Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Förderperiode muss das ausgefüllte Formular „Antrag auf Gewährung einer Verlängerung eines STIPENDIUMS nach dem Graduiertenförderungsgesetz (Grad FG)“ beim FTGZ eingegangen sein, dazu als Anlagen:
- Anlage: Datenerfassung zum Stipendienvertrag
- Arbeitsbericht einschließlich rückblickendem Zeitplan sowie ein Arbeits- und Zeitplan für den beantragten Zeitraum der Verlängerung.
- Ein Gutachten der beiden betreuenden Professorinnen oder Professoren mit der Befürwortung des beantragten Verlängerungszeitraums.
- Die Zustimmung des zuständigen Fachbereichs durch Unterschrift der Dekanin / des Dekans zu dem Verlängerungsantrag.