Gute wissenschaftliche Praxis

Promovierende der Hochschule Anhalt sind - wie alle Mitarbeitende und Studierende - der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) verpflichtet.

Die Hochschule Anhalt hat hierfür 2023 die „Satzung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und über den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Hochschule Anhalt“ verabschiedet. Diese orientiert sich an dem Kodex “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Laut Promotionsordnungen der Promotionszentren Architektur- und Designforschung, Life Sciences und Ingenieurwissenschaften und Infomationstechnologien (IWIT) müssen Promovierende während ihrer Promotionszeit mindestens einen Kurs zur GWP absolvieren oder mindestens 8 Stunden Teilnahme an GWP-Kursen nachweisen, idealerweise im Laufe des ersten Promotionsjahres. Dabei ist es ihnen freigestellt, wo sie Kurse zur GWP besuchen. Suchen Sie sich das Format, das am besten zu Ihnen passt. 

Auswahl an Kursen

Viele Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bieten Kurse und Weiterbildungen zu dem Thema an.

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen-Anhalt bieten nachfolgendes Kursprogramm zur GWP für ihre Promovierenden an:

  • Teilnahme an einer Tagesveranstaltung in Präsenz (Veranstaltungsort rotierend an allen HAWs in Sachsen-Anhalt)
  • Teilnahme an Onlinemodulen, bei denen das verpflichtende Basismodul mit frei mindestens 2 wählbaren Fokusmodulen kombiniert werden kann

Hier geht’s zur Anmeldung für unsere GWP-Schulungen (zu finden innerhalb der Veranstaltungen von der Graduiertenakademie).

Die Grafik listet die Unterschiede der Kursprogramme auf:

 

Ansprechperson
Porträtfoto von Katja Czech
Portrait Dr. Christiane Hedtmann