Die Besetzung einer Professur ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem eine Vielzahl von Bearbeitungsschritten durchlaufen werden.
Den aktuellen Stand der laufenden Berufungsverfahren an der Hochschule Anhalt können Sie im Berufungsmonitor einsehen.
Wenn Sie spezifische Fragen oder Anliegen haben, stehen Ihnen Carolin Strahl oder der Vorsitz der jeweiligen Berufungskommission gern zur Verfügung.
Diese Seite wurde zuletzt am 11.06.2026 aktualisiert.
Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung (FB 1)
Angewandte Informatik in der Garten- und Landschaftsarchitektur
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Ernährungslehre
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Landschaftsbau und Ingenieurbiologie
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Landschaftsplanung
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Pflanzenverwendung
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Tierzucht und Tiergesundheitsmanagement
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Fachbereich Wirtschaft (FB 2)
Im Moment sind keine Professuren am Fachbereich ausgeschrieben.
Architektur, Facility Management und Geoinformation (FB 3)
Bauklimatik
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Gebäudelehre und Entwerfen
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Grundlagen des Entwerfens
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Planungs-, Bau- und Immobilienrecht
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Fachbereich Design (FB 4)
Visualisierung
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Fachbereich Informatik und Sprachen (FB 5)
Im Moment sind keine Professuren am Fachbereich ausgeschrieben.
Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen (FB 6)
Medizintechnik
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Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung und Controlling
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Dynamik und Steuerung photovoltaischer Systeme
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Technische Mechanik und Condition Monitoring
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Fachbereich Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik (FB 7)
Biopharmazie und Arzneiformenlehre
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Erläuterungen
Ausschreibung
Die Ausschreibung der Professur ist erfolgt. I.d.R. haben Interessierte nun vier Wochen Zeit, sich zu bewerben.
Bewerber*innenauswahl
Die Berufungskommission legt in ihrer ersten Sitzung, aber spätestens bevor sie über die eingegangenen Bewerbungen berät, die für das jeweilige Berufungsverfahren geltenden Auswahlkriterien aus den Mindestanforderungen nach § 35 HSG LSA und dem Ausschreibungstext fest. Die Berufungskommission prüft und bewertete alle Bewerbungen nach den festgelegten Auswahlkriterien.
Berufungsvorträge
Erfüllen Bewerber:innen die Auswahlkriterien, werden diese zu einem hochschulöffentlichen Vortrag (einer Probevorlesung) eingeladen. Im Anschluss an den Vortrag erfolgt ein persönliches Bewerbungsgespräch mit der Berufungskommission.
Begutachtung
Im Anschluss an Vorträge und Bewerbungsgespräche erstellt die Berufungskommission eine vorläufige Berufungsliste. Auf dieser Liste werden die (bis zu) drei besten Kandidat*innen zunächst ohne Rangfolge aufgestellt.
Für die Würdigung der fachpraktischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung dieser in die engere Wahl gezogenen Kandidat*innen werden zwei vergleichende Gutachten von auf dem Berufungsgebiet ausgewiesenen Professuren oder anderer sachverständiger Personen, die der Hochschule nicht angehören, eingeholt. Die Gutachten sollen eine objektive Bewertung der Kandidat*innen ermöglichen.
Gremienphase
Die Finalisierung der (Dreier-)Liste und somit die Festlegung der Listenreihenfolge erfolgt durch Beschluss der Berufungskommission. Der erweiterte Fachbereichsrat entscheidet über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission.
Zur Vorbereitung des Senatsbeschlusses prüft die Prüfstelle das Verfahren und legt dem Präsidenten einen Prüfungsbericht vor. Abschließend entscheidet der Senat über den eingebrachten Berufungsvorschlag.
Ruferteilung
Aufgrund des Votums des erweiterten Fachbereichsrats und des Senatsbeschlusses, erfolgt die Ruferteilung durch den Präsidenten.
Rufannahme
Nach erfolgter schriftlicher Rufannahme, werden die für die Einstellung erforderlichen Schritte durch das Dezernat für Personalangelegenheiten vorbereitet.
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