Datenschutzbeauf­tragter

Datenschutz an der Hochschule Anhalt

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist Ansprechpartner für alle Angehörigen der Hochschule Anhalt im Zusammenhang mit Problemen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Seine Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DSGVO.

Zu diesen gehören u.a.:

  • Unterrichtung und Beratung: Ansprechpartner für alle Angehörigen der Hochschule in Bezug auf personenbezogenen Daten;
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften;
  • Beratung in Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Der DSB unterliegt der Schweigepflicht. Insbesondere ist er zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit er davon nicht durch den Betroffenen befreit wird. Bedienstete können sich grundsätzlich ohne Einhaltung des Dienstweges an Beauftragte für den Datenschutz wenden, auch dann, wenn es sich nicht um eigene Angelegenheiten handelt.

Durch den DSB werden alle Sachverhalte allein nach dem Gesetz beurteilt. Er fungiert insbesondere in der Wahrnehmung seiner Beratungs- und Kontrolltätigkeit weisungsfrei d.h. ohne Anweisung, ob oder wie Sachverhalte geprüft oder beurteilt werden. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, hat der DSB das Recht, Einsicht in Vorgänge über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu nehmen.

Informationen zur DSGVO: 

Informative Links zum Datenschutz:

Wichtige Gesetze zum Datenschutz: