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Freiversuch: Neue Regelung für mündliche und schriftliche Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 für Studierende des 1. Semesters in Bachelorstudiengängen

Der Senat der Hochschule Anhalt hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 folgende Regelung beschlossen:

Die in den Studien- und Prüfungsordnungen aufgeführten mündlichen und schriftlichen Prüfungen (Klausuren), die im Wintersemester 2020/2021 von Studierenden des 1. Semesters in Bachelorstudiengängen nicht bestanden wurden, gelten als nicht unternommen und werden nicht auf die Anzahl an Prüfungsversuchen angerechnet (Freiversuch). Diese Regelung gilt auch, wenn die Lehrveranstaltung im Wintersemester beendet wurde, die Prüfung jedoch erst im Sommersemester 2021 durchgeführt wird. Betrugsversuche werden nicht als Freiversuche gewertet.

Mit der Regelung sollen die Herausforderungen für Studierendenanfänger berücksichtigt werden, die sich erstmalig einer Hochschulprüfung stellen und für die eine Kombinationen von Präsenz-, Hybrid- und Online-Veranstaltungen erstmalig stattfand.