Master Steuer- und Rechnungswesen: Flexible Studienformen für Ihre Karriere
Der Masterstudiengang Steuer- und Rechnungswesen an der Hochschule Anhalt bietet Ihnen zwei Studienformen an, um Ihre Karriere zu fördern: ein duales bzw. ein berufsbegleitendes Studium sowie ein weiterbildendes Studium.
Duales Studium/ Berufsbegleitendes Studium
Wenn Sie bereits einen ersten hochschulqualifizierenden Abschluss, zum Beispiel einen Bachelorabschluss, erworben haben, können Sie unser Masterprogramm dual oder berufsbegleitend absolvieren. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre beruflichen Erfahrungen mit akademischem Wissen zu verbinden und Ihre Fähigkeiten im Steuer- und Rechnungswesen weiterzuentwickeln. Sowohl die duale als auch die berufsbegleitende Studienvariante sind derzeit förderfähig. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de.
Weiterbildendes Studium/ Berufsbegleitendes Studium
Eine Besonderheit unseres Masterprogramms ist, dass Sie auch ohne vorherigen ersten hochschulqualifizierenden Abschluss teilnehmen können. Hierfür ist jedoch eine Feststellungsprüfung erforderlich, in der Sie nachweisen müssen, dass Sie über die für ein Masterstudium erforderliche Befähigung und Kompetenzen verfügen.
Voraussetzungen und Fristen
Die Bewerbung erfolgt elektronisch über das Portal des Studierenden-Service-Centers. Bewerbende mit internationalem Hochschulabschluss bewerben sich über uni-assist.
Für Studierende MIT vorherigem Studienabschluss gelten folgende Fristen:
- für das Sommersemester bis zum 15. März und
- für das Wintersemester bis zum 15. September.
Für Studierende OHNE vorherigem Studienabschluss gelten folgende Fristen:
- für das Sommersemester bis zum 15. August und
- für das Wintersemester bis zum 15. Februar.
Zulassungsvoraussetzungen
- Hochschulabschluss mit 210 Credits, davon 30 Credits in Modulen zu Prüfungs‐ und Rechnungswesen und/oder betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und/oder Finanzierung und Investition und/oder Controlling
(Beachten Sie unsere Hinweise, wenn Sie einen Bachelorabschluss mit 180 Credits vorweisen.) - Arbeitsvertrag (20–32 Stunden/ Woche) in einer Steuer- oder Wirtschaftskanzlei oder einem Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Arbeitsfeld
- ggf. Sprachnachweis für internationale Bewerbende
Für HSA-Studierende sind die Hinweise des Studierenden-Service-Centers für den Wechsel von Bachelor und Master zu beachten (Link: www.hs-anhalt.de/studieren/im-studium/formalitaeten/uebergang-von--bachelor-zu-master-an-der-hsa.html).
Die Feststellungsprüfung der weiterbildenden Studienvarianten
Die Feststellungsprüfung besteht aus:
- einer wissenschaftlichen Arbeit,
- drei schriftlichen Prüfungen (jeweils 90 Minuten) in den Bereichen Steuerwesen, Rechnungswesen, Allgemeine BWL und VWL
- sowie einem Kolloquium.
Die schriftlichen Prüfungen können sowohl online als auch vor Ort in Präsenz abgelegt werden.
Nach erfolgreich bestandener Feststellungsprüfung tritt die Bescheinigung an die Stelle des erforderlichen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschlusses (gültig für drei Jahre für den Master Steuer- und Rechnungswesen an der Hochschule Anhalt).
Bei Scheitern des ersten Versuchs in der Feststellungsprüfung ist ein erneuter Versuch mit Wiederholung aller Prüfungen innerhalb eines Jahres möglich.
Die Kosten für das Feststellungsverfahren betragen 800 €.
Der Ablauf des Feststellungsverfahren:
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