Aktuelles

Dienstreisen mit dem Deutschlandticket

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.

Sofern eine Dienstreise mit einem Nahverkehrsmittel als zumutbar angesehen werden kann und es sich bei der Nutzung des Deutschlandtickets um die wirtschaftlichste und sparsamste Variante des Reisens im Nahverkehr handelt, so kann im Zusammenhang dieser Dienstreise das Deutschlandticket erworben werden. Die Erstattung erfolgt auf Antrag mit der Reisekostenabrechnung.

Ein aus dienstlichen Gründen beschafftes Deutschlandticket kann uneingeschränkt auch privat genutzt werden.

Das Deutschlandticket ist ausschließlich über ein monatlich kündbares Abonnement erhältlich. Sofern das Deutschlandticket nach der Dienstreise nicht weiter dienstlich oder privat genutzt werden soll, muss eine Kündigung durch den Nutzer bis zum 10. eines Kalendermonats erfolgen. Bei einem Versäumnis der Kündigungsfrist sind die weiteren Kosten des Deutschlandtickets grundsätzlich von dem Mitarbeiter zu tragen.

Ein bereits privat beschafftes Deutschlandticket muss auch für dienstliche Reisen eingesetzt werden, sofern die Dienstreise mit einem Nahverkehrsmittel noch als zumutbar angesehen werden kann. Hat sich das Deutschlandticket für eine oder mehrere Dienstreisen in einem Kalendermonat vollständig amortisiert, so werden die Anschaffungskosten auf Antrag des bzw. der Dienstreisenden erstattet. Eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen. Auch bei mehrfachem Einsatz und mehrmaligem Erreichen des Kaufpreises (aktuell 49-Euro) kann eine Erstattung nur einmal erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Thalmann