- automatische* Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Erwerbstätige
- Sie sind an der Hochschule Anhalt immatrikuliert
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HSA eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
- empfohlen: Abschluss des ersten Studienjahres
Sie bewerben sich über unser Online Bewerbungstool zu folgenden Fristen:
- 28. Februar 2026 für das kommende Wintersemester 2026-27
- 31. August 2026 für das Sommersemester 2027
- 28. Februar 2027 für das kommende Wintersemester 2027-28
Bitte beachten Sie zudem die Bewerbungsfristen der Partnerunis (Hinweise dazu gibt das International Office)
Studierende dieser Studiengänge können sich zwar über unser Online Bewerbungsformlar bewerben. Aber:
Eine Auswahl, bzw. Vergabe der Plätze erfolgt aber nur nach vorheriger Rücksprache mit:
- MLA: Prof. Dr. Uhrig / Dr. Eckhardt
- IBS (EN): Timo Schröder
Bitte kontaktieren Sie die genannten Personen und fragen Sie nach dem studiengangsinternen Auswahlprozess für Auslandsaufenthalte für ein Studium an einer unserer Partnerhochschulen.
- IBS: um das Auslandssemester anzutreten benötigen Sie mind 100 ECTS. Fragen dazu beantwortet Ihr Studienfachberater Timo Schröder
Ablauf Bewerbung:
- Bewerbung für einen der Austauschplätze im Erasmus+ Programm über unser Online Bewerbungsformular inkl. aktueller Studienbescheinigung (Download im SSCPortal) und Leistungsübersicht (Download im HISQIS)
- Nach der Bewerbung erhalten Sie eine (automatische) Bestätigung zum Eingang der Bewerbung an der Hochschule Anhalt.
Ablauf Vergabe:
Die Vergabe erfolgt nach chronologischer Reihenfolge des Bewerbungseinganges. (First come, first served) Ihre Angaben zum Erstwunsch werden dabei vorrangig berücksichtigt. Sollte der gewünschte Studienplatz (Erst- und Zweitwunsch) nicht mehr verfügbar sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und beraten Sie zu möglichen Alternativen.
Vorrangig wird vergeben an:
- BewerberInnen mit Mobilitätsfenster oder die noch nicht im Ausland waren, (auch wenn sie sich spät bewerben)
- Zweitwunsch früher Bewerbungen erhält Vorrang vor Erstwunsch von Bewerbungen, die später eingehen
Nachrangig wird vergeben an:
- Studierende, die in der gleichen Studienphase bereits im Ausland gewesen sind
- Studierende, deren Studienordnung kein Mobilitätsfenster hat
- Studierende, die erneut ins gleiche Zielland/Zieluni gehen möchten
Nominierung:
- Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt die Nominierung der Bewerber*innen an den Partnerhochschulen durch das International Office der Hochschule Anhalt.
- Erst dann, also nach Aufforderung durch die Partneruni, erfolgt Ihre Bewerbung an der Partnerhochschule.
Wichtig:
- Studierende der Studienrichtungen Architektur und Design sollten ein Portfolio mit aktuellen Arbeiten bereit halten. Bei einigen Partnerunis gehört ein Portfolio zu den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsfrist verpasst?
- Wenn Sie sich nach Ablauf der offiziellen Fristen für einen Auslandsaufenthalt bewerben möchten, kontaktieren Sie bitte das International Office der HSA (erasmus@hs-anhalt.de). Die Vergabe von Restplätzen erfolgt nach Vergabe der Plätze an die regulären Bewerber*innen.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt an einer EU Partneruni verlängern möchten (von 1 auf 2 Semester), stellen Sie bitte eine formlose Anfrage an erasmus@hs-anhalt.de - Wenn unser Fachbereich und die Partneruni zustimmen, können Sie verlängern und erhalten eine Förderung für weitere 4 Monate (Gesamt: 8 Monate).
