Voraussetzungen für eine HAW-Professur
Gemäß § 35 Abs. 2 HSG LSA kann zum Professor oder zur Professorin berufen werden, wer die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und mindestens nachweist
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit
- je nach Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche (Absatz 3) oder künstlerische Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt werden soll
- Spaß an Lehre und Forschung
- Spaß an Wissenstransfer
- Freude am Umgang mit jungen Menschen
- Sozialkompetenz
- Pädagogische Kompetenz
- Kooperationskompetenz
- Strategische Kompetenz
- Kommunikationskompetenz
- Management-Kompetenz
- Ethische Kompetenz
Meist sind folgende Unterlagen einzureichen. Da es aber zu Abweichungen kommen kann, beachten Sie bitte § 35(2) HSG LSA und die jeweilige Stellenausschreibung.
- Bewerbungsanschreiben
- Lückenloser Lebenslauf mit folgenden Angaben über den schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang (Angabe der Arbeitgeber/selbstständigen Tätigkeit mit taggenauer Beschäftigungsdauer und des jeweiligen Tätigkeitsumfangs - Vollzeit oder Teilzeit in %)
- Arbeitszeugnisse
- Bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis, z.B. in Form einer Gewerbeanmeldung, Bestätigung eines Steuerberatungsbüros etc.
- Bei Tätigkeiten als wissenschaftliche/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter, wissenschaftliche/r Assistentin/Assistent im Hochschulbereich: Arbeitszeugnisse und/oder Ernennungsurkunden
- Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisse und - urkunden
- Promotionsurkunde
- Aufstellung über besondere wissenschaftliche Leistungen (z.B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe, Einwerbung von Drittmitteln)
- Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten
Der Berufungskommission gehören laut dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 36 Abs. 3)
- fünf Professorinnen und Professoren, davon eine als Vorsitzende bzw. einer als Vorsitzender,
- eine weitere Professorin oder Professor aus einer anderen Hochschule,
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter,
- zwei Studierende und
- der oder die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs an.
Das Thema für die Probelehrveranstaltung wird den Kandidatinnen und Kandidaten mit der Einladung bekanntgegeben. Wie an Hochschulen für angewandte Wissenschaften üblich, wird eine interaktive, didaktisch schlüssige Lehrveranstaltung erwartet. Ein reiner Fachvortrag entspricht diesen Anforderungen nicht.
An der Probelehrveranstaltung nehmen die Berufungskommission und Studierende teil, deren Bewertung in die Berufungsentscheidung einfließt. Es handelt sich um eine hochschulöffentliche Veranstaltung.
Alle Mitbewerber:innen erhalten eine Negativmitteilung, sobald der Ruf von der ausgewählten Kandidatin angenommen wurde. Vorher können Sie den Stand des Berufungsverfahrens direkt beim Berufungsmonitor auf der Website erfahren.
HAW-Professur in Sachsen-Anhalt
Die Kampagne „weiter denken“ gibt einen umfassenden Eindruck von den Möglichkeiten und Perspektiven einer Professur an den HAW in Sachsen-Anhalt. Die Themenvielfalt der Gespräche reicht hierbei von der engen Zusammenarbeit mit Studierenden und praxisorientierter Forschung bis hin zu den Vorzügen des Bundeslandes.
Von der Hochschule Anhalt sind Herr Prof. Dr. Sauerhering, Frau Prof. Hartwig, Herr Prof. Dr. Stange, Herr Prof. Dr. Carôt und Frau Prof. Dr. Grewe dabei. Alle Inhalte und Videos erhalten Sie mit einem Klick auf www.weiter-denken.prof.
Berufungsverfahren an der HSA
Die Abbildung des Berufungsverfahren basiert auf der eigenen Berufungsordnung der Hochschule Anhalt.
© adobe stock
Zusammensetzung der Berufungskommission an der HSA
mit Stimmrecht:
- Dekan*in oder andere*r Professor*in als Vorsitzende*r
- vier Professor*innen der Hochschule
- mind. ein*e weitere*r Professor*in aus einer anderen Hochschule
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen oder Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- zwei Studierende
- Gleichstellungsbeauftragte*r des Fachbereichs
ohne Stimmrecht:
- ggf. Schwerbehindertenvertretung der Hochschule
- Senatsberichterstatter*in, wenn durch Senat bestellt
- Berufungsbeauftragte*r (berät und prüft unter rechtlichen Aspekten und unterstützt die Arbeit der Berufungskommission, achtet auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften)
Berufungsordnung
Seit September 2021 gilt die neue Berufungsordnung der Hochschule Anhalt:
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© GWK
© LSA