Sie möchten sich bewerben?
Hier erfahren Sie hier mehr zu den Studienvoraussetzungen, zur Möglichkeit der Beratung, zu den Bewerbungsunterlagen und -fristen sowie den Kosten des Studiums. Weiterhin erhalten Sie Auskunft über die Anerkennung und Anrechnung von Modulen.
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Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Zusätzlich benötigt wird ein Nachweis über eine bereits bestandene Heilpraktikerprüfung, eine bereits abgeschlossene gesundheitsbezogene Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium in diesem Bereich sowie ein Nachweis über eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung.
Als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an einer Fachhochschule gelten Abitur, Fachhochschulreife, eine Meisterausbildung oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung mit einschlägig fachbezogener Berufspraxis. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schulausbildung bis zur Hochschulreife nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgeschlossen haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Als ausreichend gelten der Test DaF, Niveaustufe 4xTDN 4 oder vergleichbare Abschlüsse (Einzelfallentscheidung).
Sollten Sie bezüglich Ihrer Studienvoraussetzungen unsicher sein, melden Sie sich bei der Studienorganisation.
Sollten Sie keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vorweisen können, erhalten Sie die Möglichkeit über eine Feststellungsprüfung die Zugangsberechtigung zu erwerben. Die Feststellungsprüfung erfolgt auf Grundlage einer Prüfungsordnung und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Für nähere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich an die Studienorganisation.
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum berufsbegleitenden Studiengang Bachelor Naturheilkunde sind die nachfolgenden Schritte nötig:
Schritt 1: Online-Registrierung im SSC-Bewerberportal
Registrieren Sie sich zunächst im SSC-Bewerberportal über den Button "Jetzt registrieren". Anschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den darin enthaltenden Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Schritt 2: Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsantrages
Wählen Sie anschließend im SSC-Bewerber- und Studierendenportal Ihren Studienwunsch aus. Ergänzen Sie dazu Ihre persönlichen Angaben, laden Ihre Bewerbungsdokumente hoch und geben Sie Ihren Bewerbungsantrag online ab.
Unterlagen, für eine vollständige Bewerbung:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis des Berufsabschlusses
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass
- Passbild
- Motivationsschreiben (Begründung des Studienwunsches)*
- Nachweise zu qualifizierter berufspraktischer Erfahrung*
Außerdem:
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung des Erststudiums
- ggf. Sprachnachweis
- ggf. Empfehlungsschreiben/Referenzen
- ggf. Nachweise zu beruflichen Tätigkeiten, Praktika bei berufsbegleitenden Studiengängen
- ggf. Nachweise über Ersatzdienst/Entwicklungshilfe/soziales bzw. ökologisches Jahr
* zusätzliche Dokumente bitte im Feld 'Sonstige Bewerbungsunterlagen' hochladen
Eine Bewerbung zum Bachelorstudiengang ist nur zum Wintersemester, beginnend zum 1. Oktober eines jeden Jahres, möglich.
Hinweis:
Sie können über das Bewerbungsportal der Hochschule jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf unserer Bewerbungsseite.
Hier finden Sie z.B. auch Hinweise zur Bewerbung bei uniassist, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben.
Bitte bewerben Sie sich fristgerecht für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Naturheilkunde. Dabei gelten folgende Termine:
Bewerbende mit Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerbungszeitraum: 15. Januar bis 15. September eines jeden Jahres
- Bewerbungsart: online
Bewerbende ohne Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerbungszeitraum: 15. Januar bis 15. August eines jeden Jahres
- Feststellungsprüfung: Termin wird persönlich abgestimmt
- Bewerbungsart: online
Semesterbeginn: 1. Oktober eines jeden Jahres
Einführungsveranstaltung: Der Termin wird Ihnen nach Immatrikulation bekannt gegeben.
Das Studium ist mit Kosten verbunden. Pro Semester beträgt das Lernmittelentgelt 1.000 Euro. Für die bereitgestellten digitalen Lernmaterialien sowie die Teilnahme an den Konsultationen und den Prüfungen entstehen keine weiteren Kosten. Weiterhin ist die Nutzung der Bibliothek, die fachliche und organisatorische Betreuung sowie die Studienverwaltung mit dem Lernmittelentgelt abgegolten.
Hinzu kommen eventuell eigene Aufwendungen für z.B. Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthaltes am Campus, Reisekosten oder Druckkosten.
Download: Gebührenregelung [pdf]
Es besteht die Möglichkeit, sich Inhalte aus bereits absolvierten Studiengängen, Ausbildungen oder umfassenden Weiterbildungen, anerkennen bzw. anrechnen zu lassen. Diese müssen thematisch und vom Umfang her zu einem der angebotenen Module des berufsbegleitenden Studiums passen und mindestens dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen.
Der entsprechende Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen kann erst nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden. Der Antrag ist zu Beginn des jeweiligen Semesters bei der Studienorganisation einzureichen, spätestens bis Ende des ersten Semestermonats.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienorganisation.