Formulare und Anträge
Bei Fragen wendet euch bitte per Mail an den Studierendenrat (stura@hs-anhalt.de) oder euren Standortstudierendenrat.
Please note that these documents are for informational purposes only. Always refer to the original and submit only the completed German documents.
Download Folder for the Funding Requests (Nextcloud)
Download the Form for the withdrawal from the student body / Exemption from the fee
Finanzantrag
Alle Anträge müssen dem StuRa per E-Mail rechtzeitig zugesendet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der StuRa behandelt jeden Antrag als Einzelfall.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der Studierendenschaft der Hochschule Anhalt. Anträge können durch folgende Gruppen gestellt werden:
- Fachschaftsräte
- studentische Initiativen
- anerkannte Hochschulgruppen, Arbeitskreise und Projektgruppen, die Teil der Studierendenschaft sind
- einzelne Mitglieder der Studierendenschaft mit begründetem Vorhaben
Wichtige Hinweise und Fristen:
- Unvollständige Anträge werden nicht behandelt. Nutzt daher ausschließlich das Finanzantragsformular mit den zugehörigen Anlagen.
- Das Formular muss mindestens 24 Stunden vor der StuRa-Sitzung per Mail an stura@hs-anhalt.de gesendet werden.
- Anträge für Veranstaltungen müssen mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden, wenn noch keine StuRa-Sitzung einberufen ist. Dies soll sicherstellen, dass etwaige Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Anträge außerhalb dieser Frist können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Was passiert nach der Antragsstellung?
- Der Antrag wird in der nächsten StuRa-Sitzung behandelt. AntragstellerInnen werden über Annahme/Ablehnung informiert.
- Bei genehmigter Bar- oder Kartenzahlung sind Originalbelege Quittungen nach dem Kauf beim Standort-StuRa einzureichen, zusätzlich einzuscannen und digital an stura@hs-anhalt.de zu schicken. Erst bei Vorlage aller Belege und Prüfung erfolgt die Rücküberweisung.
- Bei Rechnungskäufen erfolgt die Bestellung ausschließlich durch den StuRa.
- Für gekaufte Gegenstände mit einem Einzelwert über 30 € wird ein Leihvertrag aufgesetzt.
Bitte beachtet:
Lest euch die Verfahrensanweisung vollständig durch. Mit eurer Unterschrift auf dem Antragsformular nehmt ihr alle Hinweise zur Kenntnis.
Fügt auch unbedingt ein Foto eures Studierendenausweises an.
Das Finanzantrag StuRa Formular muss in jedem Fall vollständig ausgefüllt werden.
Bei der Beschreibung des Antragsgegenstandes ist es von höchster Wichtigkeit, dass ein Vorteil für die Studierendenschaft betont wird.
Es reicht eine einfache tabellarische Auflistung aller geplanten Aufgaben. Dabei sollte nicht zu kleinschrittig vorgegangen werden.
Anlage A muss ausgefüllt werden, wenn eine Online-Bestellung oder sonstiger Rechnungskauf durch den StuRa erfolgen soll. Listet dafür alle Artikel auf. Für Artikel mit einem Einzelwert über 30 € braucht es zusätzlich noch zwei weitere Angebote. Bisher genutzte Großhandel sind zum Beispiel Böttcher AG oder Conrad. Weitere Geschäfte können gerne erschlossen werden.
Anlage B muss ausgefüllt werden, wenn ein Kauf mit Barzahlung oder Kartenzahlung vom Antragssteller in Vorkasse vorgenommen werden soll. Dies ist nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Einkäufen im stationären Handel, möglich. Ausgaben ohne Genehmigung des StuRa können nicht erstattet werden, nehmt deshalb keine Ausgaben vor der Genehmigung vor.
Austritt aus der Studierendenschaft bzw. Beitragsbefreiung
Aus gegebenen Anlass: Bei einem Austritt zahlt ihr die 6,00 € Beitrag nicht und dürft an keinen Angeboten der Studierendenschaft teilnehmen. Bei einer Befreiung zahlt ihr den Beitrag ebenfalls nicht, dürft aber weiterhin an den Angeboten teilnehmen. Dafür ist eine außerordentliche Begründung erfoderlich. Kreuzt nur EINE der beiden Optionen an.
Ein Austritt aus der Studierendenschaft ist in Sachsen-Anhalt erst ab dem 2. Fachsemester möglich. Ein Austritt hat zur Folge, dass sämtliche Rechte und Angebote der Studierendenschaft entfallen. Dies umfasst insbesondere:
- Teilnahme an studentischen Veranstaltungen, Events und Partys
- Nutzung von Serviceangeboten (z. B. Druckkontingent)
- Wahl-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Informationsrechte innerhalb der Studierendenschaft
Dies gilt für alle Studiengänge, auch berufsbegleitende.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine Befreiung vom Beitrag der Studierendenschaft zu beantragen. Eine Beitragsbefreiung ist je Semester neu zu beantragen, zu begründen und setzt das Vorliegen entsprechender unvorhergesehener Umstände oder einer finanziellen Notlage voraus. Die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft bleibt in diesem Fall bestehen. Der Studierendenrat behält sich vor, über die Befreiungen im Einzelfall zu entscheiden und gegebenenfalls weitere Nachweise einzufordern.
Bitte beachtet:
- Die Datenschutzerklärung ist zwingend Bestandteil des Antrags und mit Abgabe zu bestätigen.
- Alle Angaben im Formular sind Pflichtangaben.
- Unvollständige Anträge können und werden ohne weitere Begründung abgelehnt.
- Die Frist zur Einreichung richtet sich nach der Rückmeldefrist des SSC (15.02. bzw. 15.08.).