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Finanzielle Unterstützung für Studierende durch BAföG, Überbrückungshilfe und zinsfreien Studienkredit

Bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 können in- und ausländische Studierende deutscher Hochschulen, die sich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, einen Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stellen. Genaue Informationen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Zusätzlich steht Studierenden, die bisher kein BAföG bekommen haben, unter Umständen ein BAföG-Anspruch zu. Sie können BAföG beantragen oder, falls sie bereits BAföG beziehen, einen Aktualisierungsantrag stellen, um im laufenden Jahr ggf. einen höheren BAföG-Satz zu bekommen. Details sind auf der Website des Studentenwerks zu finden.

Darüber hinaus wird der KfW-Studienkredit für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. (Ausländische Studierende können bis März 2021 einen Antrag einreichen.)