Rechtsgrundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

§ 1 Ziel des Gesetzes: "[...] Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [sind] zu verhindern oder zu beseitigen."