Das Berufungsverfahren zur Professur ist an Gesetze und Normen auf Bundes- und Landesebene gebunden, da es sich um ein Personalauswahlverfahren für die Besetzung eines öffentlichen Amtes handelt. Fragen dazu gern an doreen.hennen(at)hs-anhalt.de
Hier finden Sie eine Auswahl der relevante Rechtsgrundlagen.
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Bundesebene
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Bundesumzugskostengesetz
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- Landesebene
- Hochschulebene
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
§ 1 Ziel des Gesetzes: "[...] Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [sind] zu verhindern oder zu beseitigen."