Erstantrag auf ein Stipendium

Die Antragsunterlagen sind am FTGZ erhältlich.
Als weitere Anlagen zum Antrag werden benötigt:

  1. Ein Motivationsschreiben, welches auf die persönliche Motivation, entscheidungsrelevante Details, vorangegangene Berufstätigkeiten, wissenschaftliche Vorleistungen, ggf. errungene Auszeichnungen und andere Erfolge eingeht. Ebenfalls sollen besondere persönliche Umstände dargestellt werden, unter deren Einschränkung der bisherige wissenschaftliche Weg dennoch erfolgreich gestaltet wurde (z. B. körperliche Einschränkungen, Alleinerziehung, Pflege von Angehörigen). Ein außerschulisches oder außerfachliches Engagement ist ebenfalls kurz zu erläutern (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, (hochschul-)politisches Engagement oder die Mitwirkung in Verbänden oder Vereinen). Bitte stellen Sie weiterhin dar, welchen regionalen Bezug bzw. Bezug es bisher zur Hochschule Anhalt gab.
     
  2. Exposé der Bewerbung am zuständigen Promotionszentrum. Darin sollen der Arbeitsplan sowie zeitliche und inhaltliche Angaben enthalten sein.
     
  3. Die Anlage zur Datenerfassung zum Stipendienvertrag mit persönlichen Angaben des Antragstellers. Inklusive eines kurzen tabellarischen Lebenslaufs.
     
  4. Erklärung, dass der Hauptteil der Arbeit an der Hochschule Anhalt durchgeführt wird.
     
  5. Annahmebescheid des zuständigen Promotionszentrum.
     
  6. Zwei Gutachten von Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern.
    Sie sollten über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft geben sowie eine Aussage darüber treffen, inwieweit das Dissertationsvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt (§ 2 Grad FG). Die gutachterliche Stellungnahme kann sich auch darauf beziehen, ob und inwieweit durch das Promotionsvorhaben erstens Fachgebiete mit besonderem Nachwuchsbedarf, zweitens Forschungsschwerpunkte des Landes bzw. der Hochschule und drittens Verpflichtungen des Landes aus Programmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern betroffen sind.
     
  7. Nachweis der Immatrikulation als Promovierender an der Hochschule Anhalt.
     
  8. Hochschulabschlusszeugnis in beglaubigter Form. Ausländische Antragsteller oder Antragstellerinnen müssen der beglaubigten Übersetzung ihres Hochschulzeugnisses eine Äquivalenzbescheinigung beifügen.
     
  9. Personenstandsurkunden, soweit für die Gewährung von Zuschlägen erforderlich (Heiratsurkunde, Eingetragene Lebenspartnerschaften, Geburtsurkunden der Kinder).
     
  10. Einkommensnachweis gem. § 5 (3) GradFVO Einkommen des Stipendiaten oder der Stipendiatin und das seiner Ehegattin oder ihres Ehegatten oder seines Eingetragenen Lebenspartners oder ihrer Eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Unterlagen über weitere Beschäftigungsverhältnisse, aus denen der Zeitraum und der monatliche Umfang der Beschäftigung hervorgeht.
     
  11. Zustimmung des Dekans bzw. der Dekanin zur Durchführung der Promotion am zuständigen Fachbereich.

Das Stipendium kann für eine Regelförderdauer von drei Jahren gewährt werden (§6 Abs. 2 Grad FG). Eine Verlängerung ist gem. §6 Abs. 2 Grad FG in Ausnahmefällen um bis zu einem Jahr möglich.