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Eingeschränkter Lehrbetrieb: Neue Regelungen ab 1. Dezember 2020 (Letzte Änderung: 16.12.2020)

Im Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 befindet sich die Hochschule Anhalt unter Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Hygieneregelungen an allen Campusstandorten im eingeschränkten Lehrbetrieb. Einen Überblick über die an der Hochschule geltenden Regelungen gibt der Rahmenplan für den eingeschränkten Lehrbetrieb.

An den Fachbereichen gelten folgende Regelungen:

01.12.2020 bis 13.12.2020: Lehrveranstaltungen werden ausschließlich online oder hybrid angeboten (Ausnahmen: Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte in Werkstätten, im Rahmen von Projekten, Softwarepraktika und der Sprachausbildung).

14.12.2020 bis 22.12.2020: Lehrveranstaltungen finden ausschließlich online statt; die Hochschule ist für Präsenzlehrveranstaltungen geschlossen.

23.12.2020 bis 06.01.2021: Lehrveranstaltungsfreie Zeit gemäß Studienjahresablaufplan. Es finden keine Lehrveranstaltungen statt.

07.01.2021 bis 10.01.2021: Lehrveranstaltungen finden ausschließlich online statt; die Hochschule ist für Präsenzlehrveranstaltungen geschlossen.

Präsenzlehrveranstaltungen für berufsbegleitende Studiengänge werden für den Zeitraum vom 01.12.2020 bis 10.01.2021 ausgesetzt oder online durchgeführt.

Präsenzprüfungen im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 finden nicht statt. Im Abstimmung mit den jeweiligen Prüfungsämtern besteht für Prüfer die Möglichkeit, Online-Prüfungen durchzuführen oder den Prüfungszeitpunkt auf einen Termin nach dem 10.01.2021 zu verlegen.

Am Landesstudienkolleg gelten folgende Regelungen:

Bis zum 15.12.2020 erfolgt Unterricht in Präsenz. Präsenzprüfungen im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 finden nicht statt. Vom 04.01.2021 bis 08.01.2021 findet ausschließlich Online-Unterricht statt.

 

(Letzte Änderung: 16.12.2020)