Die Antragsunterlagen sind am FTGZ erhältlich.
Als weitere Anlagen zum Antrag werden benötigt:
- Ein Motivationsschreiben, welches auf die persönliche Motivation, entscheidungsrelevante Details, vorangegangene Berufstätigkeiten, wissenschaftliche Vorleistungen, ggf. errungene Auszeichnungen und andere Erfolge eingeht. Ebenfalls sollen besondere persönliche Umstände dargestellt werden, unter deren Einschränkung der bisherige wissenschaftliche Weg dennoch erfolgreich gestaltet wurde (z. B. körperliche Einschränkungen, Alleinerziehung, Pflege von Angehörigen). Ein außerschulisches oder außerfachliches Engagement ist ebenfalls kurz zu erläutern (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, (hochschul-)politisches Engagement oder die Mitwirkung in Verbänden oder Vereinen). Bitte stellen Sie weiterhin dar, welchen regionalen Bezug bzw. Bezug es bisher zur Hochschule Anhalt gab.
- Ausführlicher Arbeitsplan mit Begründung für die Wahl des Vorhabens. Der Plan muss neben einer Darstellung des Themas auch eine zeitliche und sachliche Gliederung enthalten. Bisherige Leistungen des Bewerbers / der Bewerberin sowie eventuelle Vorarbeiten müssen von neuen Arbeiten eindeutig abgrenzbar sein.
- Die Anlage zur Datenerfassung zum Stipendienvertrag mit persönlichen Angaben des Antragstellers. Inklusive eines kurzen tabellarischen Lebenslaufs.
- Erklärung, dass der Hauptteil der Arbeit an der Hochschule Anhalt durchgeführt wird.
- Bestätigung des Promotionszentrums der Hochschule Anhalt über die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin.
- Zwei Gutachten von Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern.
Sie sollten über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft geben sowie eine Aussage darüber treffen, inwieweit das Dissertationsvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt (§ 2 Grad FG). Die gutachterliche Stellungnahme kann sich auch darauf beziehen, ob und inwieweit durch das Promotionsvorhaben erstens Fachgebiete mit besonderem Nachwuchsbedarf, zweitens Forschungsschwerpunkte des Landes bzw. der Hochschule und drittens Verpflichtungen des Landes aus Programmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern betroffen sind.
- Nachwies der Immatrikulation als Promovierender an der Hochschule Anhalt.
- Hochschulabschlusszeugnis in beglaubigter Form. Ausländische Antragsteller oder Antragstellerinnen müssen der beglaubigten Übersetzung ihres Hochschulzeugnisses eine Äquivalenzbescheinigung beifügen.
- Personenstandsurkunden, soweit für die Gewährung von Zuschlägen erforderlich (Heiratsurkunde, Eingetragene Lebenspartnerschaften, Geburtsurkunden der Kinder).
- Einkommensnachweis gem. § 5 (3) GradFVO Einkommen des Stipendiaten oder der Stipendiatin und das seiner Ehegattin oder ihres Ehegatten oder seines Eingetragenen Lebenspartners oder ihrer Eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Unterlagen über weitere Beschäftigungsverhältnisse, aus denen der Zeitraum und der monatliche Umfang der Beschäftigung hervorgeht.
- Zustimmung des Dekans bzw. der Dekanin zur Durchführung der Promotion am zuständigen Fachbereich.
Das Stipendium kann für eine Regelförderdauer von drei Jahren gewährt werden (§6 Abs. 2 Grad FG). Eine Verlängerung ist gem. §6 Abs. 2 Grad FG in Ausnahmefällen um bis zu einem Jahr möglich.
Dokumentendownload
Merkblatt für Stipendienbeantragung
Graduiertenordnung (Stand 21.01.2026)
Antragsformular (Erstantrag), inkl. aufüllbarer Anlagen
Antragsformular (Verlängerung)
Stipendienvertrag (Muster)