Berufliche Perspektiven
Ausgehend von den bisherigen Kompetenzen werden Sie mit dem Master-Abschluss zur Ausübung von eigenverantwortlichen und leitenden Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern und Funktionen befähigt, wie in der
- Ernährungsberatung (z.B. bei Verbänden, Vereinen, Institutionen, in Kliniken)
- Ernährungstherapie (z.B. in Krankenhäusern, Kliniken, Einrichtungen der ambulanten Versorgung, Schwerpunktpraxen)
- Ernährungskommunikation (z.B. in den Bereichen Ernährungsbildung, Fachjournalismus, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Ernährungsblogs)
- Gesundheitsförderung (z.B. in Unternehmen, Ministerien, öffentlichen Einrichtungen, Gesundheitsverwaltung/Gesundheitswesen)
- Wissenschaft und Forschung (in Hochschulen/Univeritäten, Forschungseinrichtungen, wissenschaftlichen Abteilungen der Lebensmittel- und Pharmaindustrie)
- Der Abschluss befähigt zur Aufnahme einer Promotion.
(Zur Kooperation mit gesetzlichen Krankenkrassen kann eine zusätzliche Qualifizierung (z.B. Ernährungsberater/in/DGE, Ernährungsberater/in VDOE) nötig sein.)
Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen von den vielfältigen beruflichen Möglichkeiten einen Eindruck vermitteln:
© Maximilian Blochberger-Claus
Für Absolventen und Absolventinnen, die im primärpräventiven Bereich tätig sein wollen und eine Bezuschussung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen Ihrem Klientel anbieten möchten, ist eine Registrierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) notwendig. Die ZPP wurde eingerichtet von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen gemäß den Handlungsfeldern und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von § 20 Sozialgesetzbuch V, um einen einheitlichen Qualitätsstandard für Präventionskurse in Deutschland zu etablieren.
Um sich bei der ZPP registrieren zu lassen, ist eine entsprechende Anbieterqualifikation notwendig, d.h. Sie benötigen einen entsprechenden ernährungsbezogenen Studienabschluss, mit dem die „GKV-Mindeststandards“ erfüllt werden.
Unter Einbezug einzelner Studieninhalte (aus dem Konpetenzfeld "Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde") Ihres vorangegangenen Studiums erfüllen Absolventen und Absolventinnen des Masterstudienganges die GKV-Mindeststandards. Sollten die Studieninhalte des vorangegangenen Studiums nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Module aus dem berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Ernährungstherapie kostenpflichtig zu belegen oder die fehlenden Inhalte aus anderen Weiterbildungen einzubringen.
Eine individuelle Antragsstellung ist für die Registrierung bei der ZPP immer notwendig.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie unter Link-ZPP.
Ein Zertifikat zum/zur Ernährungsberater(in) stellt ein Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und -therapie dar. Für Absolventen und Absolventinnen, die sich im Bereich der Ernährungsberatung/ -therapie selbstständig machen wollen und eine Bezuschussung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen Ihren Klienten anbieten möchten, ist eine Zertifizierung in der Regel notwendig. Strebt man eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis in Ernährungsberatung/ -therapie an, wird von manchen Arbeitgebenden ebenfalls eine Zertifizierung erwartet.
Der Masterstudiengang ist für die Zertifizierung gemäß den Zulassungskriterien der DGE sowie den e-Zert-Zulassungsvoraussetzungen (entsprechend Anlage 5 des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung - Punkt 4.1) anerkannt. Dazu müssen bestimmte grundlegende und diätetische Inhalte aus dem vorangegangenen (Bachelor)-Studium mitgebracht werden.
Sollten die Studieninhalte des vorangegangenen Studiums nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Module aus dem berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Ernährungstherapie kostenpflichtig zu belegen.
Damit haben Absolventen und Absolventinnen des Masterstudienganges Ernährungstherapie die Möglichkeit, ein Zertifikat bei verschiedenen Zertifikatsanbietern zu erlangen:
Mit einer Zertifizierung erfüllen Sie auch die Anforderungen zur Ernährungsberatung/therapie laut Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 01.02.2024.