Vergabeverfahren und Fristen

  1. Die zu vergebenden Stipendien für Neuanträge werden auf der Website der Hochschule Anhalt über die Promotionszentren ausgeschrieben.
     
  2. Mit der Ausschreibung für Neuanträge wird die voraussichtliche Anzahl der Stipendien, Bewerbungsfrist und Dauer der Stipendien bekanntgegeben. Die Ausschreibung enthält weitere Angaben, betreffend:
    • Form der Bewerbung und Stelle für die Einreichung,
    • vom Bewerber bzw. Bewerberin beizubringende Unterlagen,
    • Höhe der Stipendien und die Bewilligungsdauer.
       
  3. Die Bewerbung ist dem Forschungs-, Transfer- und Gründerzentrum der HSA (FTGZ) fristgerecht zuzusenden. Die in der Ausschreibung genannte Frist ist eine Ausschlussfrist für die Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrags samt Anlagen (§ 4). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail an leiter.ftgz@hs-anhalt.de.
     
  4. Das FTGZ prüft den Antrag formal auf Vollständigkeit und legt der Vergabekommission ausschließlich vollständige Anträge vor.
     
  5. Die Entscheidung über die Gewährung des Stipendiums erfolgt durch die Vergabekommission per Beschlussfassung. Die Vergabekommission ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder die Vorsitzende und drei weitere Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden.

    Die Beschlussfassung basiert auf der Bewertung der Anträge mit Hilfe folgender Kriterien:
    • Durchschnittsnote des letzten Abschlusses
    • Qualität des Arbeitsprogramms, wissenschaftliche Bedeutung (Exposé der Bewerbung am zuständigen Promotionszentrum)
    • Inhalt des Motivationsschreibens, regionaler Bezug, bisherige Aktivitäten an der Hochschule Anhalt
    • Besondere Erfolge, Auszeichnungen, vorangegangene einschlägige Berufstätigkeiten, wissenschaftliche Vorleistungen (bspw. Auszeichnungen, relevante Publikationen, Vorprojekte, …) – Nachweise erforderlich
    • außerschulisches oder außerfachliches Engagement (bspw. Organisation Veranstaltungen, gemeinnützige Aktivitäten, Teilnahme an Workshops/Konferenzen, …) – Nachweise erforderlich
    • besondere persönliche Umstände (bspw. Alleinerziehende, Pflege Angehöriger, schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, …) – Nachweise erforderlich
       
  6. Nach der Entscheidung der Vergabekommission schließt das FTGZ eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bewerber bzw. der Bewerberin.
     
  7. Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung ist durch Antrag möglich.