Wenn Sie Ihren Aufenthalt an einer Uni außerhalb der EU verlängern möchten, gilt das gleiche Prinzip (Anfrage, Zustimmung Fachbereiche), jedoch erhalten Sie (aufgrund des begrenzten Budgets für internationale Mobilität) keine weitere finanzielle Unterstützung. (die maximale Förderdauer für Erasmus Studienaufenthalte außerhalb der EU beträgt demnach 4 Monate)
Am Sprachenzentrum der Hochschule Anhalt können Sie als Studierender der Hochschule Anhalt einen Sprachstandstest zum Nachweis Ihrer Englischkenntnisse ablegen. Dieser Test ist im Erasmus+ Programm kostenlos und freiwillig. Die Termine zu den Sprachprüfungen werden individuell vereinbart. Melden Sie sich mit Namen, Studiengang und Matrikelnummer bei Herrn Marcus Rau (Sprachenzentrum) an: marcus.rau@hs-anhalt.de und planen ausreichend Vorlaufzeit ein!
Alle Infos, Kontakte und Termine zum Sprachstandstest finden Sie hier: https://www.hs-anhalt.de/hochschule-anhalt/einrichtungen/sprachenzentrum.html
Diese ERASMUS+ Checkliste hilft dir bei der Vorbereitung deines Auslandaufenthaltes.
Die Erasmus-Studierendencharta informiert Sie über Ihre Ansprüche sowie Ihre Aufgaben und Pflichten während der drei Mobilitätsphasen:
Vor-, Während-, Nach der Mobilität und während des gesamten Mobilitätszeitraums und dient dazu, die erfolgreiche Umsetzung ihrer Mobilität zu gewährleisten.
Erasmus Studierendencharta jetzt online lesen oder hier runterladen:
Alles zur Finanzierung
Freemover Outgoing
Vor der Mobilität
Wer kann einen Realkostenantrag stellen?
Studierende mit Behinderung, oder chronischer Erkrankung, oder mit Kind(ern) reisende Studierende können statt der pauschalen Sonderförderung „fewer opportunities“ bei der NA DAAD einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte und für vorbereitende Reisen stellen. Mit der vorbereitenden Reise können Sie die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität erkunden (barrierearmer Wohnraum, Kinderbetreuung, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden.
Link zu den Webseiten der NA DAAD zum Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte
Bitte melden Sie sich für eine Beratung unbedingt beim International Office: erasmus@hs-anhalt.de
Sie möchten am ERASMUS-Programm teilnehmen? Prüfen Sie, welche Kooperationen es in Ihrem Fachbereich gibt und zu welchen Hochschulen Sie gehen können. Diese Informationen finden Sie in unserer Partnerdatenbank.
Sie bewerben sich über unser Onlineformular für bis zu 2 Wunschplätze. Zeitgleich erfoglt damit eine Bewerbung für das E+ Stipendium*. (*nur EU Partner!)
Die Deadlines für Bewerbungen sind:
28. Februar für das kommende Wintersemester des gleichen Jahres.
31. August für das kommende Sommersemester des folgenden Jahres.
Datenschutzhinweis:
Die von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für Auswahlverfahren und Verwaltung der Austauschprogramme sowie für die Anmeldung an der ausländischen Gasthochschule verwendet.
Alle ERASMUS-Studierenden werden nach ihrer Registrierung durch das International Office der HSA an den Gasthochschulen nominiert. Bitte haben Sie Geduld, wenn wir dieses aus zeitlichen Gründen nicht unmittelbar nach ihrer persönlichen Registrierung durchführen können. Die Nominierung für das Wintersemester erfolgt zwischen Februar und März bzw. zwischen September und Oktober für das Sommersemester des nächsten Jahres.
Online Learning Agreement (OLA)
Die Infos zum Erstellen des OLA haben Sie bereits nach der Nominierung von mir erhalten. Entgegen den Angaben im Erklär-Video wird das OLA direkt von Ihnen selbst erstellt. Bitte loggen Sie sich mit den HS-Anhalt Zugangsdaten auf https://www.learning-agreement.eu/ ein (es erscheint das HSA Login Fenster – MyAcademicID) Bitte nicht mit gmail o.ä. registrieren sondern ausschließlich mit den HSA Zugangsdaten!
