Rücktritt/Versäumnis von Prüfungen

Prüfungsrücktritt

Sie können regulär und ohne Angabe von Gründen bis fünf Tage vor der Prüfung von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten. Die Abmeldung erfolgt online über das HIS-QIS-Prüfungsportal im Menüpunkt Prüfungsverwaltung.

Im Krankheitsfall

Sollten Sie nach dem Ablauf der 5-Tage-Frist aufgrund von Krankheit verhindert sein, eine Prüfung abzulegen oder müssen nach dem Prüfungsantritt die Prüfung abbrechen, haben Sie dies gegenüber dem Prüfungsamt unverzüglich (spätestens am 3. Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin) schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.

Dazu sind dem Prüfungsamt folgende Unterlagen vorzulegen:

Achtung! Trotz Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Studierende weiterhin eine ausgedruckte „Bescheinigung für Arbeitgeber“ oder ersatzweise die „Patientenbescheinigung in Papierform“ (Diagnose der Erkrankung ist unkenntlich zu machen) vorlegen.