Berufungsmonitor

Die Besetzung einer Professur ist ein mehrgliedriges Verfahren, bei dem eine Vielzahl von Bearbeitungsschritten durchlaufen werden müssen. Auf unserem Berufungsmonitor sehen Sie den aktuellen Stand von Berufungsverfahren, bei weiteren Fragen können Sie sich an Anne-Marie Becker oder den jeweiligen Vorsitz der Berufungskommission wenden.

Zuletzt aktualisiert am 08.04.2024

Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung (FB 1)

Angewandte Informatik in der Garten- und Landschaftsarchitektur
Angewandte Ökologie
Ernährungslehre
Landschaftsgestaltung und Gartenarchitektur

Fachbereich Wirtschaft (FB 2)

BWL ins. Rechnungswesen, Unternehmensbewertung, Risikomanagement
BWL ins. Unternehmensführung, Entrepreneurship
Immobilienbetriebslehre
Immobilienwirtschaft, insbesondere Immobilienprojektmanagement

Architektur, Facility Management und Geoinformation (FB 3)

Angewandte Geodäsie
Baugeschichte und Denkmalpflege
Denkmalpflege und Bauen im Bestand
Baustofftechnologie und nachhaltige Baustoffe
Gebäudelehre und Entwerfen
Geodäsie und Geoinformation
Innenraumplanung und Entwerfen
Städtebau und Strukturwandel

Fachbereich Design (FB 4)

Strategische Kommunikation und Gestaltung
Visualisierung

Fachbereich Informatik und Sprachen (FB 5)

Im Moment sind keine Professuren im Fachbereich 5 ausgeschrieben.

Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen (FB 6)

Medizintechnik
Werkstofftechnik
Biomedizinische Informationsverarbeitung

Fachbereich Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik (FB 7)

Molekulare Biotechnologie
Pharmazeutische Chemie und Pharmakologie
Lebensmittelverfahrenstechnik

Erläuterungen

Ausschreibung

Die Ausschreibung der Professur ist erfolgt. I.d.R. haben Interessierte nun vier Wochen Zeit, sich zu bewerben. Wann und wo die Stelle veröffentlicht wurde, können Sie am Ende von jedem Ausschreibungstext auf der Homepage lesen.

Bewerber*innenauswahl

Die Berufungskommission legt in ihrer ersten Sitzung, aber mindestens bevor sie über die eingegangenen Bewerbungen berät, die für das jeweilige Berufungsverfahren geltenden Auswahlkriterien aus den Mindestanforderungen des HSG LSA lt. § 35 und dem Ausschreibungstext fest. Es erfolgt die Sichtung der Bewerbungsunterlagen. Die Berufungskommission entscheidet über die einzuladenden Kandidat*innen. Für jedes Berufungsverfahren wird eine individuelle Synopse angefertigt. Einzuladen sind alle Kandidat*innen, die die gesetzlichen und fachspezifischen Anforderungen erfüllen.

Berufungsvorträge

Wenn Sie die Auswahlkriterien erfüllt haben, werden Sie zu einem hochschulöffentlichen Vortrag (einer Probevorlesung) eingeladen. Im Anschluss an den Vortrag erfolgt ein persönliches Bewerbungsgespräch mit der Berufungskommission.

Begutachtung

Im Anschluss an die Vorträge und Auswahlgespräche erstellt die Berufungskommission eine vorläufige Berufungsliste. Auf dieser Liste werden die (bis zu) drei besten Bewerber*innen zunächst ohne Rangfolge aufgestellt. Für die Würdigung der fachpraktischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung dieser in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen werden zwei vergleichende Gutachten von auf dem Berufungsgebiet ausgewiesenen Professoren oder anderer sachverständiger Personen, die der Hochschule nicht angehören dürfen, eingeholt.  Die Gutachten sollen eine objektive Bewertung der Bewerber*innen ermöglichen.

Gremienphase

Danach erfolgt die Finalisierung der Dreier-Liste und somit die Festlegung der Listenreihenfolge durch Beschluss der Berufungskommission. Daraufhin kommt es zu einer weiteren Gremienphase. Das Verfahren wird noch einmal im erweiterten Fachbereichsrat geprüft, die Prüfstelle erstellt einen Prüfbericht und es erfolgt die Beschlussfassung im Senat.

Ruferteilung

Erst wenn alle Punkte des Verfahrens abgeschlossen sind, kann der Ruf durch den Präsidenten erteilt werden. Anschließend erfolgen die Berufungsverhandlungen. 

Rufannahme

Abschließend erfolgt die schriftliche Rufannahme durch den / die Kandidat*in, bevor im Dezernat für Personalangelegenheiten alle für die Einstellung erforderlichen Unterlagen angefertigt werden.