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Beurlaubung vom Studium
Wenn Sie an der Hochschule Anhalt studieren und aus wichtigem Grund für einen längeren Zeitraum im Semester nicht am Lehrbetrieb teilnehmen können, können Sie sich beurlauben lassen. Auch während des Urlaubssemesters bleiben Sie Student oder Studentin der Hochschule Anhalt und behalten Ihren Studierendenstatus.
Wichtige Gründe für internationale Studierende für eine Beurlaubung
(nach § 9 Abs. 2 ImmaO) sind:
- Gesundheitliche Gründe
- Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub
Umfang einer Beurlaubung
Sie können sich höchstens für zwei (volle) aufeinanderfolgende Semester beurlauben lassen. Insgesamt können Sie während Ihres gesamten Studiums nicht mehr als vier Semester für die Beurlaubung in Anspruch nehmen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist zudem nicht zulässig.
Beurlaubung beantragen
Innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn müssen Sie den Antrag für Beurlaubung beim Studierenden-Service-Center einreichen (§9 Abs. 1 ImmaO). Wenn jedoch der Grund für die Beurlaubung erst verspätet eintritt, können Sie in besonderen Fällen auch nach dieser Frist die Beurlaubung einreichen.
Wichtig! Ihr Antrag muss in jedem Fall einen Nachweis über den Grund für die Beurlaubung enthalten. Die Entscheidung über den Antrag wird schriftlich getroffen.
Antrag auf Beurlaubung
Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel
Wichtig! Ein Urlaubssemester hat ohne schwerwiegenden Grund Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel! Dieser wurde zum Zweck des Studiums erteilt. Während eines Urlaubssemesters nehmen Sie nicht mehr aktiv am Studium teil und erfüllen dadurch Ihren Aufenthaltszweck nicht. Einzige Ausnahmen sind eine Schwangerschaft oder schwerwiegende gesundheitliche Gründe.
Auch freiwillige (nicht durch das Curriculum vorgeschriebene) Praktika im Ausland wirken sich negativ auf Ihren Aufenthaltstitel aus! Sie haben Ihr Visum für das Studium in Deutschland erhalten, nicht um im Ausland Berufserfahrung zu sammeln.