- Nach Klick auf „Create new“ wählen Sie bitte „Semester Mobility“
- Die übrigen Schritte sind im folgenden Video erklärt:
Deutsch: https://www.youtube.com/watch?v=h2sA2xoH1J4
English: https://www.youtube.com/watch?v=ewPYF179M7w
- Wenn Sie die richtige Partneruni nicht in der Liste finden, bitte kurze Info an mich
- Nach Eingabe der korrekten Uni bitte den Erasmus Code gegenprüfen (siehe meine erste Mail nach Nominierung)
zu "OLA Step 2":
- „Sending Responsible Person“ für Ihren Studiengang ist: Ihr/e Studienfachberater*In (unterschreibt das OLA), Ausnahme FB4: hier ist das Herr Pollmeier für alle FB4-Studiengänge!
- „Sending Administrative Contact Person“: Christian Lippold, Christian.lippold@hs-anhalt.de, +49 3496 67 5115
zu "OLA Step 3":
- „Receiving Responsible Person“ bitte von der Partneruni bestätigen lassen! Unterschreibt auf Seiten der Partneruni Ihr OLA.
- „Receiving Administrative Contact Person“: bitte von der Partneruni bestätigen lassen! (meist das International Office)
Für den Fall, dass Sie in OLA Step 3 nicht weiterkommen und das OLA Portal diese Meldung anzeigt: "The Higher Education Institution you selected is not ready to exchange the Online Learning Agreement via Erasmus Without Paper Network as of yet.", nehmen Sie bitte Kontakt zum IO der HS Anhalt auf.
Tutorial Zugriff auf Kurse (pdf).
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb ist ein wichtiges Ziel im Erasmus+ Programm. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung der Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt. Hierfür wird von der Europäischen Kommission die Online-Sprachunterstützung Online Language Support Plattform (OLS) zur Verfügung gestellt.
Online Language Support (OLS)
Das System der Online-Sprachunterstützung (OLS) umfasst einen Einstufungstest (vor einer Mobilität) und einen Sprachkurs (jederzeit auch während der Mobilität). OLS ist in 28 Sprachen der Europäischen Union verfügbar*. Der Einstufungstest ist für alle TN im E+ Programm verpflichtend!
Anmeldung: https://academy.europa.eu/courses/learn-a-new-language
FAQ: https://academy.europa.eu/courses/welcome-to-the-eu-academy
*Bulgarisch (BG), Tschechisch (CS), Dänisch (DA), Deutsch (DE), Estnisch (ET), Griechisch (EL), Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR), Gälisch (GA), Kroatisch (HR), Isländisch (IS), Italienisch (IT), Lettisch (LV), Litauisch (LT), Ungarisch (HU), Maltesisch (MT), Mazedonisch (MK), Niederländisch (NL), Norwegisch (NO), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Rumänisch (RO), Slowakisch (SK), Slowenisch (SL), Finnisch (FI), Schwedisch (SV), Türkisch (TR).
Gesetzlich versichert?
Die gesetzliche Krankenkasse deckt Ihren Aufenthalt im europäischen Ausland ab, Sie müssen nur die monatliche Gebühr weiter bezahlen. Bitte beachten Sie, dass spezielle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen), für die in Deutschland zusätzliche Kosten entstehen, auch im Ausland extra kosten. Die meisten Gesundheitsleistungen sind jedoch kostenlos und werden direkt zwischen den Europäischen Ländern und den Versicherern abgerechnet. Das beinhaltet z.B. Hausarzt, Gynäkologie, Notfälle im Krankenhaus, Zahnarzt, u.a.
Die gesetzliche Versichertenkarte (EHIC: European Health Insurance Card) funktioniert auch im europäischen Ausland. Bitte nicht vergessen, die in die Reiseunterlagen zu packen!
Privat versichert?
Bitte kontaktieren Sie selbständig Ihre PKV und erfragen, ob Studienaufenthalte im EU/nicht-EU Ausland mitversichert sind. Eine Versicherungsbestätigung sollte in Englisch vorliegen, den genauen Aufenthaltszeitraum abdecken und explizit das Stichwort "study abroad" beinhalten. Eine Auslandsreiseversicherung reicht in der Regel NICHT aus, um sich im Ausland einzuschreiben!
optional: Unfall- & privat-Haftpflichtversicherung:
Sie können in beiden Fällen eine zusätzliche Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschließen, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, schauen Sie sich bitte die DAAD-Studentenversicherung für Auslandsstudienaufenthalte an, die Unfall- und Privathaftpflicht abdeckt (38€ / Monat): https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/
Achtung: Dieses Angebot ist nur eine Zusatzversicherung und ersetzt nicht Ihre gesetzliche Krankenversicherung!
- kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Wohnheimplatz
- beachten Sie die Tipps der Partneruni und folgen Sie Empfehlungen
- vermeiden Sie Vorabüberweisungen ins Ausland (Scam-Gefahr! Von Partnerunis vermittelte Wohnheimangebote sind in der Regel sicher)
- stellen Sie Kontakt zum lokalen ESN her (Erasmus Student Network)
- bessere Angebote findet man u.U., wenn man zunächst im Hostel / AirBnB wohnt und sich vor Ort umschaut oder Kontakte knüpft
Diese ERASMUS+ Checkliste hilft bei der Vorbereitung eines Auslandaufenthaltes.
Alles erledigt? Sie warten nun auf die Zusage der Partneruni? Informieren Sie sich zu Einreisebestimmungen (ggf. Visa), Unterkunft und Versicherung zu kümmern. Vergleichen Sie verschiedene Versicherungsangebote für die Auslandsversicherung. Verpflichtend für Studienaufenthalte ist eine Krankenversicherung. Zusätzlich empfehlen wir eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
Während der Mobilität
Die Erasmus+ App: Ihr Reiseführer für den Auslandsaufenthalt!
Die E+ App begleitet Sie vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt mit nützlichen Informationen und Funktionen:
- Checklisten, die Sie durch die wichtigsten Meilensteine führen
- Push-Notifications mit wichtigen Informationen von Heimat- und Gasthochschulen
- Aktualisierungen des Status des Online Learning Agreements (OLA)
- Nützliche Tipps von anderen Erasmus+-Teilnehmern und die Möglichkeit, eigene Inhalte zu teilen
- Informationen über relevante Veranstaltungen von lokalen ESN-Organisationen
- Ein Newsfeed und lokale Veranstaltungen und Aktivitäten
- Verbindung zum Online Linguistic Support (OLS)
- Informationen über weitere Erasmus+ Programmaktivitäten
Hier finden Sie weitere Informationen und können die App herunterladen: https://erasmusapp.eu/
"The Erasmus+ App is a one-stop-shop for learners that will place the mobility experience abroad at the fingertips of young people. It is intended to simplify the mobility process, to make it more accessible for every user while promoting innovation and digitalisation in the long run. Users of the app will be provided information on the Erasmus+ Programme opportunities for individuals and offered guidance throughout their mobility journey- from the application phase (with integrated application tools) to their return home."
- versuchen Sie pünktlich zu Semesterbeginn vor Ort zu sein
- besuchen Sie die Welcome Days / Begrüßungsveranstaltungen für Erasmus Studierende
- Nutzen Sie Unterstützungsangebote der Partneruni (Buddy/Mentorenprogramm)
- Lernen Sie die Landesprache besser kennen. Viele Unis bieten Sprachkurse für Erasmus Studies an
- wenn etwas "nicht rund" läuft: sprechen Sie das International Office der Partneruni an oder schreiben uns eine Mail erasmus@hs-anhalt.de
- Vorlesungen finden nicht statt?
- die Inhalte passen nicht ganz zu ihrem Studienprofil?
- Vorlesungen aus dem OLA überschneiden sich?
- Dann müssen Sie Ihr OLA ändern!
Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Über https://learning-agreement.eu/
- Über PDF - nur wenn Ihr OLA nicht über die oben angegebene URL abgeschlossen wurde - bitte kontaktieren dazu Christian Lippold)
Option 1:
Melden Sie sich im OLA-Portal an und klicken die Schaltfläche "New Learning Agreement with Changes" klicken. Wählen Sie dann das ursprünglich signierte LA aus und folgen Sie dem Vorgang.
- Modul ersetzen/löschen: Klicken Sie auf ein vorhandenes Modul und wählen Sie “delete” + “reason”.
- Modul hinzufügen: Klicken Sie auf "add" und wählen Sie einen Grund für die Änderung aus
Unterschriften werden über OLA auf die gleiche Weise wie beim ursprünglichen OLA hinzugefügt!
Option 2:
Das Formular erhalten Sie von Christian Lippold. Sie benötigen nur Tabelle C.
1. Zeile: Schreiben Sie das zu löschende Modul auf und aktivieren Sie das Kontrollkästchen "delete" am Ende der Zeile und geben einen Grund an.
2. Zeile: Schreiben Sie das neue Modul auf, um das Modul aus der 1. Zeile zu ersetzen, und klicken Sie am Ende der Reihe auf „add“ und geben einen Grund an.
Gleiches Verfahren für jedes Modul, das getauscht werden muss!
Wenn Sie bereit sind, senden Sie es bitte an die verantwortliche Person unserer Universität (der/die ursprüngliche Lernvereinbarung unterzeichnet hat). Zuletzt unterschreibt das International / Exchange Office der Partneruni.
Bitte senden Sie mir Änderungsvereinbarung vollständig unterschrieben als PDF (Scan, via E-Mail!)
Wenn Sie Ihren Aufenthalt an einer EU Partneruni verlängern möchten (von 1 auf 2 Semester), stellen Sie bitte eine formlose Anfrage an erasmus@hs-anhalt.de - Wenn unser Fachbereich und die Partneruni zustimmen, können Sie verlängern und erhalten eine Förderung für weitere 4 Monate (Gesamt: 8 Monate).
Wenn Sie Ihren Aufenthalt an einer Uni außerhalb der EU verlängern möchten, gilt das gleiche Prinzip (Anfrage, Zustimmung Fachbereiche), jedoch erhalten Sie (aufgrund des begrenzten Budgets für internationale Mobilität) keine weitere finanzielle Unterstützung. (die maximale Förderdauer für Erasmus Studienaufenthalte außerhalb der EU beträgt demnach 4 Monate).
Auszahlung zweite Stipendienrate und Nachweis über den Aufenthalt:
Bitte begeben Sie sich in der letzten Woche Ihres Austauschsemesters zum International Office Ihrer Gastuniversität und lassen Sie das beigefügte Formular (COA, ___draft.pdf) ausfüllen.
Die zweite Stipendienrate (20%) wird erst überwiesen, wenn Sie uns Ihre unterschriebene Teilnahmebestätigung (COA) gesendet haben.
- Bitte ergänzen Sie eventuelle Zeiträume für den Wechsel zu Onlineunterricht.
- Wir nehmen an, dass Sie sich zu Beginn des Semesters im Gastland befunden haben, und dort entweder online oder in Präsenz am Unterricht teilgenommen und abgeschlossen haben.
Die COA dient zur Bestätigung Ihres Aufenthaltes im Gastland.
Nach der Mobilität
Bevor Sie die Umfrage ausfüllen, lesen Sie bitte dazu die Hinweise ab Seite 4. Erasmus+ FAQ.pdf. Den Link zur Umfrage erhalten Sie am letzten Tag des im Grant Agreement genannten Datums von
- Absender: EU-CORPORATE-NOTIFICATION-SYSTEM@ec.europa.eu
- Betreff: Erasmus+ individual participant report request
Bitte auch den Spamordner überprüfen!
Leistungsnachweis und Anerkennung der Prüfungsleistungen an der HSA
Für die Anerkennung benötigen Sie Ihr Online Learning Agreement (OLA), ggfs. die Changes to Learning Agreement und das Transcript of Records (ToR) der Gastuni. Das ToR wird von der Gastuni nach Ende aller Prüfungen ausgestellt.
- Ich benötige davon eine Kopie für Ihre Unterlagen!
Sie beantragen die Anerkennung von Studienleistungen mit dem Formular (antrag_anerkennung_leistungen.pdf)
Ausfüllhinweise:
- Die Tabellen zur Notenumrechnung ins das deutsche Notensystem liegen am zuständigen Prüfungsamt
- Modulbezeichnungen (Bezeichnung der Leistung im bisherigen Studium): bitte eintragen laut ToR
- Achtung: Anerkennung entweder als Mobilitätsfenster mit 30ECTS oder als Einzelmodule mit der gleichen Bezeichnung wir auf dem Transkript. Das müssten Sie entscheiden.
- Credits: übernehmen aus dem ToR der Gastuni
- Note: im Ausland erteilte Note
- Mit dem ausgefüllten Formular gehen Sie zu Ihrer Studienfachberatung
- dort wird das Formular und die Module per Unterschrift und umgerechneter Note bestätigt
- danach erfolgt die Weiterleitung der Unterlagen an den Prüfungsausschuss
- nach Bestätigung des Prüfungsausschusses werden die Noten vom Prüfungsamt in das HISQIS eingetragen
- die anerkannten Noten werden in der Leistungsübersicht mit einem (A) für Anerkannt/Ausland geführt
Sie waren während Ihres Studiums an der Hochschule im Ausland und haben dort wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen können anderen HSA Studierenden helfen, sich auf das Auslandssemester vorzubereiten oder sich für ein bestimmtes Zielland zu entscheiden.
Teilen Sie Ihre Erfahrungen! Die Berichte werden hier veröffentlicht: https://www.hs-anhalt.de/international/studienaustausch-auslandspraktikum-und-semester/erasmus/erfahrungsberichte.html
Umfang und Gestaltung des Berichts stehen Ihnen völlig frei – die Vorlage soll nur zur Orientierung dienen. Bilder und Videos lockern den Bericht auf und sind ausdrücklich erwünscht!
Du willst uns helfen, Austauschstudierende in Köthen, Bernburg oder Dessau zu betreuen?
Bringe den Erasmus-Vibe auch zu uns. Möchtest du helfen, die Erasmus-Generation und das internationale Flair aus dem Ausland an deinen Campus - ob in Köthen, Bernburg oder Dessau - zu bringen?
Klicke einfach hier https://chat.whatsapp.com/FoUkwVoiKK30XowM1cc4fp, um zur Gruppe zu gelangen und mehr auf EMSO LEI Website https://www.hs-anhalt.de/international/international-office/lei-lokale-erasmus-initiative/who-we-are.html zu erfahren.
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Fragen und Antworten zum Erasmus+ Auslandsstudium:
Das ERASMUS+Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union.
Die ERASMUS+Austauschmöglichkeiten der Hochschule Anhalt beruhen auf zahlreichen bilateralen, fachbereichsgebundenen Austauschvereinbarungen mit europäischen Hochschulen.
Ein Auslandsaufenthalt bedeutet normalerweise für alle jungen Menschen eine große Herausforderung. Das gilt mehr noch für Menschen mit Handicap. Erasmus+ verfolgt einen integrativen Ansatz und möchte möglichst vielen Studierenden – unabhängig von ihrer persönlichen Situation – einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. So können Studierende mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung [GdB] von 50) seit 2019 bei bereits vereinbarten Mobilitäten zum Studium oder Praktikum Zuschüsse für vorbereitende Reisen beantragen.
Voraussetzungen:
- Sie sind an der Hochschule Anhalt eingeschrieben
- Die aufnehmende Hochschule ist ebenfalls im Besitz einer ECHE und nimmt am Erasmus+ Programm teil.
- Die Hochschule hat Ihnen eine verbindliche Förderzusage für einen Erasmus+ Aufenthalt in dem im Antrag genannten Zielland erteilt.
- Der Nachweis über den Grad der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) liegt dem International Office der HS Anhalt vor.
Weiterführende Informationen zu Antragstellung und Ablauf, zur Durchführung der Vorbereitungsreise und Ihren Pflichten nach der Reise erhalten Sie über erasmus@hs-anhalt.de
Folgende Leistungen bietet das ERASMUS+ Programm:
- Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen
- Unterstützung mit einem Stipendium von ca. 540 – 600 € pro Auslandsstudienmonat* (siehe Punkt 04. Wie hoch ist die Förderung - Ländergruppen!)
- Anerkennung von Studienleistung nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschuss
- Unterstützung z.B. bei der Wohnungssuche an der Gasthochschule, sowie Vermittlung von Kontaktpersonen vor Ort
ERASMUS unterscheidet zwischen Programmländern und Partnerländern. Bei allen wird jeweils ein monatliches Stipendium gezahlt.
Bei den Programmländern richtet sich die Höhe des monatlichen Stipendiums nach Ländergruppen. Übersicht hier:
Chancengerechtigkeit und Inklusion sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher besteht die Möglichkeit, das Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB ab 50) Sondermittel beantragen können ("inclusion support", ehemals "special needs support" - "real costs required for participants with physical, mental or health related conditions to allow their participation in the mobility as well as in prepraratory visits and for acompanying persons.") Bitte kontaktieren Sie hierzu in jedem Fall das International Office!
Das Top Up für „fewer opportunities“ (250 € / Monat) gilt für:
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab GdB20
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung
- erwerbstätige Studierende
Aktuelle Übersicht: https://www.hs-anhalt.de/international/studienaustausch-auslandspraktikum-und-semester/erasmus/auslandsstudium/story/soziale-inklusion.html
Wenn Sie an einer ERASMUS+Partnerhochschule studieren wollen, wird die Förderung zwischen 2 bis 12 Monaten gezahlt.
Weiterhin ist für einen zusätzlichen Studienzyklus (Bachelor / Master) eine wiederholte Förderung möglich.
Üblicherweise dauert ein Studienaufenthalt im Ausland 4-5 Monate.
Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Die Aufenthalte müssen mindestens 60 und dürfen maximal 360 Tage lang sein.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in einem der Studiengänge der Hochschule Anhalt immatrikuliert
- Seit der Programmgeneration 2021 können Sie ab dem ersten Studienjahr mit Erasmus+ ins Ausland gehen. Wir empfehlen jedoch die Nutzung der Mobilitätsfenster Ihres Studiengangs. Dieses sieht für BA Studierende einen Auslandsaufenthalt i.d.R. im 5. Semester vor. Master-Studierende können ab dem ersten Studiensemester mit ERASMUS+ ins Ausland. Einige MA-Studiengänge haben ebenfalls ein Mobilitätsfenster im 3. Fachsemester.
- Es sollten genügend Sprachkenntnisse vorhanden sein, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden. Das Mindestniveau liegt meist bei B1. Wir empfehlen einen Sprachtest am Sprachenzentrum der Hochschule Anhalt (Dauer, ca. 45 Minuten, ggs. Online - bitte Kontakt zum Sprachenzentrum aufnehmen!)
Für die ERASMUS+ Förderung ist keine separate Bewerbung nötig. Sie bewerben sich regulär für ein <link international studienaustausch-auslandspraktikum-und-semester online-bewerbung.html internal link in current>Auslandsstudium in unserem Bewerbungsportal.
Vor dem Auslandsaufenthalt werden 2 Dokumente benötigt:
- Das Grant Agreement regelt Ihre finanzielle Förderung. Sie erhalten es nach erfolgreicher Bewerbung auf einen Austauschplatz bei einem europäischen Partner.
- Das Learning Agreement für die Anerkennung der Leistungen
Bei Ankunft an der Partnerhochschule schicken Sie uns:
- Die Arrival Attestation, die Ihre Ankunft an der Gasthochschule bestätigt
- Änderungen am Learning Agreement müssen innerhalb von 5 Wochen mit "Changes to Learning Agreement" bestätigt werden. Hierfür benötigen Sie Seite 4 des Learning Agreements.
Nach Abschluss des Auslandsstudiums erhalten wir von Ihnen:
- Die Confirmation of Attendance, die die genaue Dauer Ihres Förderzeitraums bestätigt
- Das Transcript or Records, welches Auskunft über die erbrachten Studienleistungen bringt (Es wird von der Gasthochschule i.d.R. innerhalb von 5 Wochen nach Ende der Prüfungen ausgestellt.)
Sie bewerben sich über unser <link international studienaustausch-auslandspraktikum-und-semester online-bewerbung.html internal link in current>Online Bewerbungstool zu folgenden Fristen:
- 28. Februar für das kommende Wintersemester im gleichen Jahr
- 31. August für das Sommersemester im kommenden Jahr
Diese ERASMUS+ Checkliste hilft dir bei der Vorbereitung deines Auslandaufenthaltes.