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Beschluss des Präsidiums zur Durchführung des Lehr- und Prüfungsbetriebs an der Hochschule Anhalt ab dem 20.04.2020

Beschluss des Präsidiums zur Durchführung des Lehr- und Prüfungsbetriebs an der Hochschule Anhalt ab dem 20.04.2020: Die Ausnahmeregelung zur Durchführung des Abschlusskolloquiums zur Master-, Bachelor- und Diplomarbeit an der Hochschule Anhalt vom 16.03.2020 einschließlich der ergänzenden Hinweise vom gleichen Tag sowie die 1. Ergänzung dieser Ausnahmeregelung vom 20.03.2020 werden bis zum 19.04.2020 verlängert und dann mit Wirkung vom 20.04.2020 aufgehoben.

Ab dem 20.04.2020 wird ein flexibler Lehr- und Prüfungsbetrieb durchgeführt, der den Studierenden die Absolvierung und den Abschluss möglichst aller für das gesamte Studienjahr 2020/2021 (Sommer- und Wintersemester) geplanten Lehrveranstaltungen ermöglicht.

Das Direktstudium des Sommersemesters beginnt an der Hochschule am 20.04.2020 und wird zunächst ausschließlich ohne physische Anwesenheit der Studierenden in Form eines Online- bzw. Fernstudiums durchgeführt. Nähere Ausführungen zum geplanten Ablauf des Sommersemesters sowie Informationen zu Prüfungen, Abgabefristen für Abschlussarbeiten und dem berufsbegleitenden Studium sind diesem Beschluss des Präsidiums der Hochschule Anhalt vom 30.03.2020 zu entnehmen.