Der Prüfungsauschuss hat die Verantwortung über die Organisation und Durchführung der Prüfungen und die Rechtsaufsicht zur Einhaltung der Prüfungsordnung der Studiengänge. Er setzt die Prüfer ein, bestimmt Prüfungsort sowie -datum und überwacht die Prüfungsfristen.
Dem Prüfungsausschuss gehören fünf Professoren, ein studentisches Mitglied, zwei weitere Mitglieder des wissenschaftlichen Personals des Fachbereiches sowie die Leiterin des Prüfungsamts an.
Vorsitzende
Stellvertretende Vositzende
Mitglieder
Studentischer VertreterIn
Christopher Kehling
FAQ für Studierende zum Prüfungswesen im Fachbereich LOEL der Hochschule Anhalt
Für Sie ist die Studien- und Prüfungsordnung, die in dem Semester Ihrer Immatrikulation aktuell war, relevant. Spätere Änderungen der Studien- und Prüfungsordnung sind für Sie nicht von Belang.
Sprechen Sie hierzu am besten zunächst mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Nach Vorlage eines Dokuments, das den Nachteil nachweist, erfolgt dann die Festlegung des Nachteilsausgleichs durch den Prüfungsausschuss. Zu Ihrem eigenen Schutz wird empfohlen, die Prüfenden nicht direkt um Gewährung des Nachteilsausgleichs zu bitten. Melden Sie besser zu Beginn jeder Prüfungsperiode die Prüfungen, für die Sie sich angemeldet haben, an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss wird dann die Prüferinnen und Prüfer über den zu gewährenden Nachteilsausgleich informieren.
Bevor Sie ein Widerspruchsverfahren in Gang setzen, wird empfohlen, das Gespräch mit dem Prüfer oder der Prüferin zu suchen. Wenn Sie nach diesem Gespräch vermuten, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze missachtet wurden oder die Bewertung von sachfremden Erwägungen beeinflusst wurde, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegen. Senden Sie diesen Widerspruch zusammen mit einer Begründung am besten per Email an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Warten Sie dann die Entscheidung des Prüfungsausschusses ab.
- Für jede Prüfung (außer der Abschlussarbeit) haben Sie zweimal die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen (also insgesamt drei Versuche, wobei unentschuldigtes Fehlen und Versuch der Täuschung mitgezählt werden). Die Wiederholungsprüfung wird in der Regel im nächsten Semester angeboten. Nur bei einigen Modulen finden die Prüfungen einmal jährlich statt. Wenn auch die zweite Wiederholungsprüfung in einem Modul nicht bestanden wurde, verlieren Sie endgültig den Prüfungsanspruch in diesem Studiengang und werden exmatrikuliert.
- Bei Prüfungsvorleistungen ist die Anzahl der Versuche nicht begrenzt. Die Wiederholungsprüfung wird in der Regel im nächsten Semester angeboten.
Die Prüfungszeiträume werden jedes Semester vom Prüfungsausschuss festgelegt und im HISQIS unter „Pläne“, „Prüfungstermine“, „Hinweise zum Prüfungsplan FB 1“ veröffentlicht. Generell sind für die Präsenzstudiengänge immer zwei Wochen vor den Vorlesungen und zwei Wochen nach den Vorlesungen eines Semesters (also 4 Wochen pro Semester) für Prüfungen vorgesehen. Für einzelne Studiengänge und einzelne Semester gibt es Abweichungen von dieser Regel, damit die Studierenden das Berufspraktikum absolvieren können. Für die berufsbegleitenden Studiengänge werden die Prüfungswochen separat geplant und können bei der Studienorganisation erfragt werden.
Sie können bis 5 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen über HISQIS von der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie kurzfristig krank werden, können Sie unter Vorlage eines Krankenscheins mit dem Formular „Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung nach Ablauf der Rücktrittsfrist“ (HISQIS, Formulare, Formulare für Bernburg) von der Prüfung zurücktreten. Sollten andere Gründe, die Sie nicht zu vertreten haben, Sie an der Teilnahme an der Prüfung hindern, sind diese Gründe gegenüber dem Prüfungsausschuss glaubhaft zu machen.
Auf Antrag (formloser Antrag an den Prüfer oder die Prüferi) können Sie Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten nehmen. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen. Der Prüfer oder die Prüferin bestimmt dann Zeit und Ort der Einsicht. Während der Einsicht dürfen Sie sich Notizen machen. Kopien oder Fotos dürfen nicht gemacht werden.
