Beurlaubung

Beurlaubung vom Studium

Wenn Sie an der Hochschule Anhalt studieren und aus wichtigem Grund für einen längeren Zeitraum im Semester nicht am Lehrbetrieb teilnehmen können, können Sie sich beurlauben lassen. Auch während des Urlaubssemesters bleiben Sie Mitglied der Hochschule Anhalt und behalten den Studierendenstatus.

Wichtige Gründe, nach § 12 Abs. 2 ImmaO sind beispielsweise:

  • gesundheitliche Gründe,
  • Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub,
  • Studienaufenthalt im Ausland,
  • Ableistung einer dem Studium ergänzenden praktischen Tätigkeit (welche in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht verbindlich vorgeschrieben ist),
  • Pflege eines nahen Angehörigen,
  • freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst.

Für internationale Studierende gelten nur die ersten beiden als wichtige Gründe für eine Beurlaubung:

  • gesundheitliche Gründe,
  • Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub

Umfang einer Beurlaubung

Die Beurlaubung ist in der Regel nur für volle Semester auf höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Studierende können während der Dauer des Studiums nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden. Eine rückwirkende Beurlaubung ist zudem nicht zulässig.

Beurlaubung beantragen

Der Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn (30. April oder 31. Oktober) beim Studierenden-Service-Center eingereicht werden. Tritt der Grund für die Beurlaubung erst später ein, so kann in besonders begründeten Fällen eine Beurlaubung auch nach dieser Frist eingereicht werden.

Der Antrag muss in jedem Fall einen Nachweis über den Grund enthalten.

Wie über den Antrag entschieden wurde, ist dem SSC-Portal zu entnehmen.