Sie möchten sich bewerben?
Hier erfahren Sie hier mehr zu den Studienvoraussetzungen, zur Möglichkeit der Beratung, zu den Bewerbungsunterlagen und -fristen sowie den Kosten des Studiums. Weiterhin erhalten Sie Auskunft über die Anerkennung und Anrechnung von Modulen.
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Zulassungsvoraussetzung ist ein qualifiziert abgeschlossenes gesundheitsbezogenes, naturheilkundliches oder vergleichbares Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren sowie ein Nachweis über eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schulausbildung bis zur Hochschulreife oder ihr Hochschulstudium nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgeschlossen haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Als ausreichend gelten der Test DaF, Niveaustufe 4xTDN 4 oder vergleichbare Abschlüsse (Einzelfallentscheidung).
Sollten Sie bezüglich Ihrer Studienvoraussetzungen unsicher sein, melden Sie sich bei der Studienorganisation.
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum berufsbegleitenden Studiengang Master Naturheilkundliche Gesundheitsförderung sind die nachfolgenden Schritte nötig:
Schritt 1: Online-Registrierung im SSC-Bewerberportal
Registrieren Sie sich zunächst im SSC-Bewerberportal über den Button "Jetzt registrieren". Anschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den darin enthaltenden Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Schritt 2: Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsantrages
Wählen Sie anschließend im SSC-Bewerber- und Studierendenportal Ihren Studienwunsch aus. Ergänzen Sie dazu Ihre persönlichen Angaben, laden Ihre Bewerbungsdokumente hoch und geben Sie Ihren Bewerbungsantrag online ab.
Unterlagen, für eine vollständige Bewerbung:
- Scan des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (falls im Ausland erworben, beglaubigte Übersetzung des Abschlusszeugnisses) ODER hilfsweise aktueller Leistungsnachweis und Genehmigung der Zulassung zur Abschlussarbeit
- Begründung des Studienwunsches (Motivationsschreiben)*
- Tabellarischer Lebenslauf
- Scan des Personalausweises bzw. Reisepasses (beidseitig)
- Nachweise über qualifizierte berufspraktische Erfahrungen (siehe SPO)*
- Exmatrikulationsbescheinigung
Außerdem:
- ggf. Sprachnachweis*
- ggf. Nachweise über Berufsabschlüsse*
*Bitte im Feld "Sonstige Bewerbungsdokumente" hochladen
Die Bewerbung zum Masterstudiengang Naturheilkundliche Gesundheitsförderung ist zum Wintersemester, beginnend zum 01. Oktober sowie zum Sommersemester, beginnend am 1. April eines jeden Jahres, möglich.
Hinweis:
Sie können über das Bewerbungsportal der Hochschule jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf unserer Bewerbungsseite.
Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht ein.
Dabei gelten folgende Termine:
- Bewerbungszeitraum zum Wintersemester: 15. Januar bis 15. September eines jeden Jahres
- Bewerbungszeitraum zum Sommersemester: 15. September bis 15. März eines jeden Jahres
- Semesterbeginn Sommersemster: 01. April eines jeden Jahres
- Semesterbeginn Wintersemster: 01. Oktober eines jeden Jahres
- Bewerbungsart: online
Einführungsveranstaltung: Der Termin wird Ihnen nach Immatrikulation bekannt gegeben.
Das Studium ist mit Kosten verbunden. Pro Semester beträgt das Lernmittelentgelt 1.500 Euro. Für die bereitgestellten digitalen Lernmaterialien sowie die Teilnahme an den Konsultationen und den Prüfungen entstehen keine weiteren Kosten. Weiterhin ist die Nutzung der Bibliothek, die fachliche und organisatorische Betreuung sowie die Studienverwaltung mit dem Lernmittelentgelt abgegolten.
Hinzu kommen eventuell eigene Aufwendungen für z.B. Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthaltes am Campus, Reisekosten oder Druckkosten.
Download: Gebührenregelung [pdf]
Es besteht die Möglichkeit, sich Inhalte aus bereits absolvierten Studiengängen oder Weiterbildungen (auf gleichem Niveau, entsprechend des Deutschen Qualifikationsrahmens) anerkennen bzw. anrechnen zu lassen. Diese müssen thematisch und vom Umfang sowie den Lernzielen her zu einem der angebotenen Module des Masterstudiengangs passen.
Der entsprechende Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen kann erst nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden. Der Antrag ist zu Beginn des jeweiligen Semesters bei der Studienorganisation einzureichen, spätestens bis Ende des ersten Semestermonats.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Studienorganisation.