Krankenversicherung

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht während des gesamten Studiums. Nach § 29 Absatz 2 Nr. 5 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt können Sie ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung nicht immatrikuliert werden.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  1. gesetzliche, öffentliche Versicherungen
  2. private Versicherungen

Hinweise für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse, damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns schicken kann. Bitte verwenden Sie dabei unabhängig vom Studienstandort folgende Angaben: Hochschule Anhalt, Bernburger Straße 55 in 06366 Köthen, ggf. noch die HSAN H0003160.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise während der Online-Immatrikulation über das SSC-Bewerberportal.

Hinweise für Studierende

Studierende, die bereits an der Hochschule Anhalt eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z. B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.

Elektronisches Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenkassen

Nach § 199a Sozialgesetzbuch (SGB) V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Die Umstellung auf die elektronischen Datenübermittlung an der Hochschule Anhalt erfolgte zum 01.01.2022. Eine Meldung in Papierform ist seit dem 01.01.2022 nicht mehr möglich!

Die Krankenkassen melden an die Hochschule:

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen:

  • Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung (M20)
  • Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung (M30)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Immatrikulationsamt.

Weiterführende Links
Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse

Bei Bedarf geben Sie bitte die Absendernummer (H0003160) der Hochschule Anhalt an.

Weitere Informationen für Internationale Studierende