- Für jede Prüfung und jede Prüfungsvorleistung müssen Sie sich im HISQIS anmelden: frühestens 40 Tage vor der Prüfung und spätestens 5 Tage vor der Prüfung. Das ist notwendig, damit die Prüfenden die Prüfung planen können und die Prüfungsergebnisse erfasst werden können.
- Bei mündlichen Prüfungen ist zusätzlich zu der Anmeldung in HISQIS die Buchung eines Zeitfensters notwendig. Das Zeitfenster wird im Moodlekurs des Moduls oder im Moodlekurs des Studiengangs vergeben. Bitte erkundigen Sie sich beim Prüfer oder bei der Prüferin, wann und wie Sie ein Zeitfenster buchen können.
Im Prüfungsausschuss arbeiten „nebenberuflich“ Lehrende des Fachbereichs (Vorsitzende Prof. Dr. Margot Dasbach, stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Ellen Kausch, Prof. Dr. Christina Fischer, Prof. Dr. Katja Kröller, Prof. Dr. Heiko Scholz, Dr. Elke Eckhardt, Kristian Tourneau) und eine Studentin. Im Prüfungsamt arbeiten hauptberuflich Mitarbeitende des Student Service Centers (Hauptgebäude Erdgeschoss, Sprechtage Dienstag und Donnerstag).
Eine Prüfungsvorleistung (meist Leistungsnachweis) ist eine unbenotete Leistung, die erbracht sein muss, um zur Prüfung (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit) zugelassen zu werden. Sie dürfen die Prüfung also erst ablegen, wenn die Prüfungsvorleistung vorliegt. In Ausnahmefällen können Prüfende auch solche Studierende zur Prüfung zulassen, denen die Prüfungsvorleistung noch fehlt. Erkundigen Sie sich bei dem oder der Modulverantwortlichen, ob bei diesem Modul eine solche Ausnahme vorliegt.
- Zur Prüfung bringen Sie Ihren Studierendenausweis und Ihren Personalausweis mit. Bei schriftlichen Prüfungen bringen Sie außerdem Stift (dokumentenecht, also Füller, Kugelschreiber oder Fineliner) und Papier mit. Außerdem benötigen Sie eine Armbanduhr ohne Smartfunktion.
- Smartphones und Smartwatches dürfen während der Prüfung nicht verwendet werden. Auch nicht, um die Uhrzeit nachzuschauen.
- Über eventuell weitere erlaubte Hilfsmittel (z.B. Taschenrechner) informiert Sie die Prüferin oder der Prüfer.
Unerlaubte Zusammenarbeit mit Kommilitonen, Benutzung unerlaubter Hilfsmittel sowie Plagiate werden als Versuch der Täuschung gewertet. Die Prüfung wird mit der Note 5,0 bewertet. Ein Prüfungsversuch wird damit verbraucht.
Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, aber nicht teilnehmen, wird dies als „Unentschuldigtes Fehlen“ vermerkt und hat die Note 5,0 zur Folge. Da die Anzahl der Versuche für jede Prüfung begrenzt ist, sollten Sie unentschuldigtes Fehlen unbedingt vermeiden!
Wenn Sie sich zu einer Prüfung nicht angemeldet haben, haben Sie keinen Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Die Prüferinnen und Prüfer sind angehalten, Sie bei Erscheinen abzuweisen. In absoluten Ausnahmefällen (wenn Sie dem Prüfenden glaubhaft machen, dass Sie das Versäumnis nicht zu vertreten haben) kann der Prüfer oder die Prüferin eine Nachmeldung mit dem Formular „Prüfungsanmeldung“ (HISQIS, Formulare, Formulare für Bernburg) akzeptieren. Es besteht kein Anspruch auf diese Nachmeldung.
Bei mündlichen Prüfungen erfahren Sie das Ergebnis zumeist unmittelbar nach der Prüfung. Bei allen anderen Prüfungen finden Sie das Ergebnis innerhalb von 6 Wochen im HISQIS.
Tag, Uhrzeit und Ort jeder Prüfung wird im Prüfungsplan gespeichert, den Sie im HISQIS über „Pläne“, „Prüfungstermine“ abrufen können. Bei Prüfungen, die an mehreren Tagen hintereinander stattfinden (z.B. mündliche Prüfungen bei großen Studierendengruppen), ist in dem Prüfungsplan nur der erste Prüfungstag gespeichert. Der Prüfer oder die Prüferin wird Sie informieren, ob das der Fall ist. Der Prüfungsplan für das Wintersemester wird in der Regel Ende Dezember, der für das Sommersemester in der ersten Junihälfte bekanntgegeben.
Laden Sie sich die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs auf der Studiengangswebseite herunter. Eine Liste der Module und zugehörigen Prüfungen und Prüfungsvorleistungen finden Sie in der Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung.