die Gebühr bezahlt hat. Gegebenenfalls muss die Gebührenzahlerin gefunden werden.
• Die Gebührenzahlerin ist verpflichtet den Antrag unter dem Absatz „Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet“ auszufüllen und ihn an die Rundfunkbeitragsstelle zu senden.
• Wenn bereits bezahlt wurde, muss die Gebührenkontonummer unter dem Absatz „Ich habe für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitragskonto“ angegeben werden.
• Wenn in der Wohngemeinschaft jemand anderes auch schon bezahlt hat, bitte deren Namen und Gebührenkontonummer unter dem Absatz „Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt bereits für diese Wohnung Rundfunkbeiträge“ eintragen.
Im Allgemeinen:
• Ihr Buddy muss die Gebühr während der ganzen Zeit seines/ihres Aufenthaltes bezahlen.
• Bevor Ihr Buddy Deutschland verlässt, muss er/sie den Beitragsservice der GEZ schriftlich benachrichtigen, wann er/sie das Land wieder verlässt (Datumsangabe).
Weitere Informationen und Kontakt:
Kann mein Buddy ein deutsches Bankkonto eröffnen?
Ja, Ihr Buddy kann ein deutsches Bankkonto eröffnen, während seines/ihres Aufenthalts an der Hochschule Anhalt (wenn notwendig).
Im Prinzip kann Ihr Buddy bei jeder deutschen Bank ein Konto eröffnen.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass
- Mietvertrag
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Matrikelnummer oder Zulassungsbescheinigung der Hochschule Anhalt
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Was sollten Sie beachten:
• Informieren Sie sich vorab, ob ein Konto für Ihren Buddy kostenlos ist und leiten Sie diese Informationen an ihn/sie weiter.
• Ihr Buddy muss persönlich bei der Bank erscheinen
• Vereinbaren Sie einen Termin
• Der Service ist meistens auf Deutsch
Es dauert ungefähr zwei bis drei Wochen, bis Ihr Buddy das Konto und die EC-Karte nutzen kann. Eine Einzahlung von mindestens 500,00 € bei der Eröffnung auf das Konto wird empfohlen, um die erste Miete und den Krankenkassenbeitrag bezahlen zu können.
Kann mein Buddy sich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden?
Jede Studentin, die in Deutschland an einer staatlichen (Fach-)Hochschule oder Universität immatrikuliert ist, ist nach dem deutschen Recht (§ 5 Abs.1 Nr. 9 SGB V) grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
Sollte Ihr Buddy eine deutsche Krankenversicherung benötigen, kann er/sie sich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden.
Dafür muss er/sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger)
- Bankdaten
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Wichtig (!) Für die Immatrikulation an der Hochschule Anhalt und für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis muss Ihr Buddy einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung vorweisen.
Für Studierende aus EU-Ländern:
- EU-Länder haben in der Regel ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Daher ist es nicht notwendig, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Es reicht bei der Immatrikulation die Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte [European Health Insurance Card (EHIC)] und ein Nachweis über den aktuellen Versicherungsstatus.
- Studierende melden sich vor einem Arztbesuch bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, DAK etc.). Dort erhalten sie Informationen darüber, was bei der Ärztin oder im Krankenhaus zu beachten ist.
- Bei der Ärztin oder im Krankenhaus legen Sie dann Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor. Die behandelnden Ärzt:innen erledigen dann die Abrechnung in Zusammenarbeit mit der kontaktierten deutschen Krankenkasse.
Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern:
Die Krankenversicherung kann bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ihr Buddy hat die Möglichkeit, die Versicherung vor Ort abzuschließen. Eine Reiseversicherung wird daher nur bis zu Beginn des Studiums (Immatrikulation zum 01.10. oder zum 01.04.) empfohlen.
Wichtig (!) Gesetzliche Krankenkasse:
• Aufgrund der besseren Abwicklung im Krankheitsfall empfehlen wir Ihrem Buddy eine gesetzliche Krankenkasse.
• Die Versicherung gilt für mindestens ein Semester und kann Ende des Semesters gekündigt werden.
Kann mein Buddy sich bei einer deutschen privaten Krankenversicherung anmelden?
Falls sich Ihr Buddy für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollten Sie unbedingt folgendes vor dem Abschluss des Vertrages beachten:
• Studierende, die diese Variante wählen, sollten diese Versicherung für die gesamte Zeit des Studienaufenthaltes abschließen.
• Es muss geprüft und nachgewiesen werden, dass alle Leistungen abgedeckt sind. (Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung haben die Studierenden immer ausreichenden Krankenversicherungsschutz).
• Es muss eine „Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“ beantragt werden. Diese ist bei der Immatrikulation an der Hochschule vorzulegen.
• Gesetzliche Krankenversicherungen können eine solche Befreiungsbescheinigung ausstellen, aber nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Ankunft in Deutschland.
• ACHTUNG: Nach einer Befreiung kann während des gesamten Studienaufenthaltes in Deutschland nicht mehr zur gesetzlichen Krankenkasse gewechselt werden.
• Privatversicherte müssen für gewöhnlich jede Rechnung bei der Ärztin oder im Krankenhaus erst einmal selbst bezahlen, danach wird die Rückerstattung der Kosten bei der privaten Versicherung beantragt.
Auch Ihr Buddy hat die Pflicht, den Semesterbeitrag zu bezahlen, wenn dies nicht rechtzeitig erledigt wird, folgt eine Mahngebühr und dann die Exmatrikulation.
Der Semesterbeitrag wird vom Bankkonto Ihres Buddys auf das folgende Konto der Hochschule Anhalt überwiesen:
Empfänger: Hochschule Anhalt
Bank: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE35 8100 0000 0081 0015 39
BIC: MARKDEF1810
Der Verwendungszweck muss wie folgt ausgefüllt werden:
• Fünfstellige Bewerbernummer
• Nachname
• Vorname
Beispiel: xxxxx, Name, Vorname
Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Wichtig (!) Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Beitrag für das Studentenwerk Halle (90,00 €) und dem Studierendenschaftsbeitrag (6,00 €) zusammen (Stand 2025). An den Standorten Dessau und Köthen wurde das Deutschlandticket eingeführt. Damit erhöht sich der Semesterbeitrag um 176,40 €, d.h. der zu überweisende gesamt Beitrag beträgt 272,40 €. In Bernburg bleibt der Semesterbeitrag bei 96,00 €.
Neben dem Semesterbeitrag gibt es studienfachspezifische Zusatzbeiträge (Gebühren). Wenn weitere Beiträge für die Studierenden anfallen, müssen diese zusammen mit dem Semesterbeitrag überwiesen werden.
Bsp: Gebühren + Semesterbeitrag
Eine Überweisung kann bis zu 3 Tagen dauern. Nur wenn der Überweisungsbetrag auf dem Konto der Hochschule Anhalt eingegangen ist, erfolgt die weitere Bearbeitung der Anmeldung.
Wie erhält mein Buddy seine/ihre Immatrikulationsbescheinigung und Studentenausweis?
Die Immatrikulation erfolgt bei Ihrem lokalen Studierenden-Service-Center (SSC). Hier erhält Ihr Buddy seine/ihre Immatrikulationsbescheinigung und Studentenausweis, wenn er/sie folgende Unterlagen mitbringt:
- Persönliches Zulassungsschreiben
- Kopie eines gültigen Reisepasses/Nationalen Ausweises EU
- Nachweis zur in Deutschland gültigen studentischen Krankenversicherung
- Beleg/Nachweis über Einzahlung des Semesterbeitrags
- Nicht-EU Studierende: Aufenthaltsgenehmigung (kann später nachgereicht werden)
- Passbild für den Studierendenausweis
- Evtl. Mitteilung der BAföG-Förderungsnummer
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Wie erhält mein Buddy eine Aufenthaltserlaubnis?
Jede internationale Studentin, die nach Deutschland kommt, muss bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen bzw. sich dort melden.
Wichtig (!) Der Antrag auf „Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ muss Ihr Buddy 6–8 Wochen vor Ende der Gültigkeit des Einreisevisums bzw. der Aufenthaltserlaubnis abgeben.
Für den Standort Bernburg liegt der Antrag in der zuständigen Ausländerbehörde bereit.
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen.
- Hier erhält Ihr Buddy alle notwendigen Informationen und eine Liste mit den Dokumenten, die er/sie bei der Ausländerbehörde vorzeigen muss.
- Da sich die erforderlichen Nachweise oft ändern, fragen Sie bitte direkt bei der Ausländerbehörde nach, welche Dokumente und Nachweise Ihr Buddy vorlegen muss.
- Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit der Geltungsdauer von einem Jahr betragen ca. 100,00 €.
- Wenn die Studierenden ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten (z.B. DAAD oder von einer Hochschule/Universität), müssen sie keine Gebühren zahlen. (Stipendien müssen nachgewiesen werden.)
- In der Ausländerbehörde ist die Amtssprache Deutsch, deshalb bitten wir Sie Ihren Buddy zu diesen Behördengängen zu begleiten und bei der Kommunikation mit den Behörden zu unterstützen.
Benötigte Unterlagen
- Formgebundener Antrag (direkt bei der Ausländerbehörde oder über das International Office zu beziehen)
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Aktueller und gültiger Reisepass
- Krankenversicherungsbescheinigung mit Auflistung der Beiträge (gesetzliche KV oder private KV mit Befreiungsbescheid durch eine gesetzliche KV)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzierungsnachweis – Sperrkonto/ Verpflichtungserklärung (nähere Informationen bei der Ausländerbehörde)
- Ein biometrisches Passfoto
- Von der Vermieterin bestätigte Wohnraumbescheinigung (wird bei Studenten, die im Wohnheim wohnen von der Wohnplatzvermittlung des Studentenwerks übernommen)
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit der Geltungsdauer von einem Jahr betragen 100,00 €. Wenn Ihr Buddy ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhält (z.B. DAAD oder einer Hochschule/Universität), muss er/sie keine Gebühren zahlen, allerdings muss ein erhaltenes Stipendium nachgewiesen werden.
Hinweis zur Freizügigkeit/EU-Bürger
Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen (§ 1 FreizügG/ EU). Grundsätzlich haben Unionsbürger beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie beispielsweise Arbeitssuche, Berufsausbildung, Selbstständigkeit, ein Recht auf Freizügigkeit.
EU-Studierende:
Wenn die Studierenden länger als 3 Monate in Deutschland bleiben und hier studieren, müssen sie ihren Wohnsitz beim lokalen Einwohnermeldeamt anmelden. Sie erhalten dann Post von der Ausländerbehörde. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind (damit sie das Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen können). Dafür müssen sie die folgenden Unterlagen einreichen (auch per Post / E-Mail / Fax):
- Aktuellen und gültigen Reisepass/ ID Card
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
- Finanzierungsnachweis (Kontoauszug, der belegt, dass sie über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügen)
- Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte)
Finanzierungsnachweis:
Ihr Buddy muss ein Guthaben von mindestens 992,00 € für jeden Monat seines/ihres Aufenthalts in Deutschland nachweisen. Ein Kontoauszug als Beleg reicht aus. Ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung (nur ein Formular der Ausländerbehörde) gelten auch.
Wie erhält mein Buddy ein studentisches E-Mail Konto?
Für die Nutzung des E-Mail-Kontos der Hochschule Anhalt benötigt Ihr Buddy immer seine/ihre Anmeldeinformationen, die er/sie bei der Einschreibung erhalten hat.
Jede Studentin, die an der Hochschule Anhalt eingeschrieben ist, hat einen eigenen E-Mail Account. Die E-Mail-Adresse hat folgende Struktur:
vorname.nachname@student.hs-anhalt.de
Zugangsdaten
Bei der Einschreibung in der Abteilung für Studentische Angelegenheiten haben alle Studierenden ein Blatt „Wichtige Informationen“ erhalten. Dort finden sie ihren Benutzernamen und ihr Passwort zur Anmeldung für ihr E-Mail-Konto der Hochschule Anhalt.
Kann mein Buddy die Angebote des Hochschulsports nutzen?
Ihr Buddy kann, als Student der Hochschule Anhalt, die Sportanlagen der Hochschule nutzen. Die Abteilung Hochschulsport bietet ein umfangreiches Angebot an Kursen für verschiedene Sportarten an. Für die einzelnen Sportanlagen gibt es Nutzungs- bzw. Kurspläne, die für das jeweilige Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit angepasst sind.
