Beurlaubung vom Studium
Wenn Sie an der Hochschule Anhalt studieren und aus wichtigem Grund für einen längeren Zeitraum im Semester nicht am Lehrbetrieb teilnehmen können, können Sie sich beurlauben lassen. Auch während des Urlaubssemesters bleiben Sie Mitglied der Hochschule Anhalt und behalten den Studierendenstatus.
Wichtige Gründe, nach § 9 ImmaO sind beispielsweise:
- gesundheitliche Gründe,
- Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub,
- Ableistung einer dem Studium ergänzenden praktischen Tätigkeit (welche in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht verbindlich vorgeschrieben ist),
- Pflege eines nahen Angehörigen,
- freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst.
Für internationale Studierende gelten nur die ersten beiden als wichtige Gründe für eine Beurlaubung:
- gesundheitliche Gründe,
- Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub
Umfang einer Beurlaubung
Die Beurlaubung ist in der Regel nur für volle Semester auf höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Studierende können während der Dauer des Studiums nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden. Eine rückwirkende Beurlaubung ist zudem nicht zulässig.
Beurlaubung beantragen
Eine Beurlaubung kann grundsätzlich frühestens mit Beginn der Rückmeldeperiode (15.07. fürs WiSe bzw. 15.01. fürs SoSe) und spätestens einen Monat nach Semesterbeginn (31.10. bzw. 30.04.) über das SSC-Portal -> Mein Studium -> Studienservice -> Bescheide/Bescheinigungen -> Beurlaubung beantragt werden.
Tritt der Grund für die Beurlaubung erst später ein, so kann in besonders begründeten Fällen eine Beurlaubung auch nach dieser Frist gewährt werden.
Der Antrag muss in jedem Fall einen Nachweis über den Grund (als PDF hochzuladen) enthalten.
- psychologische Beratung
- BaföG-Beratung
- Allg. Studienberatung
- u.v.m.