Der Rahmenplan für den eingeschränkten Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 wurde aktualisiert (Stand: 31.05.2021).
Unter anderem beinhaltet dieser Informationen zur Teilnahme an jeglichen Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie den Zugang zur Hochschulbibliothek. Dieses erfordert entweder:
a. die Vorlage eines negativen Testresultats einer innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Anerkannt werden attestierte Untersuchungen von den Dienstleistern an den Hochschulstandorten, medizinischen Einrichtungen, Apotheken, Bürgertestzentren oder bestätigte Selbsttests, die unter Aufsicht an der Hochschule Anhalt durchgeführt wurden;
b. einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Ein vollständiger Impfschutz gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist oder
c. den Nachweis einer Genesung. Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch einen PCR-Test erfolgt ist; die Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.