Die aktuellen Pläne und Kursangebote können auf der Internetseite des Hochschulsports eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass die Plätze für einzelnen Sportkurse begrenzt sind, falls Ihr Buddy an einem Kurs teilnehmen möchte.
Kann mein Buddy auch ein Semester länger studieren?
Ja, Ihr Buddy kann auch ein Semester länger studieren. Alle Studierenden müssen sich zu jedem neuen Semester rechtzeitig zurückmelden, wenn sie ihr Studium an der Hochschule Anhalt weiterführen möchten.
Wichtig (!) Es ist wichtig, dass sich Ihr Buddy innerhalb der Frist zurückmeldet. Dazu muss der entsprechende Semesterbeitrag auf das Rückmeldekonto der Hochschule Anhalt eingezahlt werden.
Termine
Wintersemester: Zahlung des Semesterbeitrages und evtl. Gebühren vom 15.08. bis 15.09. Wenn dieser Termin verpasst wird, kann eine Bezahlung noch bis zum 30.09. mit 15,00 € Mahngebühr erfolgen.
Sommersemester: Zahlung des Semesterbeitrages und evtl. Gebühren vom 15.01. bis 15.02. Wenn dieser Termin verpasst wird, kann eine Bezahlung noch bis zum 31.02. mit 15,00 € Mahngebühr erfolgen. Sobald das Geld eingegangen ist, erhalten die Studierenden eine neue Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester. Diese kann im HISQIS-Portal heruntergeladen und ca. 1 Woche nach Eingang des Geldes ausgedruckt werden. Bei der Überweisung muss die Matrikelnummer linksbündig und ohne Leerzeichen als Verwendungszweck eingetragen werden.
Beispiel für den Verwendungszweck:
xxxxxxx_RM20151_Name, Vorname xxxxxxx = Matrikelnummer RM = Rückmeldung 2015 = aktuelles Jahr, danach bitte wählen: 2 = für Wintersemester 1 = für Sommersemester Nachname, Vorname
Sobald sich die Studierenden zurückgemeldet haben, können sie ihren Studierendenausweis am Automaten mit dem neuen Semesterdatum bedrucken lassen.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist jederzeit möglich.
Wichtig (!) Falls Ihr Buddy seinen/ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern will, muss auch seine/ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Denn, als internationaler Student ist er/sie verpflichtet, mindestens 8 Wochen bevor der Aufenthalt abläuft, einen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
Dokumente, die vorgezeigt werden müssen:
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Antragsformular über die Ausländerbehörde oder über das International Office)
- Aktuelles, biometrisches Foto
- Aktueller und gültiger Reisepass
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
- Nachweis eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes
- Nachweis, dass der Studierende über ausreichende Mittel für ein Leben in Deutschland verfügt (992,00 € pro Aufenthaltsmonat)
- Bestätigung des Vermieters Gebühr (100,00 €)
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Was muss mein Buddy tun, wenn sein/ihr Studium zu Ende ist?
Wenn Ihr Buddy das Studium beendet hat, muss er/sie sich beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde persönlich abmelden.
Dokumente, die vorgezeigt werden müssen:
- Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule Anhalt
- Flugticket für einen Flug von Deutschland in die Heimat/ein anderes Land
- Aktueller und gültiger Reisepass
- Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Alle Unterlagen müssen als Originaldokument und als Kopie vorliegen!
Hinweise (!)
Von der Ausländerbehörde erhält Ihr Buddy dann:
- Eine Grenzübertrittsbescheinigung (= sie dürfen damit Deutschland verlassen)
- Eine Bescheinigung für die Bank, den Sperrvermerk aufzuheben, so dass über das Geld auf dem Konto verfügt werden kann.
Geschafft! Ihr Buddy ist angekommen, immatrikuliert, hat ein Bankkonto eröffnet und wartet auf seinen/ihren Aufenthaltstitel. Das Studium ist angelaufen und Sie konnten viele neue Erfahrungen und Wissen sammeln. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Dank Ihnen hat Ihr Buddy die ersten Hindernisse in Deutschland und im Studium schon überwunden und gemeistert.