Die Regelungen zur Erstattung von Aufwendungen sind sehr strikt, bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise. Insbesondere darf keine Lieferung/Leistung an private Adressen erfolgen. Ohne die Einhaltung der Regelungen werden die Ausgaben nicht erstattet.
Vor der Durchführung von Ausgaben ist eine Kontaktaufnahme zum FTGZ ratsam, um die noch verfügbare Höhe von Geldern und die Voraussetzungen für eine Erstattung zu erfragen.
Für im Zusammenhang mit der Promotion erforderliche Ausgaben (Sach- und Reisekosten, keine Druckkosten) können – zusätzlich zum Stipendium – Sonderzuwendungen gemäß § 5 (4) Grad FG sowie § 5 GradFVO gewährt werden.
Anträge auf Gewährung von Sonderzuwendungen (z. B. Sachkosten, Reisekosten bei Tagungsteilnahme oder Archivreisen) sind formlos mit den entsprechenden Original-Belegen im FTGZ einzureichen. Dem Antrag ist beizulegen:
- Eine Erklärung, dass die Ausgaben im Rahmen der Promotionsarbeit angefallen sind und sich auf das gewährte Stipendium beziehen (Sachbezug darstellen)
- Eine Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers für die Erfordernis der Ausgaben
- Originale Rechnungen mit Anschrift der Hochschule Anhalt
(Hochschule Anhalt, Bernburger Str. 55, 06366 Köthen)
& mit Umsatzsteuer-ID der Hochschule: DE814092585 - Lieferschein mit Anschrift der Hochschule Anhalt
- Nachweise der Bezahlung, z. B. Kontoauszug oder Kassenzettel
Für Auslandsaufenthalte sind Zuwendungen gemäß § 5 Abs. 1 GradFVO nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung durch das FTGZ möglich. Für länger als 30 Tage dauernde Auslandsaufenthalte in jedem Falle Rücksprache mit dem FTGZ genommen werden (mindestens acht Wochen vor Antritt der Reise).