Sie möchten sich bewerben?
Sie haben die Wahl hinsichtlich des Studienbeginns. Sie können sich sowohl zum Wintersemester, mit Beginn am 1. Oktober als auch zum Sommersemester, beginnend am 01. April, bewerben.
Hier erfahren Sie mehr zu den Studiengangsvoraussetzungen, zur Möglichkeit der Beratung, zu den Bewerbungsunterlagen und -fristen sowie den Kosten. Zudem erhalten Sie hier Auskunft über die Möglichkeit der Anerkennung und Anrechnung von Modulen.
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Zulassungsvoraussetzung ist ein qualifiziert abgeschlossenes ernährungsbezogenes, gesundheitsbezogenes oder vergleichbares Studium an einer Hochschule oder Universität mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren und eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr nach dem ersten akademischen Abschluss.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schulausbildung bis zur Hochschulreife oder ihr Hochschulstudium nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgeschlossen haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Als ausreichend gelten der Test DaF, Niveaustufe 4xTDN 4 oder vergleichbare Abschlüsse (Einzelfallentscheidung).
Sollten Sie hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen unsicher sein, melden Sie sich bei der Studienorganisation.
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum berufsbegleitenden Studiengang Master Ernährungstherapie sind die nachfolgenden Schritte nötig:
Schritt 1: Online registrieren im SSC-Bewerber- und Studierendenportal
Registrieren Sie sich zunächst in unserem SSC-Bewerber- und Studierendenportal. Anschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Schritt 2: Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsantrages
Wählen Sie im SSC-Bewerber- und Studierendenportal Ihren Studienwunsch aus. Ergänzen Sie dazu Ihre persönlichen Angaben, laden Ihre Bewerbungsdokumente hoch und geben Sie Ihren Bewerbungsantrag online ab.
Unterlagen, für eine vollständige Bewerbung:
- Scan vom Abschlusszeugnisses des Erststudiums (falls im Ausland erworben, beglaubigte Übersetzung des Abschlusszeugnisses) ODER hilfsweise aktueller Leistungsnachweis und Genehmigung der Zulassung zur Abschlussarbeit
- Begründung des Studienwunsches (Motivationsschreiben)*
- Tabellarischer Lebenslauf
- Scan des Personalausweises bzw. Reisepasses (beidseitig)
- Nachweise über qualifizierte berufspraktische Erfahrungen (siehe SPO)*
- Exmatrikulationsbescheinigung
Außerdem:
- ggf. Sprachnachweis*
- ggf. Nachweise über Berufsabschlüsse*
*Bitte im Feld "Sonstige Bewerbungsdokumente" hochladen
Die Bewerbung zum Masterstudiengang Ernährungstherapie ist zum Wintersemester, beginnend zum 01. Oktober sowie zum Sommersemester, beginnend am 1. April eines jeden Jahres, möglich.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf unserer Bewerbungsseite. Hier finden Sie z.B. auch Hinweise für internationale Bewerber.
Sie können über das Bewerbungsportal der Hochschule jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.
Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht ein.
Dabei gelten folgende Termine:
- Bewerbungszeitraum zum Wintersemester: 15. Januar bis 15. September eines jeden Jahres
- Bewerbungszeitraum zum Sommersemester: 15. September bis 15. März eines jeden Jahres
- Semesterbeginn Sommersemster: 01. April eines jeden Jahres
- Semesterbeginn Wintersemster: 01. Oktober eines jeden Jahres
- Bewerbungsart: online
- Einführungsveranstaltung: Der Termin wird Ihnen nach Immatrikulation bekannt gegeben.
Das Studium ist gebührenpflichtig. Pro Semester beträgt die Studiengangsgebühr 1.500 Euro. Für die bereitgestellten digitalen Lernmaterialien sowie die Teilnahme an den Konsultationen und den Prüfungen entstehen keine weiteren Kosten. Weiterhin ist die Nutzung der Bibliothek, die fachliche und organisatorische Betreuung sowie die Studienverwaltung in den Studiengangsgebühren inbegriffen.
Hinzu kommen eventuell weitere Aufwendungen z.B. für Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthaltes am Campus, Reisekosten oder Druckkosten.
Download: Gebührenregelung [pdf]
Es besteht die Möglichkeit, sich Inhalte aus bereits absolvierten Studiengängen oder Weiterbildungen (auf gleichem Niveau, entsprechend des Deutschen Qualifikationsrahmens) anerkennen bzw. anrechnen zu lassen. Diese müssen thematisch und vom Umfang sowie den Lernzielen her zu einem der angebotenen Module des Masterstudiengangs passen.
Der entsprechende Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen kann erst nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden. Der Antrag ist zu Beginn des jeweiligen Semesters bei der Studienorganisation einzureichen, spätestens bis Ende des ersten Semestermonats.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Studienorganisation.